Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Ihr Anwalt für Social Media Recht
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Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Medienrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Betreuung in allen Bereichen des Social Media Rechts
Meine Kanzlei begleitet Unternehmen in allen Fragestellungen des Social Media Rechts. Als Anwalt für Internetrecht und Social Media Recht berate ich Sie zu folgenden Themen:
- Urheberrecht, Bildrechte: Lizenzierung von Inhalten, Verwendung fremder Werke, Persönlichkeitsrechte bei Personenaufnahmen und Schutz eigener kreativer Inhalte
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht von abgebildeten und erwähnten Personen oder Unternehmen
- Wettbewerbsrecht: Kennzeichnung von Werbung und gesponserten Inhalten, Influencer-Marketing, irreführende Geschäftspraktiken und vergleichende Werbung
- Marken- und Kennzeichenrecht: Schutz von Marken und Kennzeichen, Verwendung fremder Marken
- Namensrecht: Verwendung fremder Namen und Domains- und Profilnamen-Konflikte sowie Markenverletzungen durch Dritte
- Impressumspflicht und Informationspflichten: Vollständige Anbieterkennzeichnung, Transparenzanforderungen und plattformspezifische Besonderheiten
- Haftungsrecht: Verantwortlichkeit für User-Generated Content, Haftung für Kommentare, Störerhaftung und Haftungsprivilegien
- Vertragsrecht: Gestaltung von Influencer-Verträgen, Kooperationsvereinbarungen, Nutzungsbedingungen und Lizenzverträgen für Content-Erstellung
- Datenschutzrecht (DSGVO-Compliance): Rechtskonforme Datenverarbeitung bei Social Media Aktivitäten
Impressumspflicht
Sobald Social Media-Profile geschäftsmäßig genutzt werden, greift die gesetzliche Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung („Impressum“).
Der Inhalt der Angaben variiert erheblich. Als Anwalt für Social Media Recht unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Konzeption, der textlichen Ausgestaltung und der praktischen Implementierung Ihres Impressums.
Datenschutz in Social Media
Die DSGVO-konforme Gestaltung von Social Media Aktivitäten geht weit über die bloße Erstellung von Datenschutzhinweisen hinaus. Oft sind aktive Einwilligungen erforderlich, beispielsweise wenn IP-Adressen übertragen werden. Unzureichend informierte oder fehlerhaft gestaltete Einwilligungen können zu Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden führen und Abmahnungen führen.
Oft sind auch mehrere nebeneinander datenschutzrechtlich verantwortlich (z. B. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 -C-210/16, „Wirtschaftsakademie“ für Betreiber von Facebook-Fanpages).
Haftung in Social Media
Unternehmen, die Social Media Profile betreiben oder Inhalte veröffentlichen, unterliegen spezifischen Haftungsrisiken. Grundsätzlich gilt: Wer fremde Inhalte nicht selbst erstellt und sich diese auch nicht „zu eigen macht“, haftet nicht als unmittelbarer Täter einer Rechtsverletzung. Gleichwohl besteht ab dem Zeitpunkt positiver Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt die Verpflichtung, diesen unverzüglich zu entfernen und künftige gleichartige Verstöße zu verhindern. Unterbleibt eine Reaktion, drohen Unterlassungsansprüche und gerichtliche Verbote.
Das Teilen und Verlinken fremder Inhalte in sozialen Medien kann sowohl Täter- als auch Störerhaftung begründen. Entscheidend ist, ob sich das Unternehmen die geteilten Inhalte zu eigen macht oder lediglich auf sie verweist. Indizien für eine Zu-eigen-Machung sind die redaktionelle Aufbereitung geteilter Inhalte, deren Integration in die eigene Kommunikationsstrategie oder die wirtschaftliche Verwertung durch entsprechende Lizenzvereinbarungen. Als Anwalt für Social Media Recht unterstütze ich Sie bei der risikominimierenden Gestaltung Ihrer Social Media-Präsenz sowie der effektiven Reaktion auf Rechtsverletzungen.
Werbung und Influencer Marketing
Die geschäftliche Nutzung von Social Media für werbliche Zwecke unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen. Häufig wird Influencern „Schleichwerbung“ vorgeworfen, d. h. Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Allerdings muss Werbung nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie nicht als solche erkennbar ist.
Meine Kanzlei unterstützt Sie bei der Ausarbeitung konformer Kennzeichnungen, der Erstellung rechtssicherer Influencer-Verträge und der Verteidigung bei Schleichwerbungsvorwürfen.
Urheberrecht
Grundsätzlich setzt jede Nutzung fremder Werke eine wirksame Lizenz voraus. Bei der Verwendung fremder Fotos und Videos ist stets die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers und der abgebildeten Person erforderlich. Bei der Verwendung von Musik in Social Media-Inhalten sind sowohl die Rechte der Komponisten als auch der ausübenden Künstler und Produzenten betroffen.
Meine Kanzlei erstellt passgenaue Lizenzvereinbarungen. Als Anwalt für Urheberrecht unterstütze ich Sie darüber hinaus bei der Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen.
Rechtsverletzende Inhalte
Rufschädigende, beleidigende oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte auf Social-Media-Plattformen können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Schäden verursachen. Als Ihr Anwalt berate ich Sie zur Auswahl und Durchsetzung der geeigneten Vorgehensweise, übernehme die Kommunikation mit Plattformen und Verfassern der Inhalte und begleite Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Je nach Sachverhalt stehen dafür folgende Instrumente zur Verfügung:
- Notice-and-Takedown-Verfahren: Unmittelbare Aufforderung an Plattformbetreiber, beanstandete Inhalte nach den Plattformregeln und dem Telemediengesetz zu löschen.
- Maßnahmen gegenüber Plattformbetreibern nach dem Digital Services Act (DSA).
- Störerhaftung und Haftung als Mittäter oder Teilnehmer: Geltendmachung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen gegen Plattformen, wenn diese trotz Kenntnis untätig bleiben.
Internetauftritt rechtssicher umsetzen – mit Ihrem Anwalt für Social Media Recht
Als Ihr Anwalt stehe ich Ihnen in für jegliche Fragen rund um das Social Media Recht zur Seite. Meine Beratungsleistungen umfassen eine Prüfung von Inhalten und Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen, DSGVO-konforme Datenschutzmaßnahmen und die Gestaltung rechtssicherer Influencer-Verträgen.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Medienrecht bildet meine Kanzlei jeglichen Schwerpunkt im Social Media Recht in ihrer ganzen Komplexität ab. Damit schaffen Sie die Grundlage für eine rechtssichere und erfolgreiche Markenkommunikation.
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