Einstweilige Verfügung

Ablauf, Dringlichkeit und Muster einer Abschlusserklärung

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Eilentscheidung. Sie dient dazu, Ansprüche die nicht auf Geld gerichtet sind schnell und kostensparend durchzusetzen. Voraussetzung für den Erlass ist die Dringlichkeit: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine schnelle Entscheidung notwendig ist und ihm ein normales Klageverfahren nicht zumutbar ist. Im Markenrecht und Wettbewerbsrecht wird diese Dringlichkeit gesetzlich vermutet. Deshalb kommen hier einstweilige Verfügungen besonders häufig vor. Eine einstweilige Verfügung ist sofort vollstreckbar.

Vorteile einer einstweiligen Verfügung

  • Schnelligkeit: Gerichtliche Entscheidungen ergehen oft innerhalb weniger Tage.
  • Geringere Beweisanforderungen: Statt eines vollen Beweises reicht eine Glaubhaftmachung, z.B. durch eidesstattliche Versicherung.
  • Keine Gerichtskostenvorschüsse: Der Antragsteller muss zunächst keine drei Gerichtsgebühren einzahlen.
  • Sofortige Zwangsvollstreckung möglich: Ordnungsgelder oder Zwangsgelder können schnell beantragt werden.
  • Beendigung durch Abschlusserklärung: Der Gegner kann das Verfahren durch Abgabe einer Abschlusserklärung beenden.

Fragen zu einer einstweiligen Verfügung?

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Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und über hundert einstweilige Verfügungsverfahren mit vielen nachweisbaren Erfolgen geführt.

 

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Nachteile einer einstweiligen Verfügung

  • Zeitdruck: Der Antrag muss innerhalb kurzer Fristen gestellt werden, sonst entfällt die Dringlichkeit.
  • Häufige Fehler bei der Zustellung: Zustellung nicht durch Gericht, sondern im Parteibetrieb  – Formfehler sind hier oft irreparabel.
  • Nachfolgendes Hauptsacheverfahren: Erkennt der Gegner die einstweilige Verfügung nicht an, droht ein kostenintensiveres Hauptsacheverfahren.

Welche Ansprüche können im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden?

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht auf Geld gerichtet sind. Zahlungsansprüche scheiden damit aus. Am häufigsten sind 

  • Unterlassungsansprüche (z.B. wegen Markenrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung oder Wettbewerbsverstößen)
  • Auskunftsansprüche (z.B. über Herkunft oder Vertriebswege von rechtsverletzender Ware)

 

Dringlichkeit als Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung

Einstweilger Rechtsschutz erfodert schnelles Handeln

Die Dringlichkeit wird auch “Verfügungsgrund” genannt. Sie wird im Wettbewerbsrecht (§ 12 Abs. 2 UWG) und im Markenrecht (§ 140 Abs. 3 MarkenG) gesetzlich vermutet. Sie kann durch zu langes Warten entfallen. Die Frist entsteht mit Kenntnis von der Rechtsverletzung und endet mit der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht.

Dringlichkeitsfristen in den OLG-Bezirken:

  • OLG München, OLG Hamm, OLG Dresden OLG Bamberg, OLG Köln: ca. 1 Monat
  • OLG Stuttgart: ca. 1 Monat, evtl auch länger
  • OLG Düsseldorf, Kammergericht Berlin: 2 Monate
  • OLG Hamburg: 5 Wochen, evtl. auch länger
  • OLG Frankfurt, OLG Bremen: ca. 6 Wochen

Abmahnung im Markenrecht

Alles was Sie über eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wissen müssen.

Vollziehung durch Zustellung der einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung wird durch Zustellung vollzogen. Dabei gilt:

  • Vollziehung innerhalb eines Monats (§ 929 Abs. 2 ZPO)
  • Zustellung im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher oder von Anwalt zu Anwalt
  • Zustellungsmängel können zur Aufhebung führen

Rechtsmissbrauch bei einstweiliger Verfügung

Wer dem Gericht vorprozessuale Reaktionen des Antragsgegners verschweigt (z.B. eine Antwort des Gegners auf eine Abmahnung), handelt rechtsmissbräuchlich. In solchen Fällen kann die einstweilige Verfügung aufgehoben werden.

