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Ihr Markenrechtsexperte: Thomas Seifried, Rechtsanwalt für Markenrecht und seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Die Abmahnung im Markenrecht
Alles, was Sie über das Instrument der Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wissen müssen
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Konsequenzen der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Fall einer Markenrechtsverletzung
Wurde die Marke "MINI" von BMW tatsächlich verletzt?
Ob ein Angebot die Marke "MINI" verletzt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wurden neben "MINI" noch andere Bezeichnungen oder Zeichenbestandteile benutzt und besteht daher überhaupt eine Verwechslungsgefahr?
- Wurde bei zusammengesetzten Marken ("Kombinationszeichen"), z.B. bei weiteren Bezeichnungen oder Zeichenbestandteilen der Einfluss der jeweiligen Zeichenbestandteile und der Schutzumfang des Gesamtzeichens zutreffend bestimmt?
- Ist die Benutzung der Marke als Hinweis auf eine geringe Größe erlaubt?
- Wurde die Marke überhaupt "markenmäßig benutzt" wurde?
Unterschreiben Sie daher niemals vorschnell, auch wenn die Fristen knapp gesetzt wurden. Haben Sie die Unterlassungserklärung abgegeben, können Sie anschließend nicht mehr darauf berufen, dass ein Verstoß keine Markenrechtsverletzung darstellt.
Wir können meistens schnell erkennen, ob die geltend gemachten Ansprüche und Abmahnkosten berechtigt und durchsetzbar sind. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können wir die Abmahnkosten und eventuelle Schadenersatzzahlungen oft erheblich reduzieren.
Markenverletzung durch Markenanmeldung
Auch schon eine Markenanmeldung kann eine Marke verletzen. Denn die Rechtsprechung nimmt hier eine "Erstbegehungsgefahr" für die Markenbenutzung an.
Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Marken- und Kennzeichenrecht.
Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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