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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried
„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon
Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF
Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen
Praktikerhandbuch für die Modeindustrie von Thomas Seifried und Dr. Markus Borbach
„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe
1. Der Wettbewerbsverstoß
"Wettbewerbsverstoß?" fragst du. Woher den nehmen? Ruhig Blut. Viele Gesetze sind Marktverhaltensregeln. Verstöße hiergegen sind auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Das kann von einem Mitbewerber abgemahnt werden. Viele Abmahnungen im Wettbewerbsrecht generieren viele Anwaltsgebühren. Die muss ja der Abgemahnte bezahlen. Noch mehr Geld fließt bei Verstößen gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärungen. Die Beute teilst du mit deinem Mandanten. Den musst du bei Laune halten. Denn er hält seinen Kopf hin. Verstanden?
2. Die Kanzleiräume
Du hast keine Kanzleiräume? Ist nicht schlimm. Repräsentative Büros in Innenstadtlage sind teuer. Nimm dein Schlafzimmer. Tisch und Stuhl sind schnell herübergetragen. Jetzt kann es losgehen. Laptop aufgestellt, Drucker angeschlossen. Nur sehr sorgfältige Leser erkennen die Reihenhausadresse.
3. Der Anwaltsbriefkopf
Du hast auch keinen Briefkopf? Spar dir das Geld. Nimm ein Paragrafenzeichen. Das gibt's auf jeder Tastatur. Der Gegner soll gleich sehen, dass da ein Anwalt schreibt. Du willst ja auch erschrecken.
4. Die Kanzleiwebsite
Eigene Website? Überflüssig. Dann kann sich auch niemand ein Bild von dir machen. Und das letzte was du brauchst, sind störende Anrufe oder gar ein Gegner, der deine Website nach eigenen Verstößen flöht.
5. Den Mandanten
Jetzt brauchst du einen Mandanten. Zwei sind schon zuviel. "Skalierbarkeit" heißt das Zauberwort: Du willst ja deine Abmahnung nicht ständig ändern müssen.
6. Das Wettbewerbsverhältnis
Und nun ein Wettbewerbsverhältnis. Am besten mit möglichst vielen Mitbewerbern. Deutschlandweit. Du hast bestimmt einen Bekannten mit einem kleinen Gemischtwarenonlinehandel. Oder kennst einen eBay-Händler, bei dem es auch nicht richtig läuft. Nimm den. Wenn er selbst schon einmal abgemahnt wurde - umso besser. Dann kennt er ja das Geschäft.
7. Die Fälle
Du hast überhaupt keine Ahnung vom Lauterkeitsrecht? Jeder hat mal angefangen. Du hast doch noch dieses Formularbuch im Regal stehen, das man dir zum Referendarsexamen geschenkt hat. Da steht das Muster einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht drin. Einschließlich strafbewehrter Unterlassungserklärung. Dass es längst nicht mehr "zum Zwecke des Wettbewerbs" heißt, weil die unlautere geschäftliche Handlung die Wettbewerbshandlung abgelöst hat, werden dir bald ein paar Korinthenkacker erklären. Ebenso, dass der Gegenstandswert nicht € 5001,00 ist. Umso besser. Dann verdoppelst du eben deine Gebühren. Erfahrung kommt mit jeder Reaktion auf eine Abmahnung.
Die Fälle schließlich schenkt dir Google: Du musst bloß nach veralteten Mustertexten googeln. Sofort erhältst du eine Liste fangfrischer Mandate. Jetzt brauchst du nur noch die Adressaten auszutauschen. Vergiss aber nicht, dies auch in der Unterlassungserklärung zu tun.
Wie lange das gut geht? Bis dir jemand herausfindet, dass dein Mandant einen Bonitätsindex von 600 hat und den Rechtsmissbrauch nachweist. Soweit lässt du es aber nicht kommen. Lieber tauscht du vorher den Mandanten aus. Oder den Rechtsverstoß.
Ein Tipp zum Schluss: Die Profis in diesem Geschäft starten mit einer Markenanmeldung. Dann mahnen sie mit der eingetragene Marke eine Nutzung als Modellbezeichnung ab.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
Alles was Sie über rechtsmissbräuchliche Abmahnungen wissen müssen.