Autor: Anwalt Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried
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Ihr Ansprechpartner: Anwalt für Wettbewerbsrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Alles, was Sie über das Instrument der Abmahnung im Wettbewerbsrecht mit strafbewehrter Unterlassungserklärung wissen müssen
Prozessführung
Gerichtliche Vertretung im Wettbewerbsrecht in Klageverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren
"Fachanwalt für Wettbewerbsrecht"
Die Einführung eines "Fachanwalt für Wettbewerbsrecht" war zwar tatsächlich einmal geplant. Es gibt ihn aber an sich ebenso wenig wie etwa den "Fachanwalt für Markenrecht". Wer sich so nennt, handelt nach ständiger Rechtsprechung wettbewerbswidrig.
Das Wettbewerbsrecht ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Fachanwalt für Wettbewerbsrecht ist also richtigerweise der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht)
Das Wettbewerbsrecht, soweit es um unlautere geschäftliche Handlungen geht, auch Lauterkeitsrecht genannt, ist ein Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen, auf dem Leistungsprinzip beruhenden Wettbewerb sicherstellen. In diesem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelten Rechtsgebiet werden bestimmte geschäftliche Handlungen im Wettbewerb gewerblicher Unternehmen sanktioniert. Klassische Fälle sind irreführende Werbungen. Wettbewerbsrechtlich problematisch sind häufig auch Werbung mit Preisen oder Gewinnspiele und Preisausschreiben. Wer wettbewerbswidrig handelt, kann von seinen Mitbewerbern, den qualifizierten Wirtschaftverbänden , den qualifizierten Einrichtungen und den Kammern auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Auch außerhalb des UWG gibt es wettbewerbsrechtliche Spezialgesetze, z.B. das Heilmittelwerbegesetz. Weitere Normen des Wettbewerbsrechts finden sich in zahlreichen Gesetzen, z.B. in der Spirituosenverordnung (Verordnung (EU) 2019/787).
Einstweilige Verfügungsverfahren werden im Wettbewerbsrecht begünstigt, denn nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird in Wettbewerbsangelegenheiten die Dringlichkeit vermutet.
Wie wir Ihnen im Wettbewerbsrecht helfen können
In den folgenden Bereichen vertreten wir engagiert Ihre Interessen:
- Beratung und Vertretung bei unlauteren geschäftlichen Handlungen und irreführenden geschäftlichen Handlungen
- Vertretung bei Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden und Abwehr unberechtigter Abmahnungen oder rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
- Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtung (Vertragsstrafeforderungen) nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung
- Vergleichende Werbung
- Preiswerbung, UVP und Rabatte
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz)
- Litigation / Prozessführung in Klageverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht
- Kartellrechtliche Belieferungsansprüche
Im Fall eines gerichtlichen Verfahrens brauchen Sie zwingend einen Rechtsanwalt, weil für Wettbewerbsstreitigkeiten ausschließlich die Landgerichte zuständig sind.
Kosten eines Anwalts für Wettbewerbsrecht
Unsere Kosten hängen ab von dem konkreten Fall und orientieren sich an dem Aufwand. In jedem Fall ist die Erstberatung kostenlos. In deren Rahmen können wir Ihnen auch die Kosten für Ihren konkreten Fall nennen. Kontaktieren Sie uns einfach: Telefon +49699150760 oder per Kontaktformular