In den Medien
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:
Ein Markenanwalt unterstützt Sie in allen Fragen des Markenrechts. Ein "Markenanwalt" kann sowohl ein Rechtsanwalt, als auch ein Patentanwalt sein. Ob Sie einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt beauftragen sollten, hängt davon ab, für welche Zwecke Sie markenrechtliche Unterstützung benötigen.
Ein "Markenanwalt" ist die übliche Bezeichnung für einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt mit Spezialisierung auf das Markenrecht (BPatG, Beschluss vom 6. April 2004 – 24 W (pat) 232/02 - Markenanwalt). Außergerichtlich dürfen Rechtsanwälte und Patentanwalte gleichermaßen im Markenrecht beraten. Vor den ordentlichen Gerichten darf ein Patentanwalt nur zusammen mit einem Rechtsanwalt auftreten.
Thomas Seifried ist Markenanwalt in Frankfurt am Main und hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.
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Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:
Den "Fachanwalt für Markenrecht" gibt es eigentlich nicht. Wer sich Fachanwalt für Markenrecht nennt, handelt nach ständiger Rechtsprechung unlauter (z. B. LG Frankfurt am Main BeckRS 2011, 24504; ebenso LG Hamburg in mehreren Entscheidungen). Auch wer in einem Branchenverzeichnis Rechtsanwälten ermöglicht, mit "Fachanwalt für Markenrecht" zu werben, kann wettbewerbswidrig handeln (LG Frankfurt MMR 2010, 336). Das Markenrecht ist ein Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Der "Fachanwalt für Markenrecht" ist also richtigerweise der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Als Markenrecht im engeren Sinn wird das Recht der Marken als waren- oder dienstleistungskennzeichnende Zeichen oder Bezeichnungen verstanden. Im weiteren Sinn werden darunter alle im Markengesetz geregelten Kennzeichen verstanden, also auch beispielsweise Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsbezeichnungen (z.B. "Made in Germany"). Unter Umständen kann auch eine Domain markenrechtlich geschützt sein. Das deutsche Markenrecht und die nationalen Marken (eingetragene Marke, Benutzungsmarke, Gewährleistungsmarke, Kollektivmarke, geografische Herkunftsbezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sind im MarkenG geregelt. Dieses beruht zu einem großen Teil auf der europäischen Markenrechtsrichtlinie. Die Vorschriften über die europaweit einheitliche Unionsmarken sind in der Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt.
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen (Bezeichnung, Logo, u.U. auch eine Farbe). Es dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens. Eine Marke soll darauf hinweisen, dass die Ware oder die Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen stammt (Herkunftsfunktion). Im Gegensatz zu einem Unternehmenskennzeichen, das ein Unternehmen oder Unternehmensteil kennzeichnet (z.B. "Amazon"), markiert eine Marke immer ein Produkt (Ware oder Dienstleistung). Eine Marke gibt seinem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Produkte zu verbieten.
Markenschutz entsteht mit Eintragung einer Marke im Markenregister. Markenschutz als (deutsche) Benutzungsmarke ist auch ohne Markenregistrierung möglich. Die Fälle sind aber praktisch selten.
Lesen Sie hier: Alles, was Sie über eine Markenanmeldung wissen müssen
Ob die Benutzung eines Zeichens eine Markenrechtsverletzung ist, hängt von vielen Voraussetzungen ab. Erste Voraussetzung ist die "markenmäßige Benutzung". Diese Voraussetzung ist oft bei Modellbezeichnungen zweifelhaft. Oft ist die Nutzung fremder Marken auch erlaubt, insbesondere wegen des sog. "Erschöpfungsgrundsatzes". Ob eine Marke verletzt wird, hängt in vielen Fällen auch davon ab, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt.
Lesen Sie hier: Alles über die Markenrechtsverletzungen - Voraussetzungen, Konsequenzen, Kosten
Wir beraten außergerichtlich in allen Fragen des Markenrechts in Frankfurt am Main und bundesweit. Gerichtlich und vertreten wir in Fällen von Markenrechtsverletzungen. Vor den Markenämtern (EUIPO, DPMA, WIPO) und den Beschwerdeinstanzen (EUIPO-Beschwerdekammern, EuG bzw. Bundespatentgericht) vertreten wir bei Markenanmeldungen, Widerspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren. Unsere Dienstleistungen
Unsere Kosten hängen ab von dem konkreten Fall und orientieren sich an dem Aufwand. In jedem Fall ist die Erstberatung kostenlos. In deren Rahmen können wir Ihnen auch die Kosten für Ihren konkreten Fall nennen. Kontaktieren Sie uns einfach.
Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Markenrecht in Frankfurt am Main und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Alles was Sie über eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wissen müssen.
Lesen Sie hier, wann eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Lesen Sie hier, wann eine bekannte Marke verletzt wird.