Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO

Alle Informationen über eine identifizierbare Person

Der Name sagt es schon: Die "Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" (Datenschutzgrundverordnung - DS-GVO) schützt personenbezogene Daten. Was darunter zu verstehen ist, steht in Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.

Art. 4 Nr. DSGVO

Personenbezogene Daten sind

"alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind"

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„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Abtrakte Identifizierbarkeit genügt

Personenbezogene Daten sind Informationen dann, wenn sich mit diesen eine natürliche Person (sonst ist die DSGVO schon nicht anwendbar, Art. 1 I DSGVO) abtrakt identifizieren lässt. Denn Art. 4 Nr. 1 lässt es ausreichen, wenn die Person lediglich "identifizierbar" ist. Das war schon unter der Geltung der EU-Datenschutzrichtlinie (siehe Art. 2 a) der RL 95/46/EG) so, die mit Inkrafttreten der DS-GVO außer Kraft gesetzt wurde. Als personenbezogenes Datum hat die Rechtsprechung eine statische IP-Adresse angesehen (EuGH v. 24.11.2011 - C-70/10 - Scarlet Extended).

Auch dynamische IP-Adressen und Cookies können personenbezogene Daten sein

Als personenbezogene Daten hat die Rechtsprechung bisher beispielsweise auch eine dynamische IP-Adresse angesehen. Voraussetzung: Derjenige, der sie speichert verfügt über rechtliche Mittel, über den Internet Service Provider, der alleine anhand der dynamischen IP-Adresse den betreffenden Nutzer identifizieren kann, an die personenbezognen Daten zu gelangen, beispielsweise um den Urheber einer Cyberattacke strafrechtlich verfolgen zu können (EuGH v. 19.10.2016 - C-582/14 - Beyer, Rz. 48).

Ebenso als personenbezogene Daten hat die Rechtsprechung ein Cookie angesehen, das eine ID enthält, die mit den Daten verknüpft werden, die der Nutzer zuvor in ein Online-Registierungsformular eingegeben hat (BHG v. 5.10.2017 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung).

Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Seifried zum Domainrecht auf heise.de

Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Bewertungen

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5

Basierend auf 7 Bewertungen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

Schnelle & professionelle Erstinformation. Sehr empfehlenswert.

Tobias
Tobias
24.09.2021

Besten Dank für die telefonische Beratung zu meiner Markenanmeldung. Sie haben sofort für Klarheit gesorgt und waren sehr hilfsbereit. Schön, so etwas in der heutigen Zeit zu erleben.