Haben Sie Fragen zum Urheberrecht?
Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns:
Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kostenlose Ersteinschätzung
SEIFRIED IP
Eschersheimer Landstraße 60 - 62
60322 Frankfurt am Main
0800 8765544 (gebührenfrei)
info@seifried.pro
Anwalt für Urheberrecht: Wir schützen geistiges Eigentum
„Strg C“ und „Strg V“ und fertig ist das Produktangebot. Das Internet und der technologische Fortschritt haben nicht nur positive Veränderungen mit sich gebracht. Was Erfolg hat, wird schnell kopiert. Mit den richtigen Tools lassen sich erfolgreiche Angebote in Onlineshops oder Onlineplattformen schnell identifizieren und mit geringem Aufwand kopieren. Als Anwalt für Urheberrecht habe ich langjährige Erfahrung mit den Verletzungen von Urheberrechten. Unsere Kanzlei, spezialisiert sich nicht nur auf dieses Rechtsgebiet, sondern auch auf die angrenzende Bereiche wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht. Als Anwalt für Urheberrecht stehe ich Unternehmen zur Seite, um deren kreativen Vorsprung rechtlich zu verteidigen. So können meine Mandanten sich wieder auf das wesentliche konzentrieren und ich als Anwalt im Bereich des Urheberrechts vertrete und schütze sie und ihre urheberrechtlichen Interessen.
Rechtsanwalt für Urheberrecht – die Grundlagen
Das Urheberrecht, verankert im Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Bundesrepublik Deutschland, schützt kreative Arbeitsergebnisse vor unberechtigter Fremdnutzung durch Dritte. Es gewährt den Urhebern von Werken und Schöpfern von verwandten Schutzrechten ausschließliche Rechte für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke und werkähnlichen Arbeitsergebnisse – sprich des geistigen Eigentums. Kernstück des Urheberrechts ist das Recht des Urhebers in Bezug auf seine geistigen Schöpfungen nach §§ 15 ff. UrhG. Anders, als andere Ausschließlichkeitsrechte wie eine Marke oder ein Design ist das Urheberrecht auch nicht übertragbar. Übertragbar sind nur die Nutzungsrechte in Form von Lizenzen.
Das Urheberrecht unterliegt ständigem Wandel. Vor allem der Umfang der Rechtsverletzungen bei den verwandten Schutzrechten (z.B. Lichtbilder nach §§ 72 ff. UrhG oder Datenbanken nach §§ 87a ff. UrhG) hat kontinuierlich zugenommen. Als Anwalt für Urheberrecht weiß ich, dass gerade im Marketingbereich Urheberrechtsverletzungen gang und gäbe sind. Daher sehe ich es als meine Aufgabe, meine Mandanten bestmöglich auch in komplexeren Sachverhalten zu beraten und ihr Recht zu verteidigen.
Durch die Augen eines Anwalts – Entstehung und Umfang des Urheberrechts
Das Internet ist extrem reichweitenstark. Unternehmen wollen diese Reichweite nutzen, um ihre Produkte zu verkaufen. Als Anwalt für Urheberrecht beobachte ich, dass entweder Mittel zur Vermarktung von Produkten oder die Produkte selbst von Dritten unerlaubt kopiert, genutzt oder angeboten werden.
Um das geistige Eigentum zu schützen, möchte ich als Anwalt im Bereich des Urheberrechts die urheberrechtlichen Rechtsbegriffe näher beleuchten. Anwälte fragen beim Urheberrecht zuerst nach der „Schöpfungshöhe“.
Mit Schöpfungshöhe ist ein bestimmtes Niveau an Individualität und Gestaltung gemeint. Das Werk muss sozusagen Ausfluss der Individualität des Urhebers sein. Schutzfähig ist damit nur das Ergebnis einer nicht alltäglichen Geistestätigkeit. Was alltäglich ist oder handwerklich erschaffen wurde, ist an sich nicht geschützt. Diese Anforderungen werden allerdings für bestimmte Bereiche herabgesetzt. Geschützt als „kleine Münze“ sind beispielsweise auch Werbetexte aus Onlineangeboten als Sprachwerke (OLG Düsseldorf v. 6.5.2014 – I-20 U 174/12 – Angebotstext für Anwaltsroben). Ein Anwalt für Urheberrecht weiß, dass die Schöpfungshöhe sich hier allein aus der Einteilung und Anordnung des Textes ergeben kann. Zudem können Sie auch Fotografien durch einen Anwalt für Urheberrecht schützen. Bei Letzteren unterscheidet man zwischen den Fotografien, die Ergebnisse einer persönlich geistigen Schöpfung sind („Lichtbildwerke“, § 2 Nr. 5 UrhG) und den (einfacheren) „Lichtbildern“ (§ 72 UrhG).
