Werktitel

Werktitel Titelschutz

Kostenlose Ersteinschätzung

Fragen zum Markenrecht? Kontaktieren Sie uns einfach.

Rechtsanwalt für Markenrecht Thomas Seifried ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat in über 20 Jahren viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos.

0 69 91 50 76 0

info@seifried.pro

Hier können Sie uns Ihre Unterlagen senden. Wir behandeln Ihre Anfrage streng vertraulich.

► Upload Ihrer Unterlagen

In den Medien

Online, Print und Fernsehen

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtsicher werben", 180 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die Taschenfibel 2021"

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen, mit Musterformularen

Praktikerhandbuch Seifried/Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie", zusammen mit Patentanwalt Dr. Markus Borbach, 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Titelschutz - Der Schutz von Werktiteln

Ein Werktitel ist im Markenrecht eine geschäftliche Bezeichnung für ein konkretes Produkt. Dieser wird nicht durch Registrierung erworben, sondern entsteht mit der Benutzungsaufnahme sofern er Unterscheidungskraft oder Verkehrsgeltung besitzt. Auch Werktitel müssen unterscheidungskräftig sein, damit sie Schutz genießen. Die Rechtsprechung fordert auch hier zumindest eine geringe Unterscheidungskraft, ist bei Werktiteln aber großzügiger als bei Marken (vgl. BGH v. 18.06.2008 - I ZR 47/07, Rn. 14 – EIFEL-ZEITUNG).

Schutzfähig als Werktitel: Zeitschriften, Filme, Bühnenstücke, Software, Apps

Als Werktitel können beispielsweise Bezeichnungen von Druckschriften („Der Spiegel“), Filmen („Der 7. Sinn“), Bühnenwerke oder auch von Software („Powerpoint", Apps) geschützt werden.

Schutzumfang von Werktiteln

Werktitel sollen ein Werk von einem anderen Werk unterscheiden. Geschützt ist ein Wertitel also nur gegen eine Verletzung durch einen anderen Titel. Nur im Falle eines Titels, der bekannt ist, nimmt die Rechtsprechung an, dass einem solchen Werktitel ein weitergehender Schutz auch gegen die Gefahr der betrieblichen Herkunftstäuschung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 171/00, GRUR 2003, 440, 441 = WRP 2003, 644 - Winnetous Rückkehr; Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 181/02, GRUR 2005, 264, 266 = WRP 2005, 213 - Das Telefon-Sparbuch; BGH, GRUR 2012,1265 Rn. 23 - Stimmt's?).

Schutzfähig sind zwar grundsätzlich auch Titel für einzelne Rubriken einer Tageszeitung. So ist für die Zeit-Kolumne "Stimmt's"  zwar ein Titelschutz möglich (BGH v. 22.03.2012 - I ZR 102/10 - Stimmt's?). Eine Verwechslungsgefahr mit einer gleichnamigen Kolumne auf web.de scheidet aber wegen des geringen Schutzumfangs des Titels und der fehlenden Ähnlichkeit der Werkkategorien (Kolumne einer Qualitätszeitung auf der einen Seite, Boulevardinformationen eines Internetportals auf der anderen Seite) aus (BGH a.a.O.)

Vorverlagerung des Schutzes durch Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger

Der Titelschutz kann unter Umständen durch Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger vorverlagert werden. Der Titel muss aber anschließend auch veröffentlicht werden. Allein eine Ankündigung im Titelschutzanzeiger kann einen Titelschutz nicht entstehen lassen.

Bezeichnungen für Veranstaltungen als Werktitel

Auch die Bezeichnungen von Veranstaltungen (Fußball-Weltmeisterschaft) können als Werktitel schutzfähig sein (BGH GRUR 2010, 642 – WM-Marken).

Historische Begebenheiten und Schlagworte hierfür als Werktitel

Historische Begebenheiten einschließlich der für sie - von wem auch immer - geprägten und damit selbst in die Geschichtswissenschaft eingegangenen Schlagworte können grundsätzlich nicht unter dem Gesichtspunkt des Titelschutzes geschützt werden. Wenn für ein bestimmtes historisches Ereignis ein bestimmtes Schlagwort geprägt wird, dieses Schlagwort in der Folge als - zusammengefasste, eben schlagwortartige - Beschreibung für dieses historische Ereignis benutzt wird, fehlt es bereits an einer Unterscheidungskraft dieses Schlagwortes für diese Erfassung in einem Werk (z.B. einem Buchtitel.

Beispiel (KG v 25.03.2022 - 5 U 1032/20 - Curveball):
Die Bezeichnung "Curveball" ist für ein Enthüllungsbuch über den Irakkrieg, dass die (wahre) Geschichte eines Informanten des BND mit dem Decknamen "Curveball" erzählt, nicht schutzfähig. Denn dieser Begriff wird - dank umfangreicher Presseberichterstattung (u.a. des Spiegel) - für die Ereignisse rund um diesen Informanten im Vorfeld des Irakkrieges 2003 benutzt. Die Bezeichnung ist daher beschreibend für die Ereignisse selbst.

 

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten?

Lesen Sie hier, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung unbedingt wissen müssen.

Markenanmeldung

So führen Sie eine Markeanmeldung richtig durch.

Markenanwalt

Was ist ein "Markenanwalt"?

Das müssen Sie über eine strafbewehrten Unterlassungserklärung wissen

Abgabe, Annahme, Kündigung und die Konsequenzen: Das müssen Sie über die strafbewehrte Unterlassungserklärung wissen.

Unsere Erfolge im Markenrecht

Unsere gerichtlichen Erfolge im Markenrecht

Fachbücher von Rechtsanwalt Thomas Seifried

"Rechtssicher werben - Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise von Rechtsanwalt Thomas Seifried

2. neubearbeitete und erweiterte Auflage, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon, ISBN 978-3000749926.

 

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie von Rechtsanwalt Thomas Seifried und Patentanwalt Dr. Markus Borbach

Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie - Das Handbuch über Marken, Designs, Patente und Werbung", dfv Mediengruppe, 368 Seiten, ISBN 978-3-86641-297-2

Kostenloser Download "Abgemahnt Die Taschenfibel 2021" von Rechtsanwalt Thomas Seifried als ePUB oder PDF

Das Ebook zu Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht und Internetrecht. Dieses Buch beantwortet die für den Abgemahnten wichtigsten Fragen:

  • Erfüllt die Abmahnung die Anforderungen des neuen UWG?
  • Wie wehrt man sich gegen unberechtigte oder missbräuchliche Abmahnungen?
  • Muss man die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?
  • Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?