Markenrecht

Anwalt für Markenrecht für den anspruchsvollen Mittelstand

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?

Anmeldung und Schutz von Marken und Vertretung bei Markenrechtsverletzungen

Als Ihr Anwalt für Markenrecht berate und vertrete ich Sie im gesamten Markenrecht und Kennzeichenrecht. In unserer Kanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei Markenanmeldungen und recherchieren nach kollidierenden Marken und anderen Kennzeichen.

Unsere Dienstleistungen im Markenrecht

Beratung und Vertretung gegenüber Gegnern, Gerichten und Markenämtern

Als Markenanwalt berate und vertrete ich Sie bei Markenrechtsverletzungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie in Anmelde-, Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA, dem EUIPO, dem Bundespatentgericht und dem Gericht der Europäischen Union.

Ihr Anwalt für Markenrecht

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

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Die Markenrechtsverletzung

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Wir beraten Sie und gehen gezielt gegen Verletzungen vor.

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Markenanmeldung

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Anmeldungen und gerichtliche Vertretung durch Ihren Anwalt für Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, etwa eine Bezeichnung oder ein Logo. Sie gibt ihrem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für vergleichbare Produkte zu verbieten. Zudem dient sie der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen. Es gibt zahlreiche Arten von Marken, die sich in ihrem Schutzbereich stark unterscheiden. Eine Marke soll darauf hinweisen, dass die Ware oder die Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen stammt. Im juristischen Kontext spreche ich als Anwalt für Markenrecht hierbei von der Herkunftsfunktion. Im Gegensatz zu einem Unternehmenskennzeichen, welches ein Unternehmen oder Unternehmensteil kennzeichnet (beispielsweise „Amazon"), markiert eine Marke immer ein Produkt (Ware oder Dienstleistung).

Das Markenrecht

Das Recht der Marken und Kennzeichen

Als Markenrecht im engeren Sinn wird das Recht der Marken als waren- oder dienstleistungskennzeichnende Zeichen oder Bezeichnungen verstanden. Im weiteren Sinn werden darunter alle im Markengesetz geregelten Kennzeichen verstanden, also auch Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsbezeichnungen (z.B. „Made in Germany“). Das deutsche Markenrecht ist im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Dieses beruht zum großen Teil auf der europäischen Markenrechtsrichtlinie. Die Vorschriften über die europaweit einheitlichen Unionsmarken sind in der Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt.

Firmennamen schützen

Als Ihr Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie auch bei allen Belangen, die unter das Recht der Marken im weiteren Sinne fallen (Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsbezeichnungen). Ich unterstütze Sie gezielt dabei, Ihren Firmennamen und Ihr Unternehmenskennzeichen rechtlich zu verteidigen, indem ich Sie umfassend zu den nötigen Schritten berate und Ihre Interessen auch vor Gericht durchsetze. Die Verteidigung eines geschützten Firmennamens („Unternehmenskennzeichen“) ist essenziell, um Verwechslungen mit anderen Unternehmen zu vermeiden und die Reputation Ihres Unternehmens zu wahren. Durch die rechtliche Verteidigung des Schutzes wird sichergestellt, dass Ihr Firmenname exklusiv für Ihr Unternehmen genutzt wird und langfristig Vertrauen bei Kunden und Partnern schafft.

