Markenrecht

Kostenlose Erstberatung im Markenrecht

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?

Rechtssicherheit im Markenrecht bei Anmeldung, Schutz und Markenrechtsverletzungen

Im Markenrecht geht es um den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und anderen Kennzeichen. Es regelt Entstehung, Schutzumfang und von Marken und die Konsequenzen von Verletzungen von Marken und Kennzeichen. Als Anwalt für Markenrecht mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung und vielen nachweisbaren Erfolgen beraten und vertreten wir weltweit mittelständische Unternehmen im deutschen und europäischen Markenrecht. In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten bei Markenanmeldungen, Markenrecherchen und in Verfahren vor dem DPMA, EUIPO, der WIPO und den deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, besonders in einstweiligen Verfügungsverfahren.

Typische Dienstleistungen eines Markenanwalts

Außergerichtliche Vertetung und Vertretung vor den Markenämtern und den Verletzungsgerichten

Tipp: Eine anwaltlich begleitete Markenstrategie schützt Sie vor teuren Konflikten und sichert Ihre Marke langfristig.

Haben Sie Fragen zum Markenrecht?

Ihr Markenrechtsexperte:

Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Erfahrung aus mehreren hundert gerichtlichen Verfahren im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht mit Streitwerten von über EUR 10 Mio. mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht
  • Fachbuchautor und Medienexperte
  • Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

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(gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)

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Wir behandeln alle Unterlagen streng vertraulich.

 

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Die Markenrechtsverletzung

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Wir beraten Sie und gehen gezielt gegen Verletzungen vor.

DPMA Eingang

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Unsere Leistungen im Markenrecht

Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, etwa eine Bezeichnung oder ein Logo. Sie gibt ihrem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für vergleichbare Produkte zu verbieten. Zudem dient sie der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen.

Eine Marke anzumelden ist der zweite Schritt zum Markenschutz. Vorher kommt zwingend eine Markenrecherche. Denn die Markenämter prüfen nur die sog. “absoluten Eintragungshindernisse”, nciht aber die “relativen Eintragungshindernisse”. 


Wir übernehmen für Sie die vollständige Anmeldung inklusive Ähnlichkeitsrecherche, prüfen auf bestehende Konflikte und begleiten Sie durch den gesamten Prozess beim DPMA (Deutschland) oder EUIPO (Europäische Union) und der Erstreckung auf andere Länder über die WIPO.

Leistungsübersicht:

  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • Klassenauswahl und Schutzstrategie
  • Anmeldung beim DPMA oder EUIPO und Erstreckung über die WIPO
  • Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Durch unsere Erfahrung vermeiden Sie Ablehnungen, Markenlöschungen und unnötige Kosten.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Eine Markenrechtsverletzung sind oft teuer – und verlangen schnelles Handeln. Denn bei Markenrechtsverletzungen wird die sog. “Dringlichkeit” gesetzlich vermutet.
Wir versende in Ihrem Auftrag markenrechtliche Abmahnungen, prüfen Abmahnungen auf ihre Rechtmäßigkeit, reagieren zügig und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. 

Wir übernehmen für Sie:

  • Prüfung von Abmahnungen
  • Erstellung und Abwehr von Unterlassungserklärungen
  • Einstweilige Verfügungen und Klageverfahren
  • Auskunft und Schadensersatzforderungen

Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihren Fall im Rahmen einer kostenlose Ersteinschätzung auf seine Erfolgsaussicht.

Markenüberwachung und langfristiger Markenschutz

Nach der Eintragung beginnt der eigentliche Schutz Ihrer Marke. Wir überwachen laufend neue Markeneintragungen, um mögliche Kollisionen frühzeitig zu erkennen.
So bleibt Ihre Marke vor einer Verwässerung geschützt und rechtlich abgesichert.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Markenüberwachung national & EU-weit
  • Durchsetzung bei Markenverletzungen
  • Verlängerungsservice für Markenrechte
  • Beratung zu Markenlizenzverträgen

Ablauf und Kosten einer Markenberatung

So läuft unsere anwaltliche Beratung ab

  1. Kostenlose Erstberatung: Erste Einschätzung Ihres Anliegens und der Erfolgsaussichten.
  2. Analyse: Prüfung der Rechtslage und der rechtlichern und wirtschaftlichen Risiken.
  3. Strategie: Entwicklung einer individuellen Strategie.
  4. Umsetzung: Anmeldung, Verteidigung, gerichtliche oder markenamtliche Maßnahme und/oder Verhandlung.

Transparente Kostenstruktur

Unsere Vergütung richtet sich nach Aufwand und Art des Verfahrens.
Eine deutsche Markenanmeldung ist schon ab 300 € zzgl. Ust. = (EUR 357,00 inkl. Ust.) zuzüglich Amtsgebühren möglich. Oft bieten wir Pauschalhonorare an.

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Die Löschung von Marken in Verfahren vor den Markenämtern

Häufige Fragen zum Markenrecht (FAQ)

Die Kosten variieren je nach Umfang und Klassenzahl. Eine anwaltliche Anmeldung ist ab etwa 350 € zzgl. Amtsgebühren möglich.

Das DPMA benötigt für die Eintragung einer deutschen Marke in der Regel drei bis sechs Monate ab Anmeldung. Erst nach Veröffentlichung der Eintragung einer deutschen Marke beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Der Eintragungsprozess kann durch eine Gebühr für eine beschleunigte Püfung (EUR 200,00) beschleunigt werden. 

Für die Eintragung einer Unionsmarke benötiugt das EUIPO ca. drei bis 12 Monate, wenn gegen die Anmeldung kein Widerspruch erhoben wird. Anders, als bei einer deutschen Marke, wird eine Unionsmarke erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist und nach einem sich eventuell anschließenden Widersprich eingetragen, soweit der Widerspruch erfolglos bleibt. 

Eine anwaltliche Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses beschleunigt den Prozess oft erheblich. Besonders die Recherche und Prüfung sog. “relativer Eintragungshindernisse” ist eigentliche Arbeit eines Anwalts im Markenrecht. Denn weder das DPMA noch das EUIPO prüfen diese Schutzhindernisse von sich aus.

Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie nicht vorschnell. Wir prüfen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung und leiten die passenden rechtlichen Schritte ein.

Der Schutz besteht zunächst für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Ja, über die EUIPO kann eine einheitliche Unionsmarke angemeldet werden, die in allen 27 Mitgliedsstaaten in Kraft steht. Außerdem kann eine Basismarke (deutsche Marke oder Unionsmarke) über die WIPO als IR-Marke auf andere Länder erstreckt werden (Madrid System).

Warum SEIFRIED IP als Ihr Anwalt für Markenrecht?

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Markenrecht betreuen wir mittelständische Mandanten aus der ganzen Welt.

Ihre Vorteile:

Vertrauen Sie auf juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis, persönliche Beratung und effiziente Durchsetzung Ihrer Markenrechte

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 11 Bewertungen

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.

Raphael Zimmer
Raphael Zimmer
04.09.2025

Sehr kompetent, schnelle Antwort