Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Designrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kostenlose Ersteinschätzung
Über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht
Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Ämtern geführt.
0800 8765544 (gebührenfrei)
Hier können Sie uns Ihre Unterlagen senden. Wir behandeln Ihre Anfrage streng vertraulich.
Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos.
In den Medien
Online, Print und Fernsehen
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist Ansprechpartner namhafter Medien:
Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried
„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon
Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF
Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen
Praktikerhandbuch für die Modeindustrie von Thomas Seifried und Dr. Markus Borbach
„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe
Geschmacksmusterrecht und Designrecht
Rechtlicher Schutz von Geschmacksmustern und Designs
Im Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht geht es um den rechtlichen Schutz von äußeren zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen. Die wichtigsten Rechte sind das (deutsche) eingetragene Design, das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Daneben gibt es noch den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (sog. "ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungssschutz") und den urheberrechtlichen Schutz von Designs.
Was wir für Sie tun
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Geschmacksmusterrecht und Designrecht engagiert bei
- Designverletzungen und Geschmacksmusterverletzungen
- Anmeldungen von eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster und eingetragenen Designs
- Nichtigkeitsverfahren vor EUIPO und DPMA
- im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz)
- bei Verletzung urheberrechtlich geschützter Designs
- be Sperrung von Amazon ASIN mit tatsächlich nicht schutzfähigen Designs oder Geschmacksmustern
Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge in gerichtlichen Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Designrecht und Geschmacksmusterrecht, insbesondere in gerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren und Geschmacksmusternichtigkeitsverfahren vor den Ämtern.
Unsere Schwerpunkte als Anwälte für Geschmacksmusterrecht und Designrecht:
- Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht (deutsches eingetragenes Design, eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster), ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Vertretung bei Abmahnungen im Designrecht und Abwehr unberechtigter Abmahnungen im Geschmacksmusterrecht und Designrecht
- Vertretung bei Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtung (Vertragsstrafeforderungen) nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung
- Litigation / Prozessführung in Klageverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren