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Interviews, Beiträge und Erwähnungen

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2007

Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

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"Rechtssicher werben - Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise" in 2. Auflage erschienen

Jetzt bestellen und Abmahnungen vermeiden

Der Pratikerratgeber „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise“ ist in 2. neubearbeiteter Auflage erschienen. Dieser Ratgeber soll helfen, Abmahnungen wegen Rechtverletzungen zu vermeiden. Häufige rechtliche Risiken bei der Kreation und Durchführung von Werbekampagnen werden verständlich mit mehreren hundert Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.

Aus dem Inhalt:
•    Leads generieren mit Gewinnspielen
•    Auswahl von Begriffen, Texten, Medien und Designs
•    Werbung mit fremden Marken
•    Marken- und Designrecherchen durchführen
•    Irreführende und vergleichende Werbung
•    Werbung mit Umwelt- und Klimaschutzbegriffen
•    Preis- und Rabattwerbung nach neuer Preisangabenverordnung
•    E-Mail-Werbung und Telefonakquise
•    Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)
•    Social Media und Influencer-Marketing
•    Affiliate Marketing
•    Datenschutzrecht

Zahlreiche Praxistipps machen das Buch zum unverzichtbaren Begleiter für jeden, der wirbt. Die Rechtsprechnung ist berücksichtigt bis Anfang 2023.

Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise“, 2. neubearbeitete Auflage 2023, ISBN 978-3-00-074992-6, 232 Seiten, XchangeIP Verlag

Erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon.

Inhaltsverzeichnis

Sie suchen einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde im Jahr 2006 eingeführt. ‚Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz‘ darf sich ein Rechtsanwalt nur nennen, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen hat.

Kenntnisse eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz

Die theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt in einem fachspezifischen Lehrgang erworben haben. Erst wenn er den Fachanwaltslehrgang absolviert hat, die fachspezifischen Klausuren bestanden und seine besonderen Erfahrungen durch Vorlage einer Liste der bearbeiteten Fälle nachgewiesen hat, wird ihm von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung ‚Fachanwalt‘ verliehen.

Der Grundsatz: mit Rechtsanwalt zum gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als rechtliches Gebiet umfasst der gewerbliche Rechtsschutz mehrere Unterkategorien. Zu diesen zählen:

  • die gewerblichen Schutzrechte,
  • das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht)
  • und das Kartellrecht

Als gewerbliche Schutzrechte bezeichnet man Schutzrechte, die gewerblich genutzt werden und deren Verletzung eine gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit voraussetzen. Diese umfassen besonders die folgenden Schutzrechte: 

  • Marken
  • sonstige Kennzeichen, 
  • Geschmacksmuster,
  • Gebrauchsmuster und Patente. 

In all diesen Fällen handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte. Das bedeutet: Der Rechteinhaber kann die Benutzung seines Rechts jedem Nichtberechtigten verbieten lassen. Gewerbliche Schutzrechte entstehen auf zwei Wegen:

Außerdem verwandt mit den gewerblichen Schutzrechten ist das Urheberrecht. Hier ist eine gewerbliche Nutzung für eine Rechtsverletzung nicht erforderlich. Ebenso wenig erforderlich (und im deutschen Recht auch gar nicht vorgesehen) ist eine Registrierung.

Voraussetzungen für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Titels ‚Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz‘ sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Diese unterteilen sich in theoretische und praktische Anforderungen.

Für die theoretischen Kenntnisse muss ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz folgendes absolviert haben:

  • 120 Stunden in einem fachspezifischen Lehrgang 
  • Klausuren von insgesamt 15 Stunden Dauer 

Auf praktischer Ebene muss ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in mindestens 80 Fällen Erfahrung gesammelt haben. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz muss zudem seiner Rechtsanwaltskammer jährlich 15 Stunden Fortbildung im gewerblichen Rechtsschutz nachweisen.

