Social Media Anwalt für Unternehmen

Social Media Recht: Beratung, Absicherung, Durchsetzung

Social Media hat sich zu einem integralen Bestandteil unternehmerischer Kommunikation entwickelt. Was häufig übersehen wird: Auch für digitale Kanäle gelten Recht und Gesetz. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vielmehr greifen verschiedene Rechtsnormen ineinander, deren Missachtung erhebliche Haftungsrisiken birgt.

Die Unwissenheit über diese rechtlichen Anforderungen führt regelmäßig zu kostspieligen Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren. Unternehmen, die ihre Social Media Aktivitäten nicht rechtssicher gestalten, setzen sich erheblichen finanziellen und reputativen Risiken aus. Als Anwalt für Social Media Recht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Aspekten der digitalen Unternehmenskommunikation.

Ihr Anwalt für Social Media Recht

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Medienrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

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Betreuung in allen Bereichen des Social Media Rechts

Meine Kanzlei begleitet Unternehmen in allen Fragestellungen des Social Media Rechts. Als Anwalt für Internetrecht und Social Media Recht berate ich Sie zu folgenden Themen:

  • Urheberrecht, Bildrechte: Lizenzierung von Inhalten, Verwendung fremder Werke, Persönlichkeitsrechte bei Personenaufnahmen und Schutz eigener kreativer Inhalte
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht von abgebildeten und erwähnten Personen oder Unternehmen
  • Wettbewerbsrecht: Kennzeichnung von Werbung und gesponserten Inhalten, Influencer-Marketing, irreführende Geschäftspraktiken und vergleichende Werbung
  • Marken- und Kennzeichenrecht: Schutz von Marken und Kennzeichen, Verwendung fremder Marken
  • Namensrecht: Verwendung fremder Namen und Domains- und Profilnamen-Konflikte sowie Markenverletzungen durch Dritte
  • Impressumspflicht und Informationspflichten: Vollständige Anbieterkennzeichnung, Transparenzanforderungen und plattformspezifische Besonderheiten
  • Haftungsrecht: Verantwortlichkeit für User-Generated Content, Haftung für Kommentare, Störerhaftung und Haftungsprivilegien
  • Vertragsrecht: Gestaltung von Influencer-Verträgen, Kooperationsvereinbarungen, Nutzungsbedingungen und Lizenzverträgen für Content-Erstellung
  • Datenschutzrecht (DSGVO-Compliance): Rechtskonforme Datenverarbeitung bei Social Media Aktivitäten

Impressumspflicht

Sobald Social Media-Profile geschäftsmäßig genutzt werden, greift die gesetzliche Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung („Impressum“).

Der Inhalt der Angaben variiert erheblich. Als Anwalt für Social Media Recht unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Konzeption, der textlichen Ausgestaltung und der praktischen Implementierung Ihres Impressums.

Datenschutz in Social Media

Die DSGVO-konforme Gestaltung von Social Media Aktivitäten geht weit über die bloße Erstellung von Datenschutzhinweisen hinaus. Oft sind aktive Einwilligungen erforderlich, beispielsweise wenn IP-Adressen übertragen werden. Unzureichend informierte oder fehlerhaft gestaltete Einwilligungen können zu Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden führen und Abmahnungen führen.

Oft sind auch mehrere nebeneinander datenschutzrechtlich verantwortlich (z. B. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 -C-210/16, „Wirtschaftsakademie“ für Betreiber von Facebook-Fanpages).

Haftung in Social Media

Unternehmen, die Social Media Profile betreiben oder Inhalte veröffentlichen, unterliegen spezifischen Haftungsrisiken. Grundsätzlich gilt: Wer fremde Inhalte nicht selbst erstellt und sich diese auch nicht „zu eigen macht“, haftet nicht als unmittelbarer Täter einer Rechtsverletzung. Gleichwohl besteht ab dem Zeitpunkt positiver Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt die Verpflichtung, diesen unverzüglich zu entfernen und künftige gleichartige Verstöße zu verhindern. Unterbleibt eine Reaktion, drohen Unterlassungsansprüche und gerichtliche Verbote.

Das Teilen und Verlinken fremder Inhalte in sozialen Medien kann sowohl Täter- als auch Störerhaftung begründen. Entscheidend ist, ob sich das Unternehmen die geteilten Inhalte zu eigen macht oder lediglich auf sie verweist. Indizien für eine Zu-eigen-Machung sind die redaktionelle Aufbereitung geteilter Inhalte, deren Integration in die eigene Kommunikationsstrategie oder die wirtschaftliche Verwertung durch entsprechende Lizenzvereinbarungen. Als Anwalt für Social Media Recht unterstütze ich Sie bei der risikominimierenden Gestaltung Ihrer Social Media-Präsenz sowie der effektiven Reaktion auf Rechtsverletzungen.

Werbung und Influencer Marketing

Die geschäftliche Nutzung von Social Media für werbliche Zwecke unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen. Häufig wird Influencern „Schleichwerbung“ vorgeworfen, d. h. Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Allerdings muss Werbung nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie nicht als solche erkennbar ist.

Meine Kanzlei unterstützt Sie bei der Ausarbeitung konformer Kennzeichnungen, der Erstellung rechtssicherer Influencer-Verträge und der Verteidigung bei Schleichwerbungsvorwürfen.

Urheberrecht

Grundsätzlich setzt jede Nutzung fremder Werke eine wirksame Lizenz voraus. Bei der Verwendung fremder Fotos und Videos ist stets die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers und der abgebildeten Person erforderlich. Bei der Verwendung von Musik in Social Media-Inhalten sind sowohl die Rechte der Komponisten als auch der ausübenden Künstler und Produzenten betroffen.

Meine Kanzlei erstellt passgenaue Lizenzvereinbarungen. Als Anwalt für Urheberrecht unterstütze ich Sie darüber hinaus bei der Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen.

Rechtsverletzende Inhalte

Rufschädigende, beleidigende oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte auf Social-Media-Plattformen können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Schäden verursachen. Als Ihr Anwalt berate ich Sie zur Auswahl und Durchsetzung der geeigneten Vorgehensweise, übernehme die Kommunikation mit Plattformen und Verfassern der Inhalte und begleite Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Je nach Sachverhalt stehen dafür folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Notice-and-Takedown-Verfahren: Unmittelbare Aufforderung an Plattformbetreiber, beanstandete Inhalte nach den Plattformregeln und dem Telemediengesetz zu löschen.
  • Maßnahmen gegenüber Plattformbetreibern nach dem Digital Services Act (DSA).
  • Störerhaftung und Haftung als Mittäter oder Teilnehmer: Geltendmachung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen gegen Plattformen, wenn diese trotz Kenntnis untätig bleiben.

Internetauftritt rechtssicher umsetzen – mit Ihrem Anwalt für Social Media Recht

Als Ihr Anwalt stehe ich Ihnen in für jegliche Fragen rund um das Social Media Recht zur Seite. Meine Beratungsleistungen umfassen eine Prüfung von Inhalten und Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen, DSGVO-konforme Datenschutzmaßnahmen und die Gestaltung rechtssicherer Influencer-Verträgen. 

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Medienrecht bildet meine Kanzlei jeglichen Schwerpunkt im Social Media Recht in ihrer ganzen Komplexität ab. Damit schaffen Sie die Grundlage für eine rechtssichere und erfolgreiche Markenkommunikation.

Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
5

Basierend auf 11 Bewertungen

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.

Raphael Zimmer
Raphael Zimmer
04.09.2025

Sehr kompetent, schnelle Antwort