Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Designrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht
Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Ämtern geführt.
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In den Medien
Online, Print und Fernsehen
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist Ansprechpartner namhafter Medien:
Ist die Abmahung wegen Designverletzung berechtigt?
Nie vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben
Viele Abmahnungen wegen Verletzung von Designs oder Geschmacksmustern sind tatsächlich unberechtigt, weil eine Designverletzung nicht vorliegt. Oft schätzen die Inhaber von Designs oder Geschmacksmustern ihr Schutzrecht falsch ein: Entweder glauben Sie, sie könnten aus ihrem eingetragenen Design, ihrem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ihrem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster Rechte herleiten, obwohl ein Schutz tatsächlich nicht existiert. Denn Designs und Geschmacksmuster werden von den Ämtern bei der Designanmeldung nicht geprüft. Oder sie irren sich über den Schutzumfang ihres Designs oder Geschmacksmusters.
Wer eine Abmahnung im Designrecht oder Geschmacksmusterrecht erhalten hat, sollte also sorgfältig prüfen, ob er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten und vertreten bei Verletzung von
- nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern,
- eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern,
- eingetragenen Designs,
- im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz) und bei
- urheberrechtlich geschützten Designs.
Jahrelange Erfahrung und Nachweisbare Erfolge
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Design- und Geschmacksmusterrecht.






