Kaum ein Produkt aber wird noch ausschließlich aus vollständig in Deutschland hergestellten Teilen ausschließlich in Deutschland hergestellt. Oft lassen sich bei komplexen Produkten die ausländischen Anteile gar nicht zuverlässig bestimmen. Zertifikate scheinen da eine elegante Lösung zu sein: Wer einen bestimmten Anteil seiner Produkte im Inland herstellt, erhält ein Prüfsiegel "Made in Germany". Solche Zertifikate könnten den Zertifizierten noch lange Gesichter bescheren.
Die TÜV Nord AG bietet einen zertifizierten Herkunftsnachweis an. Wer will und dafür bezahlt, soll seine Produkte nach einem Zertifizierungsverfahren mit "Made in Germany" schmücken dürfen. Voraussetzung: Seine Produkte müssen schwerpunktmäßig im Inland gefertigt werden und dort muss der größte Teil der Wertschöpfung stattfinden. Laut Kriterienkatalog muss im Wesentlichen eine "Wertschöpfungstiefe von mindestens 50%, sowie mindestens 50% des Herstellungsprozesses im Inland verankert" sein (sic!).
In einer Presseinformation zu eben jener Zertifizierung war zu lesen:
Der zertifizierte Herkunftsnachweis "Made in Germany" schafft Transparenz und stellt sicher, dass Kunden die Informationen haben, die sie brauchen, um die für sie richtige Kaufentscheidung zu treffen. Gleichzeitig steht das Zertifikat für die Einhaltung von Normen- und Gesetzeskonformität und gewährleistet, dass Qualität und Sicherheit stimmen.
In dem Kriterienkatalog heißt es wörtlich:
Grundvoraussetzung für die Vergabe des Prüfzeichens ist der Nachweis des Rechts auf Führung der gesetzlichen Herkunftsbezeichnung "Made in ..." für die auszuzeichnenden Produkte.
Es ist nicht klar, mit welche Gesetzen und Normen das Zertifikat konform sein soll. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Auslegung aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung kann jedenfalls nicht gemeint sein. Ebenso wenig gibt es ein Recht auf Führung der gesetzlichen Herkunftsbezeichnung durch das von der TÜV Nord AG vergebene Zertifikat. Im Gegenteil: Eine solche Zertifizierung besagt nicht, dass die zertifizierten Produkte auch tatsächlich nach dem Wettbewerbsrecht gefahrlos mit "Made in Germany" gekennzeichnet werden dürfen.
Wer die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung zu "Made in Germany" kennt, weiß, dass sich die Gerichte nicht um "Wertschöpfungsanteile" oder gar "Wertschöpfungstiefen" kümmern. Ein Beispiel:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 110/10 , Urteil vom 5.4.2011:
Die Beklagte vertrieb ein Besteckset aus jeweils sechs Messern, sechs Gabeln, sechs Löffeln und sechs Kaffeelöffeln. Gabel, Löffel und Kaffeelöffel wurden in Deutschland hergestellt. Die Rohmesser allerdings wurden auf deutschen Maschinen in China hergestellt und in Deutschland geschliffen und poliert. Die Verpackung trug neben einer schwarz-rot-goldenen Flagge den Hinweis Produziert in Deutschland. In der Verpackung fand sich ein Einleger, der den Erwerber des Bestecksets begrüßte:
"Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb dieses hochwertigen MI-Bestecks MADE IN GERMANY"
Ein Wettbewerbsverband sah hierin eine Irreführung. Das OLG Düsseldorf war derselben Ansicht: Es hielt sich gar nicht erst damit auf, sich mit den in Deutschland hergestellten Bestecksetanteilen, nämlich Gabeln, Löffel, Kaffeelöffel sowie den deutschen Produktionsanteilen des Messers (Schliff und Polierung) zu befassen. Es stellte vielmehr auf etwas ganz Anderes ab:
Einziges Kaufargument des Bestecksets sei die Werbung mit "Made in Germany" gewesen. Dadurch erwarte man auch bei dem Messer, dass alle wesentlichen Produktionsschritte in Deutschland durchgeführt wurden. Dabei müsse man auch gar nicht unbedingt eine besondere Qualität erwarten. Der Kaufentschluss könne auch beispielsweise auf der Sorge um hiesige Arbeitsplätze beruhen.
Geradezu Bauernfängerei betreibt der Verein "Ja zu Deutschland e.V.": Auf dessen Website findet man die Aussage:
Zertifizierung
Um der Ernsthaftigkeit seines Anliegens noch stärker Nachdruck zu verleihen, vergibt der Verein sein "Made in Germany"-Siegel zukünftig nur noch nach zuvorerfolgter Auditierung.
