Prozesserfolge

Unsere Erfolge vor Gericht und den Markenämtern

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2007

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Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

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In den Medien

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes Ansprechpartner namhafter Medien:

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die Taschenfibel 2021"

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen

Praktikerhandbuch für die Modeindustrie von Thomas Seifried und Dr. Markus Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Unsere nachweisbaren Erfolge

Gerichtliche Verfahren vor den Ämtern, den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundespatentgericht

Auch wir gewinnen nicht jeden Fall. Aber jedes Mandat bearbeiten wir mit größter Sorgfalt und über einige gewonnene Verfahren freuen wir uns besonders. Eine Auswahl solcher Erfolge aus jüngerer Zeit stellen wir Ihnen hier vor:

Verfahren vor den Ämtern (DPMA und EUIPO) und dem Bundespatentgericht

  • Beschluss des DPMA vom 19.9.2023 - Die Wortmarke 30 2015 048 636 "Isha" wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt (nicht rechtskräftig).
  • Bundespatentgericht v. 3.1.2023 - 26 W (pat) 23/22: Wir vertraten in einem markenrechtlichen Nichtigkeitsverfahren die Markeninhaberin. Der Nichtigkeitsantrag wurde vom DPMA zurückgewiesen. In den anschließenden Beschwerdeverfahren hatte die Löschungsantragsstellerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Nach unseren Stellungnahmen und dem Hinweis des BPatG nahm die Löschungsantragstellerin ihren Nichtigkeitsantrag zurück.
  • EUIPO, Nichtigkeitsverfahren Nr. ICD 115 912, Entscheidung vom 26.10.2022: Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000222070-0006 wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. ws ist ein Beschwerdeverfahren anhängig.
  • EUIPO, Nichtigkeitsverfahren Nr. ICD 115911, Entscheidung vom 18.10.2022: Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000222070-0009 wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
  • EUIPO, Nichtigkeitsverfahren Nr. ICD 115910, Entscheidung vom 13.10.2022: Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000222070-0003 wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
  • Deutsches Patent- und Markenamt, Beschluss vom 13.10.2021: Die Wortmarke 30 2015 051 935 "risa" wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt (nicht rechtskräftig).
  • Deutsches Patent- und Markenamt, Beschluss vom 13.10.2021 Die Wortmarke 30 2015 051 635 "Icebound" wird auf unseren Antrag hin für nichtig erklärt (nicht rechtskräftig).

Gerichtliche Verfahren (Landgerichte und Oberlandesgerichte)

  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.8.2023 - 2-03 O 536/23: Für eine Mandantin setzen wir in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Unterlassungsanspruch wegen Geschäftsehrverletzung gegenüber der Onlineausgabe einer Zeitung durch.
     
  • Landgericht Saarbrücken, Beschluss v. 3.3.2023 - 7 O 83/22: Unsere Mandantin ließ E-Bikes herstellen. Sie wehrte sich gegen den Vertrieb ähnlicher E-Bikes und gegen die Übernahme der Bedienungsanleitung durch einen Mitbewerber. Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhoben wir Klage auf Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung. Während des gerichtlichen Verfahrens gab die Beklagte Auskunft. Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt. Die Beklagte musste die Verfahrenskosten tragen. Sie hat auch die geforderten Abmahnkosten und den berechneten Schadenersatz in voller Höhe bezahlt.
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.2.2023 - 14 c O 87/22: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters vertraten wir eine der beiden Antragsgegnerinnen. Dieser wurde vorgeworfen, an der Rechtsverletzung teilgenommen zu haben. Die bereits erlassene einstweilige Verfügung wurde auf unseren Widerspruch hin aufgehoben.
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.11.2022 - 6 U 225/21: Unser Mandant wurde zu Unrecht wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt. Wir erhoben negative Feststellungsklage gegen den Abmahnenden. Das OLG Frankfurt gab uns Recht und wies die Berufung des Abmahnenden gegen die erstinstanzliche Verurteilung zurück.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 5.5.2022 - 2-03 O 230/30: In einem Wettbewerbsprozess vertraten wir eine schweizer Aktiengesellschaft und deren gesetzlichen Vertreter als Beklagte. Ihnen hatte die Klägerin vorgeworfen, irreführende Behauptungen über die Klägerin aufgestellt zu haben. Durch unsere Zeugenbefragung in der Beweisaufnahme erwies sich der hauptbeweisliche Zeuge als Auftrags- und Honorarzeuge. Die Klage wurde abgewiesen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 19.8.2021 - 2-03 O 519/19: Wir vertraten einen Personaldienstleister und dessen Geschäftsführerin in einer markenrechtlichen Angelegenheit wegen Verletzung einer Marke und eines Unternehmenskennzeichens. Das Landgericht hat die Klage wegen fehlender Verwechslungsgefahr vollumfänglich abgewiesen.
     
  • Landgericht Bochum, Urteil v. 17.8.2021 - I-20 O 180/19: Wir vertraten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Onlinehändler als Beklagten. Geklagt hatte ein Mitbewerber auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit einer Klageerweiterung begehrte der Kläger auch Unterlassung. Wir beantragten Klageabweisung. Bezüglich der Klageerweiterung beriefen wir uns auf Verjährung. Das Landgericht Bochum hatte die Klage vollumfänglich abgewiesen.
     
  • Oberlandesgericht München, Urteil v. 5.8.2021 - 29 U 6406/20: Wir vertraten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Onlinehändler. Dieser wurde erstinstanzlich wegen angeblicher Verletzung der Marken "Isha" und "Risa" vom Landgericht München I teilweise verurteilt. Hiergegen legten wir Berufung ein. Wir beriefen uns u.a auf Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Titelerschleichung wegen Nichtvorlage unserer vorgerichtlichen Korrespondenz. Das OLG gab uns Recht: In der Berufungsinstanz wurde der Verfügungsantrag in vollem Umfang wegen Rechtsmissbräuchlichkeit (Titelerschleichung wegen Nichtvorlage unserer vorgerichtlichen Korrespondenz) zurückgewiesen.
     
  • Landgericht Stuttgart, Urteil v. 13.7.2021 - 17 O 559/21: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vertraten wir eine Onlinehändlerin wegen angeblicher Verletzung der Marke "Frida Kahlo". Der Verfügungsantrag wurde zurückgewiesen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.4.2021 - 3-10 O 20/20: Wir vertraten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Onlinehändler gegenüber einem anderen Onlinehändler, der gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß der Preisangabenverordnung verstieß. Nachdem wir bereits in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ein antragsgemäßes Verbot erwirkt hatten, wurde dieses im Hauptsacheverfahren wiederholt. 
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.1.2021 - 2a O 241/19: Für den Inhaber einer Modemarke gingen wir gegen eine unberechtigte Benutzung dieser Marke für Kinderbekleidung vor. Das Landgericht hat die Markenrechtsverletzerin antragsgemäß verurteilt.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Versäumnisurteil v. 16.12.2020 - 2-06 O 041/20: Ein Mandant wurde innerhalb kurzer Zeit von einem Mitbewerber wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße fünfmal abgemahnt. Nach einer unbegründeten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhoben wir negative Feststellungsklage. In der mündlichen Verhandlung erschien für den Mitbewerber niemand. Das Versäumnisurteil wurde antragsgemäß erlassen. Der Mitbewerber hat seine Abmahnungen eingstellt.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Versäummnisurteil vom 6.11.2020 - 3-10 O 20/20: Für einen Mandanten, der online Lebensmittel vertreibt, gingen wir in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen Mitbewerber vor wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. Nachdem bereits die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen wurde, erschien die Beklagte im Hauptsacheverfahren nicht. Das Versäumnisurteil wurde antragsgemäß erlassen.
     
  • Landgericht Essen, gerichtlich protokollierter Vergleich v. 18.3.2020 - 9 O 60/20: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vertraten wir Europas größten Wäschehersteller. Dieser sah sich mit einer hohen Forderung eines Fotomodells konfrontiert. Angeblich seien deren Fotos unberechtigterweise benutzt worden. Nachdem das Fotomodell begann, die Abnehmer unserer Mandantin abzumahnen, beantragten wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Fotomodell wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich. Das Fotomodell gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Unsere Mandantin bezahlte einen Betrag in Höhe von 6 % des geforderten Betrags.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, einstweilige Verfügung v. 23.1.2020 - 3-10 O 7/20: Für einen Mandanten, der online Lebensmittel vertreibt, gingen wir in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen Mitbewerber vor wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. Die einstweilige Verfügung wurde antragsgemäß erlassen.
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 21.1.2020 - 2-03 O 214/19: Wir vertraten ein bekannter Hersteller von Heimtextilien. Dieses wurde im Jahr 2015 von einem Markeninhaber wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt. Außerdem wurden auch dessen Kunden abgemahnt. Insgesamt bezahlte der Heimtextilhersteller € 16.000,00 an Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten an den Markeninhaber. Im Jahr 2017 stellte das Bundespatentgericht fest, dass die Marke missbräuchlich angemeldet und der Markeninhaber missbräuchlich abgemahnt hatte. Wir klagten auf Rückzahlung der gezahlten Beträge. Das Landgericht hat den Markeninhaber antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil v. 11.12.2019 - 3-08 O 71/19: Für eine schweizer Aktiengesellschaft im Bereich der Gesundheitsdiagnostik gingen wir in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen deutschen Mitbewerber und dessen Geschäftsführer vor. Der Mitbewerber hatte mit irreführenden Angaben geworben. Nach Hinweis des Gerichts hatten die Beklagten die Klage in vollem Umfang anerkannt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.10.2019 - 3-08 O 115/19: Wir vertraten eine renommierte Rechtanwaltkanzlei im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechts gegen ein Relocation-Unternehmen, das verbotenerweise Rechtsdienstleistungen rund um das Ausländerbeschäftigungsrecht anbot. Das Unternehmen wurde antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.9.2019 - 2-06 O 410/19: Eine Sängerin hatte uns beauftragt. Die Inhaberin ihrer ehemalige Agentur ging aus einer Marke unrechtmäßig gegen einen Konzertveranstalter vor, der unsere Mandantin gebucht hatte. Sie hatte dem Konzertveranstalter mit einer Abmahnung die Benutzung der bekannten geschäftlichen Bezeichnung unserer Mandantin verboten und drohte unserer Mandantin mit weiteren Verboten. Die Agenturinhaberin wurde antragsgemäß wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Unterlassung verurteilt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.6.2019 - 2a O 134/18: Wir vertraten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Onlinehändler. Dessen Unternehmenskennzeichen hatte ein Konkurrent als Marke und Domain eintragen lassen. Außerdem warb dieser Wettbewerber in Google Ads-Anzeigen irreführend. Wir klagten auf Unterlassung, Freigabe der Domain, Erstattung der Abmahnkosten und machten einen Vertragsstrafeanspruch geltend. Die Klage wurde weit überwiegend stattgegeben. Die Abmahn- und Verfahrenskosten musste in vollem Umfang der Wettbewerber tragen. Marke und Domain sind inzwischen gelöscht. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil v. 18.1.2019 - 3-10 O 125/18: Für einen Versicherungsmakler gingen wir wettbewerbsrechtlich gegen eine irreführende Werbung eines Mitbewerbers in einer Gewerkschaftszeitschrift und auf einer Website vor. Nach Zustellung der antragsgemäß erlassenen einstweiligen Verfügung wurde die Werbung eingestellt. Nach Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hatte der Gegner diese in der mündlichen Verhandlung anerkannt. Der Mitbewerber wollte aber die Kosten des Abschlussschreibens nicht bezahlen. Er meinte, er habe ja Widerspruch eingelegt und in der mündlichen Verhandlung eine Abschlusserklärung abgegeben. Wir haben daher Klage erhoben. Mit Urteil vom 26.11.2019 hatte das LG Frankfurt in dem Verfahren 3-06 O 37/19 den Mitbewerber auch zur Zahlung der Kosten des Abschlussschreibens verurteilt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Gera, Urteil v. 20.12.2018 - 11 HK O27/18: Wir vertraten ein Textilveredlungsunternehmen, das wegen angeblich mangelhaft ausgerüsteter Stoffe einen Schaden in Höhe von 385.000,00 Euro verursacht haben sollte. In dem Fall ging es u.a. um die Einbeziehung der Einheitsbedingungen für Textilveredlungsaufträge (EBTV). Die Klage wurde abgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt, Vergleich v. 20.12.2018 - 6 U 113/18: Wir vertraten erst in der Berufungsinstanz einen Leuchtenhersteller, dem erstinstanzlich das Anbieten einer Leuchte wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters verboten wurde. Nach vor dem Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung geschlossenem Vergleich musste der Gegner abweichend von der erstinstanzlichen Entscheidung die erstinstanzlichen Kosten ganz und die zweitinstanzlichen Kosten zur Hälfte bezahlen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Bundepatentgericht, 26.4.2018 - 27 W (pat) 511/17: Wir vertraten den Inhaber der Marke "Mori" gegenüber dem Inhaber der Marke "MONARI". Dieser erhob Widerspruch gegen die Eintragung der jüngeren Marke. Das DPMA wies den Widerspruch zurück. Das Bundespatentgericht teilte die Auffassung des DPMA, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen Widerspruchsmarke und angegriffener Marke vorliegt und riet dem Widersprechenden zur Rücknahme des Widerspruchs. Das tat der Widersprechende. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 15.2.2018 - 6 U 247/16: Wir vertraten einen namhaften Verpackungs- und Displayhersteller in einem Verfahren wegen Kostenerstattung nach einer Patentvindikation. Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.2.2018 - 2a O 110/17: Wir vertraten in einer Markenrechtsstreitigkeit die Beklagte. Die Klage wurde abgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 29.6.2017 - 6 U 231/16: In einer Kennzeichenstreitigkeit wurden wir als Terminsvertreter für ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main und vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mandatiert. In der mündlichen Verhandlung legten wir Unterlagen vor, die das Entstehen eines prioritätsälteren Unternehmenskennzeichens bewiesen, das der Klagemarke entgegengesetzt wurde. Daraufhin wurde die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung und wies die Berufung des Klägers zurück. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
  • BGH v. 14.6.2017 - I ZR 202/16 (wir vertreten nicht vor dem BGH):

    Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das von uns erstrittene Urteil des OLG Frankfurt 10.3.2016 - 6 U 12/15, kostenpflichtig zurückgewiesen (wir vertreten nicht vor dem BGH): Wir vertraten einen Fachverlag in einer Domainstreitigkeit gegen einen in den USA sitzenden Inhaber zahlreicher Zweibuchstabendomains. Unser Mandant klagte wegen Verletzung des Namensrechts auf Freigabe einer dieser Domains. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Domaininhaber antragsgemäß. Die Berufung wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Unser Mandant ist inzwischen Inhaber der Domain. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 11.5.2017 - 6 U 242/16: Für einen bekannten Hersteller von Heimtextilien hatten wir eine einstweilge Verfügung auf Unterlassung und Auskunft erwirkt wegen Nachahmung eines eingetragenen Designs. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wurde zurückgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 17.10.2016 - 6 U 22/16 (LG Mannheim, Urteil v. 22.01.2016 - 7 O 118/15 Kart): Wir vertraten in einem kartellrechtlichen Verfahren einen namhaften Markenhersteller von Heimtextilien. Gegen diesen machte ein Onlinehändler einen kartellrechtlichen Anspruch auf Belieferung geltend. Die Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung nahm der Kläger nach Berufungserwiderung und Anwaltswechsel zurück. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 20.7.2016 - 2-06 O 422/15
    Für einen namhaften Textilhersteller gingen wir gegen Nachahmungen von Designs durch einen Onlineshop vor. Dieser gehört zu einem der größten europäischen Einzelhandelskonzernen. Das Verfahren wurde als Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem gewonnenen einstweiligen Verfügungsverfahren geführt. Der Betreiber des Onlineshops wurde antragsgemäß verurteilt. Die Widerklage auf Nichtigerklärung der Designs wurde abgewiesen. Nach Auskunft wurde Schadenersatz bezahlt. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergleich v. 5.7.2016 - I-20 U 137/15, Urteil des LG Düsseldorf v. 25.09.2015 - 34 O 109/14
    In einem komplizierten markenrechtlichen Fall vertraten wir die Klägerin, einer Anbieterin von Elektrogeräten gegen einen Elektrogerätegroßhändler. Der Kern des Rechtstreits betraf die markenrechtliche Erschöpfung. Das Landgericht Düsseldorf nahm eine Erschöpfung an und wies die Klage ab. Hiergegen legten wir Berufung ein, weil wir nach wie vor davon ausgingen, dass keine Erschöpfung eingetreten war. Das OLG Düsseldorf gab uns Recht und empfahl einen Vergleich, der das beantragte Verbot umfasste und den Gegner zur Bezahlung der Prozess- und Vergleichskosten verpflichtete. Der Vergleich wurde geschlossen.
     
