Mehrere parallele Geschmacksmuster-Suchanfragen mit „DesignView“


Für eine zeitgleiche Suche nach rechtlich geschützten Designs bei mehreren nationalen Ämtern bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustern empfiehlt sich „DesignView“, die gemeinsame Datenbank des EUIPO und der teilnehmenden nationalen Ämter. Die Nutzung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig. In dieser Datenbank sind derzeit auch sämtliche beim EUIPO eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster auffindbar. Außerdem sind hier die eingetragenen Designs/Geschmacksmuster der vieler nationalen Ämter sowie die bei der WIPO registrierten Designs/Geschmacksmuster enthalten.
Recherche nach nicht registrierten Mustern und Designs
Auch nicht registrierte Designs können auf dem Gebiet der Gemeinschaft, d.h. in allen 28 Mitgliedsstaaten, als nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 11 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) für drei Jahre ab erstmaliger Veröffentlichung geschützt sein. Voraussetzung: Das Design war im Zeitpunkt der Veröffentlichung neu und hatte "Eigenart", d.h. es unterschied sich von anderen Designs. Nicht registrierte Designs können daneben auch wettbewerbsrechtlich geschützt sein (§ 4 Nr. 3 UWG, sog. „ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz“).
Für eine Recherche nach nicht registrierten Designs empfiehlt sich eine Suche in den einschlägigen Onlineplattformen und Onlineshops, außerdem eine Bildersuche mit Hilfe von Google.
Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Designrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz