Prozesserfolge

Unsere Erfolge vor Gericht und den Markenämtern

Ihr Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz in Frankfurt

Seit 2007 ist Thomas Seifried auch „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“. Er berät und vertritt Markenhersteller, Händler, Verbände und Diensleister aus ganz Deutschland. Die Streitwerte seiner gerichtlichen Verfahren betragen bis zu EUR 10 Mio. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Fachbuchautor und Medienexperte
  • Bundesweite Vertretung vor Gerichten und Markenämtern

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In den Medien

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes Ansprechpartner namhafter Medien:

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Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Unsere nachweisbaren Erfolge

Gerichtliche Verfahren vor den Ämtern, den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundespatentgericht

Auch wir gewinnen nicht jeden Fall. Aber jedes Mandat bearbeiten wir mit größter Sorgfalt und über einige gewonnene Verfahren freuen wir uns besonders. Eine Auswahl solcher Erfolge aus jüngerer Zeit stellen wir Ihnen hier vor:

Gerichtliche Verfahren (Landgerichte und Oberlandesgerichte)

  • Landgericht München I, Beschluss vom 28.4.2026, 33 O 2485/26: Mit einem einstweilgen Verfügungsverfahren versuchte unsere Mandantin unserer Mandantin das Einlegen einer rechtlichen Beschwerde in Bezug auf eine App im Apple Store zu verbieten. Der Antrag wurde nachn unserer Stellungnahme vollumfänglich zurückgewiesen.
     
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, 19 O 256/26, Antragsrücknahme vom 14.4.2026 nach zuvor erlassener einstweilger Verfügung des Landgerichts Köln vom 24.11.2025, 33 O 402/25: Das Landgericht Köln hatte mit einstweiliger Verfügung vom 24.11.2025 in dem Verfahren 33 O 402/25 unserem Mandanten verboten, gegenüber Amazon eine Beschwerde wegen angeblich rechtsverletzender Produkte auf dem Marketplace einzulegen. Hiergegen legten wir Widerspruch ein und rügten u.a. die fehlende örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Köln, um zu verhindern, dass dasselbe Gericht über den Widerspruch entscheidet. Das Landgericht Köln folgte unserer Argumentation und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Nach Hinweisen des Landgerichts Nürnberg-Fürth nahm der Antragsteller seinen Verfügungsantrag zurück.
     
  • Landgericht Hamburg, einstweilige Verfügung vom 6.3.2026 - 327 O 77/26: Für eine der bekanntesten deutschen Hilfsorganisationen mit über 30.000 Mitarbeitern haben wir gegen einen Mitbewerber eine einstweilige Verfügung wegen unlautere Akquisemaßnahmen für Hausnotrufdienste erwirkt.
     
  • Landgericht Düsseldorf, einstweilge Verfügung vom 2.12.2025 - 14c O 163/25: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vertraten wir den Antragsteller. Die einstweilge Verfügung wurde antragsgemäß erlassen. Der Gegner hat eine Abschlusserklärung abgegeben.
     
  • Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Hinweis vom 27.11.2025 - 3 U 39/25: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vertraten wir die Antragsgegnerin. Gegenstand des Verfahrens waren Medizinprodukte. Das Landgericht Hamburg hat unsere Mandantin antragsgemäß verurteilt. Wir hatten für unsere Mandantin Berufung eingelegt. Nachdem das Oberlandesgericht zu erkennen gegeben hatte, dass die Berufung in vollem Umfang Erfolg haben dürfte, hatte die Antragstellerin den Verfügungsantrag zurückgenommen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 8.4.2025 - 2-06 O 123/25: Für einen Matratenhersteller setzen wir in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen markenrechtlichen und fünf wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche durch. Die einstweilige Verfügung wurde in vollem Umfang erlassen. Der Gegner hat die einstweilge Verfügung mit einer Abschlusserklärung in vollem Umfang anerkannt.
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.3.2025 - 38 O 262/23: In einem Prozess wegen angeblicher Markenrechtsverletzung waren wir die dritte Markenrechtskanzlei, die unser beklagter Mandant beauftragt hatte und die erste Kanzlei, die die Pointe des Sachverhalts erfasst hatte, dass nämlich der Inhaber eines älteren Unternehmenskennzeichens dem aus einer Unionsmarke klagenden Kläger dieses Zeichen entgegenhalten kann. Die Klage wegen Markenrechtsverletzung wurde zu 4/5 abgewiesen. In nachgerichtlichen Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Kläger auf die Vollstreckung des verbleibenden Teils der Ansprüche verzichtete.
     
