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Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Die Amazon Markenregistrierung
Die Informationen für Amazon Brand Registry
Wenn Sie eine Marke bei der Amazon-Markenregistrierung registrieren möchten, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Ihre Marke und die Eintragungsnummer des betreffenden Makenamtes (z.B. EUIPO, DPMA). Derzeit akzeptiert Amazon Marken der folgenden Länder: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Australien, Indien, Japan, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich und der Europäischen Union.
- Wenn Sie kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon sind, müssen Sie Kontaktdetails eines Anwalts oder Notars angeben, der Sie als Markeninhaber bestätigt. Amazon sendet den Verifizierungscode an den Anwalt per Email.
- Diejenigen Produktkategorien (z. B. Bekleidung, Sport & Freizeit, Elektronik), in denen die Marke aufgeführt werden soll.
- Diejenigen Länder, in denen die mit der Marke gekennzeichneten Produkte hergestellt werden.
Wir agieren für Sie als Anwalt, der Sie als Markeninhaber bestätigt und Ihnen den Verifizierungscode zusendet.
Amazon Verifizierungscode wird nicht an Ihre E-Mail-Adresse zugestellt?
Manchmal wird der Amazon-Verifizierungscode nicht an den tatsächlichen Markeninhaber zugestellt. Das kann beispielsweise passieren, wenn die Amazon-Markenregistrierung über eine Agentur vorgenomme wurde oder der Markeninhaber keinen Zugriff mehr auf das ursprünglich hinterlegte E-Mail-Konto hat. Hier helfen Mitteilungen an Amazon oft nicht, weil diese Mitteilungen oft nichts weiteres bewirken, als weitere automatische E-Mails von Amazon an die einmal hinterlegte E-Mail-Adresse. Hier kann aber eine Aufforderungen eines Anwalts an Amazon helfen, die Eintragung in Brand-Registry zu ändern. Denn anwaltliche Aufforderungen bearbeitet Amazon nicht automatisch.
Rufen Sie uns an unter 0 69 91 50 76-0 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend.
Autor: Thomas Seifried, Anwalt Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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