Negative Feststellungsklage

Negative Feststellungsklage: Was Sie wissen müssen

Negative Feststellungsklage

Die negativen Feststellungsklage ist ein wichtiges juristisches Instrument, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und rechtliche Klarheit zu schaffen. 

Unberechtigte Ansprüche gerichtlich klären lassen

Mit einer negativen Feststellungsklage können Sie gerichtlich verbindlich klären lassen, dass Ansprüche oder Forderungen, die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden, tatsächlich nicht bestehen. So schaffen Sie Rechtssicherheit für sich.

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Die negative Feststellungsklage

Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage

Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht (sog. "Feststellungsinteresse"), weil die Rechtsposition des Klägers an einer gegenwärtigen Ungewissheit leidet, die durch das Feststellungsurteil beseitigt werden kann. Diese Ungewissheit entsteht meistens, wenn sich die Gegenseite eines Anspruchs berühmt. Der klassische Fall einer solchen "Berühmung" ist die Behauptung von Ansprüchen, beispielsweise in einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit vorformulierter strafbewehrter Unterlassungserklärung. Eine solche Berühmung besteht so lange, wie der Abmahnenden nicht förmlich auf den Anspruch verzichtet (OLG Frankfurt v. 16.1.2024 - 6 W 83/23 - Wegfall des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage)

Eine negative Feststellungsklage droht also dem, der eine unberechtigte Abmahnung versendet. Die negative Feststellungsklage hat den Zweck, eben diese Ungewissheit auszuräumen, indem der Kläger eine der Rechtskraft fähigen Entscheidung erlangt, mit dem die Gegenseite dauerhaft an der Durchsetzung der behaupteten Rechtsposition gehindert ist (BGH NJW 2006, 2780). Eine negative Feststellungsklage darf nur dann abgewiesen werden, wenn feststeht, dass der behauptete Anspruch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 2006, 2780) feststeht. Schon wenn unklar ist, ob der behauptete Anspruch besteht, muss der negativen Feststellungsklage stattgegeben werden. Die Beweislast für das Feststehen des Anspruchs trägt der Beklagte (vgl. BGH NJW 1993, 1716).

Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage

Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage bestimmt sich regelmäßig danach, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben ist (BGH v. 31.10.2018 – I ZR 224/17 – Schneckenköder, Rz. 15).

Verjährung der negativen Feststellungsklage

Zu beachten ist die Verjährung der mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche. Denn bei einem verjährten Unterlassungsanspruch besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage (LG Hannover, Urteil vom 28.12.2012 - 24 O 17/12). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verjährungseinrede auch tatsächlich erhoben wurde (vgl. OLG Frankfurt v. 16.1.2024 - 6 W 83/23 - Wegfall des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage).

Wer eine negative Feststellungsklage erhebt, sollte sich aber absolut sicher sein, dass die erhobenen Ansprüche tatsächlich nicht bestehen. Manche Gerichte sehen derartige Prozesse nicht gern, weil hier oft der Rachegedanke im Vordergrund steht und der Gewinner am Ende des Prozesses außer einem Stück Papier nichts gewinnt.

Eine negative Feststellungsklage nicht ohne spezialisierten Anwalt bestreiten

Viele Betroffene finden sich vor großen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, wenn sie eine negative Feststellungsklage erhalten. Selbst kleine Fehler führen hierbei häufig dazu, dass:

  • wichtige Fristen versäumt werden
  • Argumente vor Gericht unberücksichtigt bleiben
  • Voreilige Entscheidungen getroffen werden

Besonders in komplexen Rechtsgebieten wie dem Marken- oder Wettbewerbsrecht ist es von dringender Empfehlung, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ohne fundierte und aktuelle juristische Fachkenntnisse können rechtliche Feinheiten beinahe unmöglich erfasst werden, um die eigene Position optimal darzulegen und gleichzeitig die Risiken eines Prozesses zu minimieren.

Mit einem fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite sichern Sie sich also optimale Erfolgsaussichten, indem Sie darin unterstützt werden, unberechtigte Ansprüche gerichtsfest abzuwehren.

Vorteile mit einem Anwalt für negative Feststellungsklagen

Die Unterstützung durch einen Anwalt für negative Feststellungsklagen bringt vor allem vier unverzichtbare Vorteile mit sich:

  • Fachspezifische Kompetenzen: Für negative Feststellungsklagen verfügt Ihr Anwalt über tiefgehendes Wissen über negative Feststellungsklagen und dem betreffenden Rechtsgebieten.
  • Praktische Erfahrungen: Neben dem theoretischen Wissen und dessen Pflege sind auch praktische Erfahrungen wichtig für Ihren Fall. Ein Anwalt für negative Feststellungsklagen bringt Erfahrung aus vergleichbaren Fällen mit und hilft Ihnen, typische Fehler zu vermeiden, eine passende Strategie zu wählen und gibt Ihnen realistische Einschätzungen zu Chancen und Risiken.
  • Angepasste Strategie: Nicht jeder Fall verlangt sofort nach einer baldigen Vergleichsverhandlung. Mit Ihrem Anwalt schätzen Sie zunächst Ihre individuelle Situation ein und entwickelt darauf basierend eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt.

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MailSlurp Contact
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26.05.2025

Sehr hilfreich, professionell und angemessener Preis für das gebotene Fachwissen. Empfohlen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

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