Thomas Seifried: Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Thomas Seifried war Geschäftsführer eines Industrieverbandes der Textil- und Modeindustrie zum Schutz der gewerblichen Muster und Modelle und ist Autor des im XchangeIP Verlag erschienen Praktikerhandbuchs zum Werberecht „Rechtssicher werben“. Er ist außerdem Co-Autor des bei der dfv Mediengruppe erschienenen Fachbuchs „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie“. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spricht er regelmäßig auf Messen und Veranstaltungen zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Marketings und der Online- und Suchmaschinenwerbung, beispielsweise:

  • Heimtextil
  • Digital Fashion Day
  • search-expo
  • TextilWirtschaft Sustainability Summit

Er schreibt regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und gibt Interviews zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, beispielsweise für die Zeitschriften „HORIZONT“, „TextilWirtschaft“ oder auf heise.de.

Kanzlei im gewerblichen Rechtsschutz: Mandanten, Branchen und Leistungen

Thomas Seifried berät und vertritt den etablierten Mittelstand, vom investorengestützten Start-up bis zum börsennotierten Unternehmen. Zu seinen Mandanten gehören einige der bekanntesten deutschen Onlinehändler, aber auch: 

  • Markenhersteller
  • Markenlizenznehmer
  • traditionsreiche Familienunternehmen
  • Family Offices
  • Groß- und Einzelhändler
  • Werbeagenturen
  • mehrere namhafte Industrieverbände

Besondere Erfahrung besitzt er in den Branchen Onlinehandel, Textil- und Mode, Schuh- und Lederwaren, Groß- und Einzelhandel, Werbung, Heilmittelwerberecht und Kosmetik. Daraus ergibt sich ein breites Leistungsspektrum für unsere Mandanten:

  • Im Markenrecht übernimmt Ihr Fachanwalt:
  • Als Experte im Wettbewerbsrecht:
    • Prüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen
    • Abwehr oder Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
    • Beratung zu unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung

Bundesweite Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt Thomas Seifried betreut bundesweit namhafte Unternehmen und Verbände im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt seine Mandanten im Markenrecht, im Kennzeichenrecht, Lauterkeitsrecht und Geschmacksmusterrecht, außergerichtlich und vor deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht, dem DPMA, dem EUIPO sowie vor dem Gericht der Europäischen Union.

Gerichtliche Erfolge

Die gerichtlichen Erfolge von Rechtsanwalt Thomas Seifried im Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Hier finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen, Erwähnungen und Interviews und Fernsehinterviews von und mit Rechtsanwalt Thomas Seifried zu den Themen Markenrecht, Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht, Geschmacksmusterrecht und Internetrecht.

