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Rechtsanwalt für Markenrecht Thomas Seifried ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat in über 20 Jahren viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.
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In den Medien
Online, Print und Fernsehen
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:
Die Amazon Markenregistrierung
Wenn Sie eine Marke bei der Amazon-Markenregistrierung registrieren möchten, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Ihre Marke und die Eintragungsnummer des betreffenden Makenamtes (z.B. EUIPO, DPMA). Derzeit akzeptiert Amazon Marken der folgenden Länder: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Australien, Indien, Japan, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich und der Europäischen Union.
- Wenn Sie kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon sind, müssen Sie Kontaktdetails eines Anwalts oder Notars angeben, der Sie als Markeninhaber bestätigt. Amazon sendet den Verifizierungscode an den Anwalt per Email.
- Diejenigen Produktkategorien (z. B. Bekleidung, Sport & Freizeit, Elektronik), in denen die Marke aufgeführt werden soll.
- Diejenigen Länder, in denen die mit der Marke gekennzeichneten Produkte hergestellt werden.
Wir agieren für Sie als Anwalt, der Sie als Markeninhaber bestätigt und Ihnen den Verifizierungscode zusendet.