Domain Definition

Die Domain als "Vanity-Nummer" des Internets

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Was ist eine Domain? BGH Urteil v. 18.01.2012 Az. I ZR 187/10 – gewinn.de

Eine Domain ist ein Wort oder eine Zeichenfolge, der durch Vertrag mit einer Registrierungsstelle (z.B. der DENIC) die IP-Adresse eines Rechners (z. B. 192.168.0.1) zugewiesen wird. Sie ist sozusagen die Vanity-Nummer des Internets.

Kein Eigentum an einer Domain möglich

An einer Domain kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder Eigentum entstehen, noch gibt eine Domain an sich ihrem Inhaber ein absolutes Recht, wie etwa eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen (zuletzt: Urteil v. 18.01.2012 – Az. I ZR 187/10 – gewinn.de). Auch wenn also nur deren registrierter Inhaber sie nutzen kann, „gehört“ eine Domain an sich rechtlich niemandem so, wie einem eine Sache gehört. Sie kann daher auch nicht an einen (tatsächlichen) Eigentümer herausgegeben werden, weil es einen solchen Eigentümer bei Domains nicht gibt.

Eine Domain kann als Unternehmenskennzeichen geschützt sein.

Bereits durch Registrierung einer Domain kann ein Namensrecht verletzt werden.

Herausgabe einer Domain

Ein Herausgabeanspruch gegen einen bei einer Registrierungsstelle eingetragenen Domaininhaber kann sich nur aus dem ergeben, was mit dem Domaininhaber vereinbart worden war. Wenn ein Programmierer bei der Domainregistrierung als Beauftragter des Unternehmers gehandelt hat, muss er aus diesem Auftragsverhältnis das „Erlangte“, nämlich die Domain, herausgeben (vgl. BGH Urteil v. 25.3.2010 – braunkohle-nein.de).

Pfändung einer Domain

Eine Domain kann aber gepfändet werden. Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain "de" gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender Domaininhaber. Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG (BGH Urteil vom 11.10.2018, VII ZR 288/17).

 

Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Seifried zum Domainrecht auf heise.de

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 7 Bewertungen

Niklas Horstmann
Niklas Horstmann
15.09.2023

Dankeschön

Jan Ruthard
Jan Ruthard
09.02.2023

Schnelle & professionelle Erstinformation. Sehr empfehlenswert.

Tobias
Tobias
24.09.2021

Besten Dank für die telefonische Beratung zu meiner Markenanmeldung. Sie haben sofort für Klarheit gesorgt und waren sehr hilfsbereit. Schön, so etwas in der heutigen Zeit zu erleben.