Verstöße gegen eine einstweilige Verfügung und Zwangsvollstreckung

Verstöße gegen eine einstweilige Verfügung werden auf Antrag vollstreckt durch

  • Ordnungsgelder (§ 890 ZPO): bei Unterlassungstiteln
  • Zwangsgelder (§ 888 ZPO): bei nicht vertretbaren Handlungen (z.B bei Weigerung, Auskunft zu erteilen)

Abschlusserklärung nach einstweiliger Verfügung

Mit einer Abschlusserklärung erkennt der Antragsgegner die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an. Ein Hauptsacheverfahren entfällt damit.

Frist zur Abgabe:

14 Tage nach Zustellung der einstweiligen Verfügung.

Muster einer Abschlusserklärung

Eine Abschlusserklärung hat üblicherweise den folgenden Inhalt:

Abschlusserklärung

Die Unterzeichner erklären als Geschäftsführer der Firma ... GmbH, ...:

1.    Wir erkennen die einstweilige Verfügung des Landgerichts ... vom ... (Az: ... O .......) als zwischen den Parteien materiellrechtlich verbindliche, endgültige Regelung an, die in ihren Wirkungen einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht.

2.    Wir verzichten auf alle weiteren Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung, insbesondere der Fristsetzung zur Hauptsacheklage, § 926 ZPO, der Aufhebung wegen veränderter Umstände, § 927 ZPO sowie darauf, die Unrichtigkeit der einstweiligen Verfügung durch Feststellungsklage, negative Feststellungsklage, Inzident-Feststellungsklage oder Einwendung in ei-nem Rechtsstreit geltend zu machen.


Ort, Datum

    
…………………………………

 

Kosten einer einstweiligen Verfügung & des Abschlussschreibens

Die Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hängen vom Streitwert ab. Für das Abschlussschreiben können Rechtsanwaltsgebühren nach Nr. 2300 VV RVG geltend gemacht werden:

  • BGH 6. Zivilsenat: Zwischen 0,5 bis 2,5-Gebühr
  • Abweichend BGH 1. Zivilsenat: Abschlussschreiben ist "einfaches Schreiben, daher nur 0,3-Gebühr

Höhe der Gebühren für ein Abschlussschreiben

Streit gibt es immer wieder über die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, die der Antragsteller der einstweiligen Verfügung für das Abschlussschreiben erstattet verlangen kann. Der 6. Zivilsenat des BGH geht davon aus, dass grundsätzlich eine Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens des Nr. 2300 RVG VV, nämlich zwischen 0,5 bis 2,5, erstattet verlangt werden kann (BGH Urteil v. 22.03.2011, Ziff. 24 - VI ZR 63/10). Im Streitfall hatte der BGH eine Gebühr in Höhe einer 1,3-Gebühr als angemessen angesehen. Anderer Ansicht ist der für den gewerblichen Rechtsschutz zuständige 1. Zivilsenat: Hier hatte der BGH in dem Urteil vom 4.2.2010 - I ZR 30/08 - Kosten für Abschlussschreiben) - im konkreten Fall ein Abschlussschreiben als "Schreiben einfacher Art" behandelt und nur eine 0,3-Gebühr für erstattungsfähig angesehen.

FAQ zur einstweiligen Verfügung

Wie lange dauert ein einstweiliges Verfügungsverfahren?
Häufig nur wenige Tage bis zum Erlass. Bei einem Widerspruch einige Wochen.

Was kostet eine einstweilige Verfügung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, häufig mehrere tausend Euro.

Welche Fristen gelten?
Meist zwischen 1 bis 2 Monate ab Kenntnis der Rechtsverletzung, abhängig vom OLG-Bezirk.

Was ist eine Abschlusserklärung?
Eine Erklärung des Gegners, die einstweilige Verfügung als endgültig anzuerkennen, um ein Hauptsacheverfahren zu vermeiden.

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SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
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Basierend auf 11 Bewertungen

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.

Raphael Zimmer
Raphael Zimmer
04.09.2025

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