Abmahnung Designrecht

Abmahnung wegen Designverletzung oder Geschmacksmusterverletzung

Geben Sie nie vorschnell die Unterlassungserklärung ab!

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie ein deutsches eingetragenes Design, ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster oder ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster verletzt haben sollen? Behauptet der Gegner vielleicht auch, wettbewerbsrechtliche oder gar urheberrechtliche Ansprüche zu besitzen?

Designs und Geschmacksmuster sind ungeprüfte Schutzrechte

Designs und Geschmacksmuster sind auch dann ungeprüfte Schutzrechte, wenn sie als eingetragenes Design oder eingetragenes Unionsgeschmacksmuster registriert sind. Oft fehlt aber tatsächlich die "Neuheit" oder die "Eigenart". Wir können oft schnell beurteilen, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht.

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Über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht

Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Ämtern geführt.

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Ist die Abmahung wegen Designverletzung berechtigt?

Nie vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben

Viele Abmahnungen wegen Verletzung von Designs oder Geschmacksmustern sind tatsächlich unberechtigt, weil eine Designverletzung nicht vorliegt. Oft schätzen die Inhaber von Designs oder Geschmacksmustern ihr Schutzrecht falsch ein: Entweder glauben Sie, sie könnten aus ihrem eingetragenen Design, ihrem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ihrem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster Rechte herleiten, obwohl ein Schutz tatsächlich nicht existiert. Denn Designs und Geschmacksmuster werden von den Ämtern bei der Designanmeldung nicht geprüft. Oder sie irren sich über den Schutzumfang ihres Designs oder Geschmacksmusters.

Wer eine Abmahnung im Designrecht oder Geschmacksmusterrecht erhalten hat, sollte also sorgfältig prüfen, ob er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Was wir für Sie tun:

Wir beraten und vertreten bei Verletzung von

Jahrelange Erfahrung und Nachweisbare Erfolge

Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Design- und Geschmacksmusterrecht.

Drei völlig nutzlose Designanmeldungen und was man aus Ihnen lernen kann

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 11 Bewertungen

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.

Raphael Zimmer
Raphael Zimmer
04.09.2025

Sehr kompetent, schnelle Antwort