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SEIFRIED Rechtsanwälte
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60322 Frankfurt am Main
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Praktikerhandbuch Seifried/Borbach
„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe
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"Fachanwalt für Markenrecht"
Den "Fachanwalt für Markenrecht" gibt es eigentlich nicht. Wer sich Fachanwalt für Markenrecht nennt, handelt nach ständiger Rechtsprechung unlauter (z. B. LG Frankfurt am Main BeckRS 2011, 24504; ebenso LG Hamburg in mehreren Entscheidungen). Auch wer in einem Branchenverzeichnis Rechtsanwälten ermöglicht, mit "Fachanwalt für Markenrecht" zu werben, kann wettbewerbswidrig handeln (LG Frankfurt MMR 2010, 336). Das Markenrecht ist ein Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Der "Fachanwalt für Markenrecht" ist also richtigerweise der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen. Es dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens. Eine Marke soll darauf hinweisen, dass die Ware oder die Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen stammt (Herkunftsfunktion). Im Gegensatz zu einem Unternehmenskennzeichen markiert eine Marke immer ein Produkt. Eine Logo oder eine Bezeichnung muss aber auch „markenmäßig benutzt" werden, damit diese Benutzung als Markenrechtsverletzung verfolgt werden kann.
Arten von Marken
sind beispielsweise
- Eingetragene deutsche Marke
- Deutsche Benutzungsmarke
- Unionsmarke (die "Europäische Marke"; früher: Gemeinschaftsmarke)
- IR Marke, international registrierte Marke
Anmeldung und Schutz von Marken
Markenrechtsschutz in Deutschland entsteht durch Eintragung eines Zeichens in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Ein mehr oder weniger einheitlicher Markenrechtsschutz in den 27 Mitgliedsstaaten von Europa entsteht durch Registrierung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum - EUIPO. Durch die Registrierung einer deutschen Marke bei der WIPO erhält die deutsche Marke in den Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens den gleichen Schutz, wie eine Marke des jeweiligen Mitgliedsstaates. Eine Marke kann aber auch allein durch Benutzung entstehen. Die Fälle sind aber sehr selten.
Der Eintragung geht die Markenanmeldung voraus. Vor der Anmeldung ist eine Markenrecherche unumgänglich. Denn bereits durch die Anmeldung einer mit einer älteren Marke kollidierenden Marke enststeht die Erstbegehungsgefahr einer Markenrechtsverletzung.
Was kann als Marke geschützt werden?
Als Marke schutzfähig sind grundsätzlich Wörter, Namen, Bilder, Buchstabenkombinationen, Zahlen, akustische Tonfolgen, dreidimensionale Formen, Produktverpackungen, Farbkombinationen, Tastmarken, und theoretisch auch Gerüche. Marken müssen allerdings grafisch darstellbar sein. Das ist bei letzteren bisher nicht gelungen. Die Einreichung einer chemischen Formel jedenfalls genügt nicht. Beschreibende Angaben oder andere absolute Eintragsungshindernisse sind nicht als Marke eintragungsfähig. Die Marke darf außerdem nicht über Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen täuschen, gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder amtliche Wappen oder Siegel enthalten. Die Verwendung von amtlichen Wappen, Flaggen, Siegel, Prüfzeichen ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit.
Verletzung von Marken
Ob die Benutzung eines Zeichens eine Markenrechtsverletzung ist, hängt von vielen Voraussetzungen ab. Erste Voraussetzung ist die "markenmäßige Benutzung". Diese Voraussetzung ist oft bei Modellbezeichnungenzweifelhaft. Oft ist die Nutzung fremder Marken auch erlaubt, insbesondere wegen des sog. "Erschöpfungsgrundsatzes".
Fachbuchautor im Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht

Markenanwalt Thomas Seifried ist Co-Autor des im Deutschen Fachverlag/dfv Mediengruppe erschienenen Fachbuchs „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie - Das Praktikerhandbuch über Marken, Designs, Patente und Werbung".
Als Rechtsanwalt für Markenrecht spricht er regelmäßig auf Messen (Heimtextil, Digital Fashion Day, search-expo, marketing + services) zu markenrechtlichen Themen des Marketings und der Online- und Suchmaschinenwerbung. Er gibt regelmäßig Interviews zum Markenrecht und Internetrecht, beispielsweise auf heise.de.
Als Markenanwalt in den Medien: HORIZONT, heise.de, Financial Times Deutschland u.a.
Markenanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts und Internetrechts Ansprechpartner namhafter Medien.
Erfolge:
Gerichtliche Erfolge
Die gerichtlichen Erfolge von Rechtsanwalt Thomas Seifried im Markenrecht vor Landgerichten und Oberlandesgerichten
Die vier häufigsten Irrtümer im Markenrecht
Lesen Sie hier: Die vier häufigsten Irrtümer im Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Lesen Sie hier: Was ist die Verwechslungsgefahr im Markenrecht?
Die rechtserhaltende Benutzung im Markenrecht
Lesen Sie hier: Wie wird eine Marke rechtserhaltend benutzt?