  • Kammergericht Berlin (Berliner Oberlandesgericht), Urteil vom 3.12.2024 - 5 U 131/21: In einer Markenrechtsstreitigkeit gegen eine bekannte international tätige Societas Europaea (SE) im Food-Bereich und deren (ehemaligen) Vorstand vertraten wir den Kläger. Nachdem das Landgericht Belin die Klage zunächst abgwiesen hatte, rieten wir zur Berufung. Das Kammergericht gab uns Recht und hat die gegnerische SE und ihren ehemaligen Vorstand zur Unterlassung, Auskunft und Schadenersatzfeststellung verurteilt.
     
  • Landgericht Hamburg, Teil-Urteil vom 29.11.2024 - 310 O 187/21: In einem umfangreichen Prozess wegen Verletzung zahlreicher Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Bauelemente vertraten wir das beklagte Vertriebsunternehmen. Nach Beweisaufnahme, in der wir den Zeugen zu dem angeblichen Lizenzvertrag der Klägerin befragten, hielt das Gericht die Existenz der Lizenz für nicht erwiesen und hat die Klage abgewiesen. Über eines der streitgegenständlichen Geschmacksmuster muss auf unseren Antrag hin noch das EuG über die Nichtigkeit entscheiden.
     
  • Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.11.2024 - 6 U 63/23: In einer Urheberrechtsangelegenheit wegen angeblicher Übernahme von Powerpoint Folien, die in der Berufungsinstanz auf den Schutz des Datenbankherstellers erweitert wurde (siehe unten, Urteil des Landgerichts Köln vom 16.5.2024 - 14 O 462/21), nahm der gegnerische Kläger nach Hinweis des Senats die Berufung zurück.
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 15.7.2024 - 11 U 23/24: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde unsere Mandantin wegen unverlangter Emailwerbung in Anspuch genommen. Das Oberlandesgericht bestätigte unsere Rechtsansicht, dass der Verfügungsantrag wegen fehlender Dringlichkeit zurückzuweisen war.
     
  • Landgericht Köln, Urteil vom 16.5.2024 - 14 O 462/21: In einer urheberrechtlichen Streitigkeit wegen angeblicher Übernahmen aus medizinischen Präsentationen vertraten wir die beklagte schweizer Aktiengesellschaft. Die Klage wurde abgewiesen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.8.2023 - 2-03 O 536/23: Für eine Mandantin setzen wir in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Unterlassungsanspruch wegen Geschäftsehrverletzung gegenüber der Onlineausgabe einer Zeitung durch.
     
  • Landgericht Saarbrücken, Beschluss v. 3.3.2023 - 7 O 83/22: Unsere Mandantin ließ E-Bikes herstellen. Sie wehrte sich gegen den Vertrieb ähnlicher E-Bikes und gegen die Übernahme der Bedienungsanleitung durch einen Mitbewerber. Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhoben wir Klage auf Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung. Während des gerichtlichen Verfahrens gab die Beklagte Auskunft. Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt. Die Beklagte musste die Verfahrenskosten tragen. Sie hat auch die geforderten Abmahnkosten und den berechneten Schadenersatz in voller Höhe bezahlt.
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.2.2023 - 14 c O 87/22: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters vertraten wir eine der beiden Antragsgegnerinnen. Dieser wurde vorgeworfen, an der Rechtsverletzung teilgenommen zu haben. Die bereits erlassene einstweilige Verfügung wurde auf unseren Widerspruch hin aufgehoben.
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.11.2022 - 6 U 225/21: Unser Mandant wurde zu Unrecht wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt. Wir erhoben negative Feststellungsklage gegen den Abmahnenden. Das OLG Frankfurt gab uns Recht und wies die Berufung des Abmahnenden gegen die erstinstanzliche Verurteilung zurück.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 5.5.2022 - 2-03 O 230/30: In einem Wettbewerbsprozess vertraten wir eine schweizer Aktiengesellschaft und deren gesetzlichen Vertreter als Beklagte. Ihnen hatte die Klägerin vorgeworfen, irreführende Behauptungen über die Klägerin aufgestellt zu haben. Durch unsere Zeugenbefragung in der Beweisaufnahme erwies sich der hauptbeweisliche Zeuge als Auftrags- und Honorarzeuge. Die Klage wurde abgewiesen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 19.8.2021 - 2-03 O 519/19: Wir vertraten einen Personaldienstleister und dessen Geschäftsführerin in einer markenrechtlichen Angelegenheit wegen Verletzung einer Marke und eines Unternehmenskennzeichens. Das Landgericht hat die Klage wegen fehlender Verwechslungsgefahr vollumfänglich abgewiesen.
     