  • 14. Juli 2023 - HORIZONT, Zeitschrift für Marketing, Werbung und Medien, "Das klimaneutrale Brötchen - Wie man rechtssicher mit Umwelt- und Klimaschutzbegriffen wirbt"
  • 7. Mai 2023 - HORIZONT, Zeitschrift für Marketing, Werbung und Medien, Thomas Seifried zur Werbung für Cannabisprodukte in "Die Rolle des Marketings auf dem langen Weg zur Legalisierung"
  • 12. Oktober 2022 - TextilWirtschaft: "Da werden in den kommenden Jahren noch viele Prozesse und Urteile kommen", Rechtsanwalt Thomas Seifried über Greenwashing in der Werbung
  • 27. November 2020 - RTL Hessen, "Regionalmagazin" und am 30. November 2020 in "Punkt 12": Rechtsanwalt Thomas Seifried zur Werbung mit Rabatten anlässlich des "Black Friday"
  • 23. Mai 2019 - HORIZONT, Zeitschrift für Marketing, Werbung und Medien, Ausgabe 21/2019, S.18: Rechtsanwalt Thomas Seifried über Kennzeichnung von Werbung im Influencer-Marketing
  • 3. November 2017 - HORIZONT, Zeitschrift für Marketing, Werbung und Medien, Ausgabe 44/2017, S.18: Rechtsanwalt Thomas Seifried über erlaubte Markenbenutzung in der vergleichenden Werbung
  • 28. Januar 2015 - Hessenschau kompakt: Rechtsanwalt Thomas Seifried zum Kennzeichenstreit der August Storck KG gegen das Cafe Merci wegen Benutzung der Bezeichnung "Café Merci".
  • 1. April 2014 - heise.de: "Amazon: Konkurrenten dürfen Fotos aus den Produktbeschreibungen nutzen", Rechtsanwalt Thomas Seifried über die Nutzung von Fotos, Marken und Kennzeichen auf Amazon Produktseiten
  • 20minuten, 13.07.2013: Thomas Seifried über Verkaufsverbote für Markenartikel auf Amazon und eBay: "Verkaufsverbote alarmieren Kartellwächter"
  • TVP Magazin, Fachzeitschrift für Textilveredlung und Promotion, 1/2013, S. 20: "Nutzungsrechte: Fallgruben bei der Übertragung" über Lizenzverträge
  • Closer, Ausgabe Nr. 50 vom 5. Dezember 2012, Seite 43: Rechtsanwalt Thomas Seifried über den Fall Römer gegen Apple
  • Financial Times Deutschland vom 1. November 2012, Seite 1, "Peek & Cloppenburg": Rechtsanwalt Thomas Seifried zu den Peek & Cloppenburg-Fällen
  • Juli 2012 Rechtsanwalt Thomas Seifried in Südwesttext, Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie von Südwesttextil, Seite 9: "Wenn die Marke verramscht wird - Restposten, Sonderposten, Grauware und Mängelware aus Retouren landen beim Discounter"
  • 7. Mai 2012 - heise.de: Interview mit Rechtsanwalt Thomas Seifried über Rechtsverletzungen durch Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • 3. April 2012 - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil III"
    Rechtsanwalt Thomas Seifried über rechtsverletzende Domains
  • 28. März 2012 - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil II"
    Rechtsanwalt Thomas Seifried über das Domainnamensrecht, das Domainkennzeichenrecht und die Übertragung von Domains
  • 27. März 2012 - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke"
    Rechtsanwalt Thomas Seifried über die Rechtsnatur von Domains und die Entstehung von Schutzrechten an Domainnamen
  • November 2011 - heise.de/resale (Registrierung erforderlich) - Interview mit Rechtsanwalt Thomas Seifried über Rabattaktionen und Rabattplattformen
  • April 2011 - heise.de: "Plattformen, Foren, Blogs - Die Haftung der Betreiber für den Content der Nutzer" - Interview mit Rechtsanwalt Thomas Seifried
  • August 2010 - Rechtsanwalt Thomas Seifried in NOVO Argumente: "Wenn Verbraucherschutz Bürger entmündigt", Ausgabe 108/109, Seite 14 f.
  • Juni 2010 - Rechtsanwalt Thomas Seifried in PROFITS - Das Unternehmermagazin der Sparkassen-Finanzgruppe: Über Telefonakquise im B2B-Geschäft, Ausgabe Mai/Juni 2010, Seite 39
  • April 2010 - Rechtsanwalt Thomas Seifried: "Nachahmung nicht registrierter Muster und Modelle - die Bekämpfung mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster" in: masche 01, Ausgabe 1/2010, S. 16 ff.
  • Dezember 2009: Rechtsanwalt Thomas Seifried auf Telemedicus: zu BGH "Unrichtige Aufsichtsbehörde im Impressum" - Verhältnis von Bagatellschwelle zu Vertragsstrafe nach Unterlassungsverpflichtungserklärung
  • November 2009 - Rechtsanwalt Thomas Seifried auf Telemedicus: "Kochbuch vs. Chefkoch - BGH serviert Neues zur Forenhaftung" 

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 7 Bewertungen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

Schnelle & professionelle Erstinformation. Sehr empfehlenswert.

Tobias
Tobias
24.09.2021

Besten Dank für die telefonische Beratung zu meiner Markenanmeldung. Sie haben sofort für Klarheit gesorgt und waren sehr hilfsbereit. Schön, so etwas in der heutigen Zeit zu erleben.