Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Designrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht
Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Ämtern geführt.
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In den Medien
Online, Print und Fernsehen
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist Ansprechpartner namhafter Medien:
Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried
„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon
Designrecht
Rechtlicher Schutz von Geschmacksmustern und Designs
Im Designrecht geht es um den rechtlichen Schutz von äußeren zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen. Die wichtigsten Rechte sind das (deutsche) eingetragene Design, das eingetragene Unionsdesignund das nicht eingetragene Unionsdesign Daneben gibt es noch den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (sog. "ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungssschutz") und den urheberrechtlichen Schutz von Designs.
Was wir für Sie tun
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Designrecht engagiert bei
- Designverletzungen
- Anmeldungen von eingetragener Unionsdeigns und eingetragenen deutschen Designs
- Nichtigkeitsverfahren vor EUIPO und DPMA
- im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz)
- bei Verletzung urheberrechtlich geschützter Designs
- be Sperrung von Amazon ASIN mit tatsächlich nicht schutzfähigen Designs
Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge in gerichtlichen Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Designrecht, insbesondere in gerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren und Designnichtigkeitsverfahren vor den Ämtern.
Unsere Schwerpunkte als Anwälte für Geschmacksmusterrecht und Designrecht:
- Designrecht (deutsches eingetragenes Design, eingetragenes Unionsdesign, nicht eingetragenes Unionsgdesign), ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Vertretung bei Abmahnungen im Designrecht und Abwehr unberechtigter Abmahnungen im Designrecht
- Vertretung bei Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtung (Vertragsstrafeforderungen) nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung
- Litigation / Prozessführung in Klageverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren






