Berechtigungsanfrage

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Berechtigungsanfrage bzw. Schutzrechtshinweis

Milder als eine Abmahnung

Die Berechtigungsanfrage oder der Schutzrechtshinweis ist eine im Vergleich zur Abmahnung mildere Form des Schreibens an einen potenziellen Verletzer eines gewerblichen Schutzrechts. Mit ihr wird lediglich angefragt, wodurch sich ein Nutzer eines Rechts berechtigt fühlt. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird nicht gefordert.

Eine Berechtigungsanfrage kann im Gegensatz zur unberechtigten Abmahnung keine Schadensersatzanspüche oder die Gefahr einer negativen Feststellungsklage auslösen. Sie empfiehlt sich bei nicht eingetragenen Schutzrechten (nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) oder bei zwar eingetragenen, aber ungeprüften Schutzrechten (eingetragenes Design, eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Gebrauchsmuster).

Lesen Sie hierzu:  Prüfungsumfang des DPMA und des EUIPO - Was die Ämter bei Anmeldungen von Geschmacksmustern und Designs nur prüfen