(...) So werden künftig nur die Wirtschaftsgüter mit dem Siegel "Made in Germany" des Vereins ausgezeichnet, die im Rahmen eines durch ein externes Auditunternehmen nach strengen, auf Basis der aktuellen Rechtsprechung zur Verwendung der Bezeichnung "Made in Germany" [eigene Hervorhebung] vom Verein entwickelten Kriterien durchgeführten Audits eine Wertschöpfungstiefe von mehr als 50 Prozent im Herkunftsland Deutschland aufweisen.
In einer Beschreibung des externen Auditunternehmens des Vereins werden die Anforderungen an die Zertifizierung "präzisiert":
Kann die geforderte produkt- und herstellungsprozessbezogene Wertschöpfungstiefe von mindestens 50 % in Deutschland bei dem zu auditierenden Wirtschaftsgut nicht erreicht werden, so kann das Audit dennoch ggf. erfolgreich durchgeführt werden, sofern durch Addition der in Deutschland erfolgten Vorleistungen einzelner oder mehrerer Lieferanten durch ein sog. Lieferantenaudit der Nachweis erbracht wird, dass der Anteil der Wertschöpfung in Deutschland im Rahmen der Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung der Wertschöpfung der Lieferanten mehr als 50 % beträgt.
Was ist "Produkt- und herstellungsprozessbezogene Wertschöpfungstiefe"?
"Produkt- und herstellungsprozessbezogene Wertschöpfungstiefe" klingt hier nach Fachjargon, ist tatsächlich aber Humbug. Es ist schon nicht klar, was eine "Wertschöpfungstiefe" sein soll. Diese wiederum soll sich aber auf das Produkt und den Herstellungsprozess beziehen müssen.
Rechenaufgabe: Wenn aus indischem Stahl, das von einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg geliefert wurde in einem Werk in China auf deutschen Maschinen ein Rohling hergestellt wurde und dieser anschließend in Deutschland auf einer japanischen Maschine feingeschliffen und poliert wird, wie hoch ist die produktbezogene Wertschöpfungstiefe und wie hoch ist die herstellungsprozessbezogene Wertschöpfungstiefe, wenn die Griffe wiederum aus finnischem Holz in Deutschland hergestellt wurden?
Zusatzaufgabe: Angenommen, die geforderte produkt- und herstellungsprozessbezogene Wertschöpfungstiefe von mindestens 50 % in Deutschland kann nicht erreicht werden: Kann hier durch Addition der in Deutschland erfolgten Vorleistungen der Lieferanten durch ein sog. Lieferantenaudit der Nachweis erbracht werden, dass der Anteil der Wertschöpfung in Deutschland im Rahmen der Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung der Wertschöpfung der Lieferanten mehr als 50 % beträgt?
Das Beispiel zeigt, dass eine Kennziffer wie "Wertschöpfungstiefe" zusammen mit einem prozentualen Anteil hiervon Sicherheit suggerieren soll, wo es keine gibt. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Rechtsprechung zu "Made in Germany" ist uneinheitlich und die Gerichte kümmern sich in der Regel nicht um Begriffe wie "Wertschöpfungsanteile" oder "Wertschöpfungstiefe". Schon gar nicht stellen Gerichte prozentuale Berechnungen an. Der BGH stellte in seinem Urteil vom 23.03.1973 - I ZR 33/72 - "Ski-Sicherheitsbindung" bei einem deutschen Erzeugnis vielmehr darauf ab,
daß es von einem deutschen Unternehmen in Deutschland hergestellt wird. Dabei geht man aber im allgemeinen mehr oder weniger bewußt auch davon aus, daß es bei der Herstellung eines solchen deutschen Erzeugnisses an einer nennenswerten ausländischen Beteiligung fehlt, die Ware vielmehr von der Konzeption bis zur technisch-fabrikatorischen Fertigstellung von Deutschen stammt und in Deutschland gefertigt ist.
In einem Beschluss des OLG Stuttgart, v. 10.11.1995 2 U 124/95 heißt es:
Entscheidend ist, ob der Akt der Konstruktion und der Endfertigung in Deutschland liegen. Außerdem müssen aber die Leistungen in Deutschland erbracht worden sein, die für jene Eigenschaften der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen.
Ein Zertifikat kann nicht davor schützen, wegen irreführender Kennzeichnung eines Produktes mit "Made in Germany" von einem Wettbewerber oder Verband mit einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung bedacht zu werden, mag es auch noch so teuer gewesen sein. Wirkliche Rechtssicherheit hat nach derzeitiger Rechtsprechung ohnehin nur derjenige, der sein Produkt unter allen denkbaren Gesichtspunkten in Deutschland herstellt. Der aber braucht kein Zertifikat.