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Kostenloses Ebook über Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Internetrecht

Alles, was Sie über Abmahnungen wissen müssen

Mit neuem UWG

Am 2.12.2020 ist das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Hauptziel der Änderungen ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht). Mit dieser neuerlichen Aktualisierung wird „Abgemahnt? Die Taschenfibel“ an das neue, seit dem 2.12.2020 geltende UWG angepasst.

Neue Anforderungen an Abmahnungen durch das neue UWG

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Das neue UWG stellt neue Anforderungen an die Form einer Abmahnung. Neue Regeln gelten auch für die Formulierung der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Höhe der Vertragsstrafe und natürlich für den Rechtsmissbrauch. Die Neuerungen sind ebenso enthalten wie die aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung, strafbewehrter Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Rechtsmissbrauch.

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Der Ratgeber zu Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht und Internetrecht

Mit dieser neuerlichen Aktualisierung wird „Abgemahnt? Die Taschenfibel“ vor allem an die am 2.12.2020 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst. Hauptziel der durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeführen Änderungen ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht). Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen wird die Aktivlegitimation eingeschränkt, auch diejenige der Verbände. Außerdem stellt das neue UWG Anforderungen an die Form einer Abmahnung. Neue Regeln gelten auch für die strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Höhe der Vertragsstrafe und natürlich für den Rechtsmissbrauch.

Mit dieser neuerlichen Aktualisierung wird „Abgemahnt? Die Taschenfibel“ auch an die neueste Rechtsprechung bis Dezember 2020 angepasst.

Dieses Buch beantwortet die für den Abgemahnten wichtigsten Fragen:

  • Erfüllt die Abmahnung die Anforderungen des neuen UWG?
  • Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Abmahnungen?
  • Ist die Abmahnung sogar rechtsmissbräuchlich?
  • Muss man die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben oder kann man die strafbewehrte Unterlassungserklärung abändern?
  • Muss man die Rechtsanwaltsgebühren und eventuell zusätzliche Patentanwaltsgebühren bezahlen und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung?
  • Und nicht zuletzt: Kann man sich von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wieder lösen?

Laden Sie sich hier kostenlos "Abgemahnt? Die Taschenfibel" Stand Dezember 2020 herunter

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Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 7 Bewertungen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

Schnelle & professionelle Erstinformation. Sehr empfehlenswert.

Tobias
Tobias
24.09.2021

Besten Dank für die telefonische Beratung zu meiner Markenanmeldung. Sie haben sofort für Klarheit gesorgt und waren sehr hilfsbereit. Schön, so etwas in der heutigen Zeit zu erleben.