Urheberrecht, Geschichte

Eine kleine Geschichte des Urheberrechts

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Das Konzept des Urheberrechts ist noch recht jung. Seine Erfindung und Weiterentwicklung ist eng verbunden mit der Erfindung und Weiterentwicklung von günstigen Kopiertechniken und der wachsenden Bedeutung der Medienindustrien. Im Mittelalter war das Kopieren mühevolle Handarbeit von Experten in Klöstern. Mit der Erfindung des Buchdrucks in Europa im 15. Jahrhundert stand eine vergleichsweise günstige Methode zur Verfügung, um Schriften in hohen Auflagen zu reproduzieren. Schnell tauchten Nachdrucker auf. Man führte deshalb sogenannte "Druckerprivilegien" ein. Für in der Regel zwei Jahre sollte der Nachdruck eines Buches exklusiv nur einem Drucker erlaubt sein. Im Jahr 1710 trat dann mit dem britischen "Statute of Anne" das weltweit erste Urheberrechtsgesetz in Kraft. "An Act for the encouragement of learning" sollte ausdrücklich "gebildete Männer" ermutigen, "nützliche Bücher" zu schreiben.

In den Anfängen des Urheberrechts waren die Schutzfristen kurz. Die Schutzfrist im "Statute of Anne" betrug 14 Jahre und konnte um weitere 14 Jahre verlängert werden. Das erste "droit d'auteur" gewährte für Theaterstücke einen Rechtsschutz bis fünf Jahre nach dem Tod der Autoren. Schon bald aber erreichten die Witwen und Erben berühmter und kommerziell erfolgreicher Autoren und die Verlage eine Verlängerung der Schutzfristen bis weit über den Tod hinaus.

In Großbritannien gelang der Witwe des berühmten Grafikers William Hogarth eine Verlängerung der Schutzfrist bis 20 Jahre nach seinem Tod. Das erste deutsche Urhebergesetz in Preußen von 1837 gewährte den Erben schon ein exklusives Vervielfältigungsrecht bis 30 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das heute noch geltende Urheberrechtsgesetz enthält eine Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es wird nur noch übertroffen von dem mexikanischen Urheberrecht, das den Erben und deren Erben Lizenzerlöse bis 100 Jahren nach dem Tod des Urhebers ermöglicht.

Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz