In den Medien
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes Ansprechpartner namhafter Medien:
Marken, Designs und wettbewerbsrechtliches Verhalten – sie sind alle wertvolle Besitzstände und wichtige Faktoren im Leistungswettbewerb. Mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an Ihrer Seite verteidigen Sie Ihre Schutzrechte effektiv und sorgen dafür, dass Ihre Mitbewerber nicht unlauter oder irreführend werben.
Der erfahrene Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Frankfurt, Thomas Seifried, berät und vertritt Sie dabei mit fundiertem Fachwissen und über 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet. Erfahren Sie mehr über die Leistungen eines spezialisierten Fachanwalts und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.
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(gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
Wir behandeln alle Unterlagen streng vertraulich.
Unsere Ersteinschätzung ist stets kostenlos.
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes Ansprechpartner namhafter Medien:
„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon
Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen
„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde im Jahr 2006 eingeführt. ‚Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz‘ darf sich ein Rechtsanwalt nur nennen, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen hat.
Die theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt in einem fachspezifischen Lehrgang erworben haben. Erst wenn er den Fachanwaltslehrgang absolviert hat, die fachspezifischen Klausuren bestanden und seine besonderen Erfahrungen durch Vorlage einer Liste der bearbeiteten Fälle nachgewiesen hat, wird ihm von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung ‚Fachanwalt‘ verliehen.
Als rechtliches Gebiet umfasst der gewerbliche Rechtsschutz mehrere Unterkategorien. Zu diesen zählen:
Als gewerbliche Schutzrechte bezeichnet man Schutzrechte, die gewerblich genutzt werden und deren Verletzung eine gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit voraussetzen. Diese umfassen besonders die folgenden Schutzrechte:
In all diesen Fällen handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte. Das bedeutet: Der Rechteinhaber kann die Benutzung seines Rechts jedem Nichtberechtigten verbieten lassen. Gewerbliche Schutzrechte entstehen auf zwei Wegen:
Außerdem verwandt mit den gewerblichen Schutzrechten ist das Urheberrecht. Hier ist eine gewerbliche Nutzung für eine Rechtsverletzung nicht erforderlich. Ebenso wenig erforderlich (und im deutschen Recht auch gar nicht vorgesehen) ist eine Registrierung.
Die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Titels ‚Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz‘ sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Diese unterteilen sich in theoretische und praktische Anforderungen.
Für die theoretischen Kenntnisse muss ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz folgendes absolviert haben:
Auf praktischer Ebene muss ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in mindestens 80 Fällen Erfahrung gesammelt haben. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz muss zudem seiner Rechtsanwaltskammer jährlich 15 Stunden Fortbildung im gewerblichen Rechtsschutz nachweisen.
Thomas Seifried war Geschäftsführer eines Industrieverbandes der Textil- und Modeindustrie zum Schutz der gewerblichen Muster und Modelle und ist Autor des im XchangeIP Verlag erschienen Praktikerhandbuchs zum Werberecht „Rechtssicher werben“. Er ist außerdem Co-Autor des bei der dfv Mediengruppe erschienenen Fachbuchs „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie“. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spricht er regelmäßig auf Messen und Veranstaltungen zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Marketings und der Online- und Suchmaschinenwerbung, beispielsweise:
Er schreibt regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und gibt Interviews zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, beispielsweise für die Zeitschriften „HORIZONT“, „TextilWirtschaft“ oder auf heise.de.
Thomas Seifried berät und vertritt den etablierten Mittelstand, vom investorengestützten Start-up bis zum börsennotierten Unternehmen. Zu seinen Mandanten gehören einige der bekanntesten deutschen Onlinehändler, aber auch:
Besondere Erfahrung besitzt er in den Branchen Onlinehandel, Textil- und Mode, Schuh- und Lederwaren, Groß- und Einzelhandel, Werbung, Heilmittelwerberecht und Kosmetik. Daraus ergibt sich ein breites Leistungsspektrum für unsere Mandanten:
Fachanwalt Thomas Seifried betreut bundesweit namhafte Unternehmen und Verbände im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt seine Mandanten im Markenrecht, im Kennzeichenrecht, Lauterkeitsrecht und Geschmacksmusterrecht, außergerichtlich und vor deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht, dem DPMA, dem EUIPO sowie vor dem Gericht der Europäischen Union.
Die gerichtlichen Erfolge von Rechtsanwalt Thomas Seifried im Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafeforderungen, Prozessführung, insbesondere einstweilige Verfügungsverfahren
Beratung und Vertretung bei Markenrechtsverletzung, Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, Markenanmeldungen, Markenrecherchen und im Domainrecht
Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht, z.B. Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, irreführender Werbung und unlauteren geschäftlichen Handlungen und im Heilmittelwerbercht
Beratung und Vertretung bei Verletzung von Geschmacksmustern und Designs und Anmeldung von Geschmacksmustern und Designs
Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen und Verletzung von Lichtbildrechten
Beratung und Vertretung im Kartellrecht, insbesondere bei kartellrechtlichen Belieferungsansprüchen
Prozessführung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Klageverfahren auf Aktiv- und Passivseite