  • Oberlandesgericht Stuttgart, 17.3.2016 - 2 U 140/15: Wir vertraten einen Immobilienmakler. Gegen diesen wurde von einem Wettbewerber wegen einer Anzeige, die nach dessen Ansicht gegen das "Bestellerprinzip" (§ 2 Abs. 1a) WoVermittG) verstieß, eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wurde vom Landgericht Stuttgart auch erlassen. Hiergegen legten wir Berufung ein und griffen das Urteil materiellrechtlich, als auch verfahrensrechtlich wegen fehlender Dringlichkeit an. Das OLG hielt jedenfalls ebenfalls die Dringlichkeit für widerlegt. Der Wettbewerber hatte seinen Verfügungsantrag zurückgenommen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Düsseldorf, 8.3.2016 - 14c O 166/15: Wir vertraten ein Modelabel in einer geschmacksmusterrechtlichen Angelegenheit wegen Verletzung eines Pulloverdesigns. Der Gegner behauptete hieran ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu haben und hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt und anschließend Ordnungsmittel- und Zwangsgeldanträge gestellt. Wir griffen die einstweilige Verfügung bezüglich der Aktivlegitimation und wegen eines Zustellungsmangels an. Das Gericht war in der mündlichen Verhandlung hierin unserer Meinung, wodurch das Verfügungsverfahren für den Gegner nicht mehr zu gewinnen war. In dem anschließenden Vergleich konnten wir die ursprüngliche Schadenersatzforderung um etwa 2/3 reduzieren und den Gegner zur Rücknahme des Ordnungsmittel- und Zwangsgeldverfahrens und des inzwischen angestrengten Hauptsacheverfahrens  bewegen. Außerdem verpflichtete sich der Gegner zur Übernahme wesentlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Gießen, Kostenbeschluss v. 26.3.2015 - 6 O 57/14: Wir vertraten einen Großhändler für Elektronikartikel gegen einen Massenabmahner, vertreten durch "Abmahnanwälte". Nach unserer Klageerwiderung, in der wir umfangreich zum Rechtsmissbrauch vortrugen, wurde die Klage zurückgenommen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • HABM Cancellation No 8811 C (Invalidity), 11.5.2015: Die Gemeinschaftsmarke (heute: Unionsmarke) unserer Mandanten wurde in einem Nichtigkeitsverfahren unter Berufung auf eine ältere cypriotische, griechische, italienische und eine ältere Gemeinschaftsmarke angegriffen. Der Nichtigkeitsantrag wurde in ganzem Umfang zurückgewiesen. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.6.2015 - 3-08 O 8/15: Unser Mandant störte sich an einem Anbieter von Ohrhörern, der in seinem Onlineshop seine Ohrhörer als "High End Technologie" anpries. Tatsächlich handelte es sich um technisch einfache asiatische Importe. Das Landgericht folgte unserer Auffassung, dass das eine Irreführung war. Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.10.2014 - 38 O 103/14: Wir vertraten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Markeninhaber gegen einen Großhändler wegen Verletzung der Marke und des Unternehmenskennzeichens durch Vertrieb von Elektrogeräten. Der Großhändler wurde in vollem Umfang verurteilt und gab eine Abschlusserklärung ab. Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 5.11.2014 - 6 U 183/14: Wir vertraten in einer großen Abmahnwelle auf Antragsgegnerseite in erster und zweite Instanz einen Großhändler für Elektronikartikel gegen einen Anbieter von In-Ear-Kopfhörern (Ohrhörer). Dieser behauptete, die Ohrhörer bzw. deren Verpackung habe verschiedene Kennzeichnungsmängel. Bereits in erster Instanz (LG Gießen, Urteil v. 10.09.2014 - 8 O 29/14) wurde die zunächst gegen unseren Mandanten erlassene Beschlussverfügung in vollem Umfang wieder aufgehoben. Das OLG Frankfurt hatte das Urteil bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Frankfurt Anerkenntnisurteil v. 12.11.2014 - 2-06 O 239/14: Wir vertraten einen Personaldienstleister wegen Verletzung seines Unternehmenskennzeichens in einem Onlineverzeichnis. In der mündlichen Verhandlung wurden die Ansprüche anerkannt. Rechtsanwalt Thomas Seifried
     
  • Landgericht Krefeld, Urteil v. 27.5.2014, Az. 12 O 96/13: Wir verteidigten einen Modehersteller gegen den Vorwurf, nachgeahmte Damenwinterjacken und -mäntel angeboten zu haben. Die auf den sog. ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützte Klage eines anderen Modeherstellers wurde vollumfänglich abgewiesen. Rechtsanwalt Thomas Seifried