  • Landgericht Bochum, Urteil v. 17.8.2021 - I-20 O 180/19: Wir vertraten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Onlinehändler als Beklagten. Geklagt hatte ein Mitbewerber auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit einer Klageerweiterung begehrte der Kläger auch Unterlassung. Wir beantragten Klageabweisung. Bezüglich der Klageerweiterung beriefen wir uns auf Verjährung. Das Landgericht Bochum hatte die Klage vollumfänglich abgewiesen.
     
  • Oberlandesgericht München, Urteil v. 5.8.2021 - 29 U 6406/20: Wir vertraten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Onlinehändler. Dieser wurde erstinstanzlich wegen angeblicher Verletzung der Marken "Isha" und "Risa" vom Landgericht München I teilweise verurteilt. Hiergegen legten wir Berufung ein. Wir beriefen uns u.a auf Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Titelerschleichung wegen Nichtvorlage unserer vorgerichtlichen Korrespondenz. Das OLG gab uns Recht: In der Berufungsinstanz wurde der Verfügungsantrag in vollem Umfang wegen Rechtsmissbräuchlichkeit (Titelerschleichung wegen Nichtvorlage unserer vorgerichtlichen Korrespondenz) zurückgewiesen.
     
  • Landgericht Stuttgart, Urteil v. 13.7.2021 - 17 O 559/21: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vertraten wir eine Onlinehändlerin wegen angeblicher Verletzung der Marke "Frida Kahlo". Der Verfügungsantrag wurde zurückgewiesen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.4.2021 - 3-10 O 20/20: Wir vertraten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Onlinehändler gegenüber einem anderen Onlinehändler, der gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß der Preisangabenverordnung verstieß. Nachdem wir bereits in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ein antragsgemäßes Verbot erwirkt hatten, wurde dieses im Hauptsacheverfahren wiederholt. 
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.1.2021 - 2a O 241/19: Für den Inhaber einer Modemarke gingen wir gegen eine unberechtigte Benutzung dieser Marke für Kinderbekleidung vor. Das Landgericht hat die Markenrechtsverletzerin antragsgemäß verurteilt.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Versäumnisurteil v. 16.12.2020 - 2-06 O 041/20: Ein Mandant wurde innerhalb kurzer Zeit von einem Mitbewerber wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße fünfmal abgemahnt. Nach einer unbegründeten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhoben wir negative Feststellungsklage. In der mündlichen Verhandlung erschien für den Mitbewerber niemand. Das Versäumnisurteil wurde antragsgemäß erlassen. Der Mitbewerber hat seine Abmahnungen eingstellt.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Versäummnisurteil vom 6.11.2020 - 3-10 O 20/20: Für einen Mandanten, der online Lebensmittel vertreibt, gingen wir in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen Mitbewerber vor wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. Nachdem bereits die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen wurde, erschien die Beklagte im Hauptsacheverfahren nicht. Das Versäumnisurteil wurde antragsgemäß erlassen.
     
  • Landgericht Essen, gerichtlich protokollierter Vergleich v. 18.3.2020 - 9 O 60/20: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vertraten wir Europas größten Wäschehersteller. Dieser sah sich mit einer hohen Forderung eines Fotomodells konfrontiert. Angeblich seien deren Fotos unberechtigterweise benutzt worden. Nachdem das Fotomodell begann, die Abnehmer unserer Mandantin abzumahnen, beantragten wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Fotomodell wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich. Das Fotomodell gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Unsere Mandantin bezahlte einen Betrag in Höhe von 6 % des geforderten Betrags.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, einstweilige Verfügung v. 23.1.2020 - 3-10 O 7/20: Für einen Mandanten, der online Lebensmittel vertreibt, gingen wir in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen Mitbewerber vor wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. Die einstweilige Verfügung wurde antragsgemäß erlassen.

Verfahren vor dem DPMA und dem Bundespatentgericht

  • DPMA, Beschluss vom 12.4.2024: Wir vertraten die Inhaberin der Marke H Harvest LTI in dem Widerspruchsverfahren 30 2021 225 757.3 der Inhaberin der Marke “HARVEST”. Das Amt folgte unserer Argumentation, dass das Zeichen “HARVEST” für die beanspruchten Dienstleistungen nur sehr schwach ist. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
  • Bundespatentgericht v. 3.1.2023 - 26 W (pat) 23/22: Wir vertraten in einem markenrechtlichen Nichtigkeitsverfahren die Markeninhaberin. Der Nichtigkeitsantrag wurde vom DPMA zurückgewiesen. In den anschließenden Beschwerdeverfahren hatte die Löschungsantragsstellerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Nach unseren Stellungnahmen und dem Hinweis des BPatG nahm die Löschungsantragstellerin ihren Nichtigkeitsantrag zurück.
  • Bundepatentgericht, 26.4.2018 - 27 W (pat) 511/17: Wir vertraten den Inhaber der Marke "Mori" gegenüber dem Inhaber der Marke "MONARI". Dieser erhob Widerspruch gegen die Eintragung der jüngeren Marke. Das DPMA wies den Widerspruch zurück. Das Bundespatentgericht teilte die Auffassung des DPMA, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen Widerspruchsmarke und angegriffener Marke vorliegt und riet dem Widersprechenden zur Rücknahme des Widerspruchs. Das tat der Widersprechende. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried

Verfahren vor dem EUIPO 

  • EUIPO, Widerspruchsverfahren B003253983, Rücknahme des Widespruchs vom 19.3.2026: Wir vertraten einen Markenanmelder. Gegen die Anmeldung wurde Widerspruch erhoben. Nach Erhebung der Nichtbenutzungseinrede wurde der Widerspruch zurückgenomen
  • EUIPO, Nichtigkeitsverfahren Nr. ICD 115911, Entscheidung vom 18.10.2022: Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000222070-0009 wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
  • EUIPO, Nichtigkeitsverfahren Nr. ICD 115910, Entscheidung vom 13.10.2022: Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000222070-0003 wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
  • HABM Cancellation No 8811 C (Invalidity), 11.5.2015: Die Gemeinschaftsmarke (heute: Unionsmarke) unserer Mandanten wurde in einem Nichtigkeitsverfahren unter Berufung auf eine ältere cypriotische, griechische, italienische und eine ältere Gemeinschaftsmarke angegriffen. Der Nichtigkeitsantrag wurde in ganzem Umfang zurückgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried

AMAZON-Fälle (ASIN-Sperren) 2026

  • Ein Mitbewerber unseres Mandanten hatte dessen Angebote (Rotlichtgeräte) unter Verweis auf seine Marke gesperrt. Wir hatten Amazon aufgefordert, die ASIN wieder freizugeben, weil unser Mandant über ein älteres Unternehmenskennzeichen verfügt. Die Sperrung der ASIN wurde am 16.4.2026 aufgehoben.
  • Wir haben für einen Mandanten Beschwerde gegenüber Amazon wegen Angebots eines Artikel mit irreführenden Produktangaben eingelegt: Amazon hat die betreffende ASIN am 16.2.2026 gesperrt

     

 

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 12 Bewertungen

Kayhan Koc
Kayhan Koc
17.04.2026

Ich arbeite nun schon seit über 10 Jahren mit Herrn Seifried im Bereich Markenrecht zusammen und könnte nicht zufriedener sein. Seine Fachkompetenz ist absolut herausragend. In der gesamten Zeit unserer Zusammenarbeit haben wir keinen einzigen Fall verloren – eine Bilanz, die für sich spricht. Wer einen verlässlichen, strategisch versierten und extrem kompetenten Experten für Markenrecht sucht, ist hier in den besten Händen. Vielen Dank für die exzellente Unterstützung über all die Jahre!

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.