Domainrecht

Eine Domain kann ebenfalls als ein im MarkenG geregeltes Unternehmenskennzeichen geschützt sein. Daneben kann eine Domain auch als Name im Sinne von § 12 BGB geschützt sein. Eine Domain ist eine spezifische Zeichenfolge oder ein Wort, das durch einen Vertrag mit einer Registrierungsstelle einer IP-Adresse zugeordnet wird. Sie dient als benutzerfreundliche Adresse im Internet, um eine Website aufzurufen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann an einer Domain kein Eigentum entstehen. Sie verleiht ihrem Inhaber kein absolutes Recht, wie es bei einer Marke oder einem Unternehmenskennzeichen der Fall ist. Ein zentrales Konzept im Domainrecht ist das Prioritätsprinzip. Dieses besagt, dass die erste Person, die eine Domain registriert, diese auch erhält. Hier können jedoch marken- und namensrechtliche Konflikte aufkommen. Als Anwalt für Markenrecht stehe ich Ihnen auch im Bereich des Domainrechts zur Seite, um Sie bei der Absicherung Ihrer Rechte umfassend zu beraten und in Konfliktfällen, insbesondere bei kennzeichenrechtlichen- und namensrechtlichen Auseinandersetzungen, effektiv zu vertreten.

Die Leistungen Ihres Anwaltes für Markenrecht

Wir beraten als Kanzlei für Markenrecht gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Markenrechts. Gerichtlich vertrete ich als Anwalt für Markenrecht unsere Mandanten in Fällen von Markenrechtsverletzungen. Vor den Markenämtern (EUIPO, DPMA) und den Beschwerdeinstanzen (EUIPO-Beschwerdekammern, EuG bzw. Bundespatentgericht) unterstütze ich Sie bei Markenanmeldungen, Widerspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren. Im Fall von international registrierten Marken kümmern wir uns als Kanzlei um die Erstreckung Ihrer Marken über die WIPO. Meine Dienstleistungen als Anwalt für Markenrecht umfassen des Weiteren:

  1. Markenrecherche

    Bereits die Anmeldung einer Marke kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Als Rechtsanwalt für Markenrecht recherchiere ich, ob einer Markenanmeldung ältere Rechte entgegenstehen. 

  2. Markenanmeldung

    Im Zuge der Markenanmeldung unterstütze ich als Anwalt für Markenrecht Sie bei der Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Zeichen und Bezeichnungen als Marke, der Auswahl der Waren und Dienstleistungen, Anmeldeverfahren, der Prüfung der markenrechtlichen Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs, besonders bei Wort- und Bildmarken, Markenschutzstrategien bei Anmeldungen für mehrere Länder.

  3. Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern

    Als Anwalt für Markenrecht vertrete ich Sie zudem in Markenlöschungsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO, einschließlich der Beschwerdeinstanzen (Beschwerdekammern und Bundespatentgericht) und der weiteren Rechtsmittelinstanz des Unionsmarkenrechts (EuG). Um langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine Abgrenzungsvereinbarung zu treffen. Eine solche vertragliche Absprache dient dazu, eine eventuelle bestehende Verwechslungsgefahr zwischen Marken oder Unternehmenskennzeichen zu gütlich zu regeln. Gerne unterstütze ich Sie bei der Findung einer solchen außergerichtlichen Lösung, die oft für beide Beteiligte Vorteile hat.

  4. Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

    Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Verletzungen von Marken und Kennzeichen, die Prüfung von Markenrechtsverletzungen, die Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr oder des Erschöpfungsgrundsatzes gehören ebenfalls zu meinem breiten Leistungsspektrum als Ihr Anwalt für Markenrecht. 

  5. Gerichtliche Vertretung bei Markenrechtsverletzungen

    Die effiziente Vertretung in gerichtlichen Verfahren wegen Markenrechtsverletzungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten in allen Verfahrensarten, zum Beispiel in einstweiligen Verfügungsverfahren, spiegelt sich in den bereits erzielten Erfolgen als Anwalt für Markenrecht wider.

Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Markenrecht vertreten

Meine zielgerichtete Arbeit als Ihr Anwalt für Markenrecht orientiert sich an Ihren Bedürfnissen. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und vertreten Sie in Streitfällen im Markenrecht. 

Schützen Sie Ihre Marke nachhaltig mit einem Anwalt für Markenrecht. 

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Die Löschung von Marken in Verfahren vor den Markenämtern

FAQ: Markenrecht und Beratung durch einen Anwalt für Markenrecht

Wann ist eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt für Markenrecht sinnvoll?

Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Markenrecht ist im Grunde bei allen markenrechtlichen Anliegen im engeren und weiteren Sinne empfehlenswert. Dies umfasst Markenrecherchen, Anmeldungen, Lizenzverträge und die Vertretung bei Markenrechtsverletzungen. Auch eine Rechtsberatung in Bereichen wie dem Domainrecht und der Verteidigung von rechtlich geschützten Firmennamen (Unternehmenskennzeichen) gehört zum Kompetenzbereich des Anwalts für Markenrecht. Durch die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten profitieren Sie von rechtlicher Expertise und Sicherheit. Der Anwalt kann Sie durch komplexe rechtliche Verfahren führen, wie Markenanmeldungen, Schutzmaßnahmen und Streitigkeiten. Zudem hilft eine kompetente juristische Beratung, kostspielige Fehler zu vermeiden und bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Marke optimal zu schützen und zu verteidigen.Formularbeginn

Was sind Markenlizenzverträge?

Markenlizenzverträge regeln die Nutzung einer Marke durch Dritte unter festgelegten Bedingungen. Die Marke verbliebt dabei bei dem Lizenzgeber. Der Lizenznehmer darf die Marke aber in dem vertraglich geregelten Umfang zusammen mit dem Lizenzgeber oder an dessen Stelle nutzen. In einem solchen Vertrag sind wichtige Punkte wie der Lizenzumfang, Art und Höhe der Lizenzvergütung, die geografische Reichweite und die Dauer festgehalten. In der Regel zahlt der Lizenznehmer Lizenzgebühren, während der Lizenzgeber die Qualitätsstandards überwacht und Einblicke in Art und Umfang der Markenbenutzung erhält. Damit Markenlizenzverträge alle rechtlichen Anforderungen effektiv abdecken, ist auch hier eine Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Markenrecht empfehlenswert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Markenübertragung gibt es?

Neben der Lizenzierung, bei der Teile der Markenrechte übertragen werden, gibt es auch Fälle, in denen eine Marke vollständig übertragen wird. Einer solchen vollständigen Übertragung – nicht selten als Teil eines Markenportfolios - geht oft ein Verkauf, beispielsweise aus einer Insolvenzmasse, voraus. Die Übertragung sollte unbedingt beim zuständigen Markenamt eingetragen werden. 

Welche Rolle spielt die Markenüberwachung?

Die Markenüberwachung spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass keine neuen, ähnlichen Marken angemeldet oder eingetragen werden, die Ihre Rechte verletzen könnten. Durch die regelmäßige Überprüfung der Markenregister kann frühzeitig auf potenzielle Markenrechtsverletzungen reagiert werden, sei es durch einen Widerspruch oder eine Abmahnung. So wird der Markenschutz effektiv aufrechterhalten.

Welche Konflikte können zwischen Markenrecht und Domainrecht auftreten?

Konflikte zwischen den Rechten an einer Marke und dem Domainrecht treten häufig dann auf, wenn ein Domainname ein Unternehmenskennzeichen oder (seltener) eine eingetragene Marke verletzt. Domains werden nach dem Prioritätsprinzip vergeben, Inhaber geschützter Unternehmenskennzeichen oder Marken können aber gegen die Nutzung einer Domain vorgehen, die ihre Kennzeichen- oder Markenrechte verletzen, und eine Löschung und unter Umständen auch eine Übertragung der Domain zu erwirken. Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt in solchen Fällen bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte und hilft, potenzielle Verwechslungsgefahren oder Rechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 7 Bewertungen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

Schnelle & professionelle Erstinformation. Sehr empfehlenswert.

Tobias
Tobias
24.09.2021

Besten Dank für die telefonische Beratung zu meiner Markenanmeldung. Sie haben sofort für Klarheit gesorgt und waren sehr hilfsbereit. Schön, so etwas in der heutigen Zeit zu erleben.