Autor: Thomas Seifried, Anwalt Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Abmahnung wegen Domain
Unterschreiben Sie nie vorschnell die Unterlassungserklärung
Sie haben Ärger mit einer Abmahnung wegen angeblichen Rechtsverletzungen durch Nutzung oder Registrierung einer Domain?
Behalten Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie eine Abmahnung wegen "Verletzung einer Domain" oder Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namensrechten durch die Nutzung einer Domain erhalten haben. Fristen zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung werden knapp gesetzt. Trotzdem: Unterschreiben Sie niemals vorschnell! Denn ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von vielen Fragen ab: Wie wurde die Domain genutzt? Welche Rechte (Marken- und andere Kennzeichenrechte oder Namensrechte?) macht der Gegner geltend? Wird ein sog. "Schlechthin-Verbot" verlangt? Hat der Abmahnende die Unterscheidungskraft eines Kennzeichens richtig eingeschätzt?
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Domainrecht, Marken- und Kennzeichenrecht.
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Mehr zum Domainrecht:
- Rechtsanwalt Thomas Seifried auf heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil III"
über rechtsverletzende Domains - Rechtsanwalt Thomas Seifried auf heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil II"
über das Domainnamensrecht, das Domainkennzeichenrecht und die Übertragung von Domains - Rechtsanwalt Thomas Seifried auf heise.de: "Eine Domain ist keine Marke"
über die Rechtsnatur von Domains und die Entstehung von Schutzrechten an Domainnamen
Im BLOG - Unser Erfolg vor dem OLG Frankfurt:
Inhaber von Zweibuchstabendomain „Ki.de“ muss Domain freigeben – BGH v. 14.07.2017 – I ZR 202/16 – ki.de – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen