Thomas Seifried

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht und Designrecht) in Frankfurt am Main

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Langjährige Erfahrung und viele nachweisbare gerichtliche Erfolge

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist bereits seit Anfang 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er hat Erfahrung aus mehreren hundert gerichtlichen Verfahren mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

Bundesweite Beratung und Vertretung

Landgerichte, Oberlandesgerichte, BPatG, EuG und den Ämtern

Rechtsanwalt Thomas Seifried betreut bundesweit namhafte Unternehmen und Verbände im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt seine Mandanten im Markenrecht, insbesondere bei Markenrechtsverletzungen, im Kennzeichenrecht, Lauterkeitsrecht und Geschmacksmusterrecht, außergerichtlich und vor deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht, dem DPMA, dem EUIPO sowie vor dem Gericht der Europäischen Union.

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Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Frankfurt am Main

SEIFRIED IP

Eschersheimer Landstraße 60 - 62
D-60322 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 915076 0

info@seifried.pro

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtsicher werben", 180 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Praktikerhandbuch Seifried/Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen

Der gewerbliche Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte und das Wettbewerbsrecht oder Lauterkeitsrecht. Als gewerbliche Schutzrechte bezeichnet man Schutzrechte, die gewerblich genutzt werden: Marken, sonstige Kennzeichen, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und Patente. Es sind Ausschließlichkeitsrechte: Der Rechteinhaber kann die Benutzung seines Rechts jedem Nichtberechtigten verbieten lassen. Gewerbliche Schutzrechte entstehen zum Teil durch Eintragung in ein Register (Marke, Patent, Gebrauchsmuster, eingetragenes Design und eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster), zum Teil aber auch einfach durch Benutzung (Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Benutzungsmarke) oder Veröffentlichung/Offenbarung (das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Wettbewerbsrecht oder Lauterkeitsrecht. Mit den gewerblichen Schutzrechten verwandt ist das Urheberrecht. Hier ist eine gewerbliche Nutzung für eine Rechtsverletzung nicht erforderlich. Ebenso wenig erforderlich (und im deutschen Recht auch gar nicht vorgesehen) ist eine Registrierung.

Fachbuchautor im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht und Designrecht

Thomas Seifried war Geschäftsführer eines Industrieverbandes der Textil- und Modeindustrie zum Schutz der gewerblichen Muster und Modelle und ist Autor des Rechtsratgebers "Rechtssicher werben". Er ist außerdem Co-Autor des bei der dfv Mediengruppe erschienenen Fachbuchs „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie". Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spricht er regelmäßig auf Messen und Veranstaltungen (Heimtextil, Digital Fashion Day, search-expo, marketing + services, Textilwirtschaft Sustainability Summit) zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Marketings und der Online- und Suchmaschinenwerbung. Er gibt regelmäßig Interviews zum Internetrecht, beispielsweise auf heise.de und ist in Fragen des Kennzeichenrechts, des Lauterkeitsrechts und Internetrechts Ansprechpartner namhafter Medien.

"Rechtssicher werben" - Der Ratgeber für Werbung und Akquise

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„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie"

Thomas Seifried/Dr. Markus Borbach: „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie -  Das Praktikerhandbuch über Marken, Designs, Patente und Werbung", Deutscher Fachverlag/dfv Mediengruppe

In den Medien:

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Internetrechts Ansprechpartner namhafter Medien.

Mandanten und Branchen

Thomas Seifried berät und vertritt den etablierten Mittelstand. Zu seinen Mandanten gehören bekannte Markenhersteller, bekannte Markenlizenznehmer, europäische und internationale Marktführer im Bereich Textil und Bekleidung, traditionsreiche Familienunternehmen, Family Offices, Groß- und Einzelhändler, bekannte Onlinehändler, Werbeagenturen, Verlage und mehrere namhafte Industrieverbände, darunter der GermanFashion Modeverband Deutschland, der Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie und der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie. Besondere Erfahrung besitzt er in den Branchen Onlinehandel, Textil- und Mode, Schuh- und Lederwaren, Groß- und Einzelhandel, Werbung und Kosmetik.

Thomas Seifried am 18.4.2023 auf dem Sustainability Summit von TextilWirtschaft

18.4.2023, Frankfurt am Main, Steigenberger Airport Hotel: "Rechtssicher werben mit Nachhaltigkeitsbegriffen" - Vortrag von Thomas Seifried auf dem TextilWirtschaft Sustainability Summit

Erfolge:

Gerichtliche Erfolge

Die gerichtlichen Erfolge von Rechtsanwalt Thomas Seifried im Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Rechtsgebiete

Markenrecht und Domainrecht

Beratung und Vertretung im Markenrecht, Kennzeichenrecht und Domainrecht

Wettbewerbsrecht und Werberecht

Beratung und Vertretung vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren und Klageverfahren

Geschmacksmuster- und Designrecht

Beratung und Vertretung im Geschmacksmuster- und Designrecht

Abmahnung und Unterlassungserklärung

Vertretung bei Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafeforderungen

Kartellrecht

Beratung und Vertretung im Kartellrecht, insbesondere bei Preisvorgaben und kartellrechtlichen Belieferungsansprüchen

Internetrecht und Datenschutzrecht

Beratung und Vertretung im Internetrecht und Datenschutzrecht