Die zentralen Rechte des Urhebers sind die Verwertungsrechte. Dazu zählen das Recht auf Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), öffentliche Wiedergabe (§ 19a UrhG) und Bearbeitung (§ 23 UrhG). Der Urheber soll so Kontrolle darüber behalten, wie seine Werke oder werkähnlichen Arbeitsergebnisse genutzt werden. Zeitgleich kann mit einem Anwalt im Bereich des Urheberrechts rechtlich gegen eine unbefugte Nutzung und Vervielfältigung vorgegangen werden.
Bei Verstößen erlaubt das Urheberrecht zudem die Zusammenarbeit mit einem Anwalt im Bereich des Urheberrechts, um die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers zu schützen. Hierbei kann sich eben jener auf das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Urhebernennungsrecht (§ 13 UrhG) und den Schutz vor Entstellung seines Werkes (§ 14 UrhG) berufen.
Ihr Anwalt für Urheberrecht erklärt – häufige Probleme und Lösungsansätze
Üblicherweise suchen Unternehmen Anwälte auf, um urheberrechtliche Verwertungsrechte gegenüber Dritten geltend zu machen. Als Anwalt für Urheberrecht in Frankfurt gehe ich im Fall von Verletzungen entschieden vor. Unsere Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz nutzt dabei ein breites Spektrum an rechtlichen Instrumenten, um im Falle einer Urheberrechtsverletzung gezielt agieren zu können. Dazu gehören unter anderem:
- Abmahnungen: Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Rechteinhaber den Verletzer zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung auffordern, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als Anwalt für Urheberrecht in Frankfurt unterstütze ich unsere Mandanten bei der ersten Kontaktaufnahme und der Erstellung einer rechtswirksamen Abmahnung.
- Einstweilige Verfügungen und Klagen: Sollte der Verletzer nicht auf die Abmahnung reagieren oder die Verletzung fortsetzen, kann der Rechteinhaber beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz einreichen (§§ 97, 97a UrhG).
- Lizenzvereinbarungen: Mit einer Lizenzvereinbarung können sich beide Parteien – sprich Urheber und Verletzer – darauf einigen, dass die Nutzung eines Werks oder eines werkähnlichen Arbeitsergebnisses vergütet wird. Das kann sich beispielsweise auf die Nutzung von Produktbildern oder einen urheberrechtlich geschützten Text geschützt, aber durch Dritte in vereinbarten Rahmen genutzt werden.
Als Anwalt im Bereich des Urheberrechts helfe ich unseren Mandanten, ein Bewusstsein für urheberrechtlich sensible Handlungen zu entwickeln. Daher setze ich mit meinen Seminaren zum rechtssicheren Werben ein Zeichen für mehr Bewusstsein und Aufklärung im Bereich des Urheberrechts.
Rechtsanwalt für Urheberrecht in Frankfurt – unsere Dienstleistungen
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Urheberrechts. Dafür bieten wir unseren Mandanten folgende Dienstleistungen an:
- Beratung im Urheberrecht sowie in angrenzenden Gebieten wie Markenrecht und Wettbewerbsrecht.
- Gerichtliche Vertretung im Marken- und Wettbewerbsrecht, um die Interessen unserer Mandanten effektiv durchzusetzen.
- Vertretung vor den Markenämtern in Nichtigkeitsverfahren, um gegen unrechtmäßig eingetragene Marken vorzugehen.
- Wir kümmern uns für unsere Mandanten um rechtssichere Design- und Markenanmeldungen.
Anwalt zum Schutz des Urheberrechts
Als Kanzlei sind wir spezialisiert auf das Urheberrecht und dessen angrenzende Rechtsgebiete. Dabei hilft und nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch eine hohe Sensibilität für die Interessen von Unternehmern an schnellen und zielorientierten rechtlichen Maßnahmen. Durch unsere Expertise und jahrelange Erfahrung ist es uns bzw. mir als Anwalt im Bereich des Urheberrechts möglich, unsere Mandanten bestens zu beraten und effiziente Lösungen zu finden, um Urheberrechte nachhaltig zu schützen.
Unternehmen, die einen Anwalt im Bereich des Urheberrechts im Raum Frankfurt suchen, können noch heute Kontakt zu uns aufnehmen.