Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Haben Sie Fragen?
Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung mit Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir melden uns umgehend
0800 8765544
(gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
Wir behandeln alle Unterlagen streng vertraulich.
Unsere Ersteinschätzung ist stets kostenlos.
Anwalt für Internetrecht und Domainrecht
Das Internetrecht ist ein Bereich, in dem verschiedene Rechtsgebiete überschneiden, beispielsweise das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht.
Um Ihre digitalen Rechte zu schützen, haben wir uns als Kanzlei auf diverse Rechtsbereiche spezialisiert, die im Zusammenhang mit dem Internet relevant sind. Als Anwalt für Internetrecht stehe ich Unternehmen zur Seite, die effiziente Lösungen für rechtliche Fragen im Onlinerecht suchen.
Anwalt für Onlinerecht – der Umfang des Rechtsgebiets
Rechtliche Fragen und Anliegen, die sich im digitalen Bereich bewegen, fallen unter das Rechtsgebiet, das man „Internet-„ oder „Onlinerecht“ nennt. Unter dem Begriff des Internet- oder Onlinerechts versteht man juristische Vorfälle, die im Zusammenhang mit digitaler Kommunikation, Interaktion oder verwandter Technologie entstehen.
Aufgrund der interdisziplinären Zusammenhänge des Rechts ist Expertise durch Ihren Anwalt für Internetrecht in vielen Fällen notwendig. Wir setzen Ihre Interessen im Sinne der Gesetze und Verordnungen durch, um sowohl Ihren Schutz als auch den Schutz Ihrer Marken und geistigen Erzeugnisse im digitalen Raum zu gewährleisten.
Was ist das Internetrecht – Ihr Anwalt für Internetrecht hilft Ihnen weiter
Das Internetrecht entwickelt sich stets weiter und ist somit ein sehr dynamisches und sich weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Anders als andere Rechtsgebiete lässt sich das Internetrecht nur schwer eindeutig definieren. Man spricht hierbei von einem heterogenen Rechtsgebiet, das sich aus einer Vielzahl weiterer juristischer Schwerpunkte zusammensetzt, vor allem
- Wettbewerbsrecht (UWG),
- Urheberrecht (UrhG und KUG),
- Namensrecht, Domainrecht (BGB)
- Markenrecht (Markengesetz, Unionsmarkenverordnung)),
- Allgemeines und besonderes Privatrecht, wie Vertragsschluss, Handel und E-Commerce (BGB und TMG),
- Datenschutzrecht (z.B. DSGVO, TMG und BDSG,Digital Services Act,),
- Kartellrecht (Belieferungsansprüche von Onlinehändlern)
Zuverlässige Unterstützung durch Ihren Anwalt für Internetrecht
Das Internet bietet nicht nur Plattformen für zielgerichtete Marketingmaßnahmen von Unternehmen und deren Waren und Dienstleistungen, sondern stellt ebenfalls einen Gefahrenbereich für den Missbrauch von Rechten und die Verletzung von markenrechtlich Zeichen dar. Als Anwalt für Internetrecht beobachte ich immer wieder, wie Rechtsverletzungen scheinbar unbewusst geschehen.
Als Rechtsanwalt für Internetrecht biete ich meinen Mandanten professionelle Unterstützung für unterschiedliche Subkategorien des Onlinerechts an.
Urheberrecht Im Urheberrecht vertrete ich Sie als Anwalt für Internetrecht kompetent beim Schutz von digitalem Content, wie Texten, (Produkt-)fotos oder Videos und bei der Nachahmung von urheberrechtlich geschützten Produkten. Im Streitfall bin ich Ihr Ansprechpartner und Ihre rechtliche Vertretung. | Domainrecht Auch das Domain(kennzeichen)recht zählt als Anwalt zu meinen Kompetenzen. Hier geht es oft um das Namensrecht (BGB). Nicht selten haben Fälle des Domainrechts auch Berührungspunkte mit dem Werktitel- oder dem Marken- und Kennzeichenrecht. Als Anwalt für Internetrecht helfe ich Ihnen in rechtlichen Streitfragen, vor allem bei der Verletzung von Rechten durch die Nutzung von Domains. | Designrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Designrechts und Markenrechts unterstütze ich Sie als Anwalt für Internetrecht. Ich bin Ihre rechtliche Vertretung im Falle von Rechtsverletzungen sowie der Sperrungen von Amazon ASIN mithilfe von Marken und Designs. |
Leistungen Ihres Fachanwalts für Internetrecht
Unsere Kanzlei für Onlinerecht setzt sich engagiert für Ihre Rechte ein. Dabei bedienen wir uns an einem umfassenden Spektrum an rechtlichen Instrumenten, um Ihre internetrechtlichen Interessen erfolgreich umzusetzen:
- Abmahnungen und Unterlassungserklärungen: Im Falle von urheberrechtlichen Verletzungen im Bereich des Onlinerechts können Sie als Rechtsinhaber mithilfe Ihres Anwalts für Internetrecht, Abmahnungen oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an unberechtigte Nutzer verschicken. Die Verletzenden werden aufgefordert Ihre Tätigkeiten einzustellen, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung zu erteilen und Schadenersatz zu bezahlen.
- Gerichtliche Vertretung bei Domainrechtsverletzungen, im Wettbewerbsrecht, Designrecht und Markenrecht: Als Anwalt für Internetrecht vertrete ich Sie hier in Gerichtsverfahren.. Dabei übernehme ich die Abwicklung sämtlicher Prozesse und bürokratischer Abläufe für Sie, informiere Sie engmaschig über neue Entwicklungen und halte regelmäßig mit Ihnen Rücksprache über das weitere Vorgehen.
Vertrauen Sie auf Ihren Anwalt für Internetrecht
Das Internetrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete sind meine Spezialitäten als Anwalt für Internetrecht. Sollten Sie also im Bereich des Internet- und Onlinerechts rechtlichen Beistand benötigen, bin ich Ihr erfahrener Anwalt für Internetrecht und stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung. Unsere Kanzlei überzeugt über dies nicht nur durch die nötigen Kompetenzen, sondern ebenfalls durch Zielorientierung und Fokussierung auf die Bedürfnisse unserer Mandanten. So garantieren wir effiziente Rechtsberatung im Bereich des Onlinerechts.
Wenn Sie nach einem Rechtsbeistand suchen, der Sie in Fällen des Onlinerechts vertritt, dann zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns. Als Anwalt für Internetrecht biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Rechtsanwalt Thomas Seifried
Rechtsanwalt Thomas Seifried vertritt und berät deutsche, europäische und schweizer Unternehmen des etablierten Mittelstands im Domainrecht und Kennzeichenrecht. Er ist bereits seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Patentrecht). Er hat langjährige Erfahrung im Domainrecht und Kennzeichenrecht mit nachweisbaren Erfolgen.
Thomas Seifried spricht regelmäßig auf Messen (z. B. Digital Fashion Day, der search-expo, marketing + services) über Rechtsfragen des Onlinewerberechts und zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Onlinemarketings. Er gibt regelmäßig Interviews zu domainrechtlichen und markenrechtlichen Themen, beispielsweise für heise.de.
Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Seifried zum Domainrecht auf heise.de
- heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil III"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über rechtsverletzende Domains - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil II"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über das Domainnamensrecht, das Domainkennzeichenrecht und die Übertragung von Domains - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über die Rechtsnatur von Domains und die Entstehung von Schutzrechten an Domainnamen