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Informationspflicht für Werbung mit Garantien auch für "lebenslange Zufriedenheitsgarantie"
EuGH, Urteil v. 28.9.2023 - C-133/22 - LACD/BB Sport)
Wenn eine Werbung eine Garantieerklärung enthält, muss der Werbende Verbraucher darüber informieren, wie sie die Garantie in Anspruch nehmen können (§ 479 BGB). Dies gilt auch für Garantien für subjektive Eigenschaften, etwa für eine Werbung mit der folgenden lebenslangen Zufriedenheitsgarantie:
"Jedes [...]-Produkt ist mit unserer eigenen lebenslangen Garantie ausgestattet. Wenn Sie mit dem Produkt nicht zufrieden sind, schicken Sie es zurück."
> Informationspflicht für lebenslange Zufriedenheitsgarantie
Unwirksamkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach AGB-Recht wegen Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs
OLG Düsseldorf v. 23.11.2023 - 2 U 99/22 - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafeklausel
Der in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderte Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs kann nach AGB-Recht (§ 307 BGB) unwirkam sein und die Unwirksamkeit der gesamten strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Folge haben. Dabei spricht schon die von einem Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung für eine Mehrfachwerwendungsabsicht und für die Anwendbarkeit des AGB-Rechts. Das hat das Oberlandesgericht mit Urteil vom 23.11.2023 entscheiden (OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.11.2023 - 2 U 99/22 - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafeklausel).