Anwalt für Amazon Markenregistrierung

Wir bestätigen Sie als Markeninhaber zum Festpreis

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Um Ihre Marke bei der Amazon-Markenregistrierung zu registrieren, fordert Amazon die Kontaktdetails eines Anwalts oder Notars, der Sie als Markeninhaber bestätigt, wenn Sie kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon sind.

Wir bestätigen Sie als Markeninhaber

Wie bestätigen Sie als Markeninhaber und senden Ihnen den Verifizierungscode. Zum günstigen Pauschalpreis. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht.

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Rechtsanwalt für Markenrecht Thomas Seifried ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat in über 20 Jahren viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

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In den Medien

Online, Print und Fernsehen

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:

Die Amazon Markenregistrierung

Wenn Sie eine Marke bei der Amazon-Markenregistrierung registrieren möchten, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Ihre Marke und die Eintragungsnummer des betreffenden Makenamtes (z.B. EUIPO, DPMA). Derzeit akzeptiert Amazon Marken der folgenden Länder: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Australien, Indien, Japan, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich und der Europäischen Union.
  • Wenn Sie kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon sind, müssen Sie Kontaktdetails eines Anwalts oder Notars angeben, der Sie als Markeninhaber bestätigt. Amazon sendet den Verifizierungscode an den Anwalt per Email.
  • Diejenigen Produktkategorien (z. B. Bekleidung, Sport & Freizeit, Elektronik), in denen die Marke aufgeführt werden soll.
  • Diejenigen Länder, in denen die mit der Marke gekennzeichneten Produkte hergestellt werden.

Wir agieren für Sie als Anwalt, der Sie als Markeninhaber bestätigt und Ihnen den Verifizierungscode zusendet.

Rufen Sie uns an unter 0 69 91 50 76-0 oder senden Sie uns eine Nachricht  über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend.

Lesen Sie hier: Die vier häufigsten Irrtümer im Markenrecht

"Eingetragene Marken dürfen auch benutzt werden", "Originalwaren können keine Marke verletzen" und weitere populäre Irrtümer im Markenrecht

Fachbücher von Rechtsanwalt Thomas Seifried

"Rechtssicher werben - Abmahnungen vermeiden in Werbung und Akquise von Rechtsanwalt Thomas Seifried

2. neubearbeitete und erweiterte Auflage, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon, ISBN 978-3000749926.

 

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie von Rechtsanwalt Thomas Seifried und Patentanwalt Dr. Markus Borbach

Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie - Das Handbuch über Marken, Designs, Patente und Werbung", dfv Mediengruppe, 368 Seiten, ISBN 978-3-86641-297-2

Kostenloser Download "Abgemahnt Die Taschenfibel 2021" von Rechtsanwalt Thomas Seifried als ePUB oder PDF

Das Ebook zu Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht und Internetrecht. Dieses Buch beantwortet die für den Abgemahnten wichtigsten Fragen:

  • Erfüllt die Abmahnung die Anforderungen des neuen UWG?
  • Wie wehrt man sich gegen unberechtigte oder missbräuchliche Abmahnungen?
  • Muss man die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?
  • Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?