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Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Medienrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Definition: Was ist das Presserecht?
Unter Presserecht versteht man die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen rund um die Rechte und Pflichten von Vertretern der Presse und der Medien gegenüber der Öffentlichkeit und die Rechte gegenüber der Presse andererseits. Dies betrifft:
- Die Rechte der Presse gegenüber Personen, Institutionen, Unternehmen und dem Staat
- Die Pflichten der Presse gegenüber Dritten, beispielsweise journalistische Sorgfaltspflichten und Gegendarstellungsrechte und Pflichten bei bestimmten Berichterstattungen Gelegenheiten zur Stellungnahme zu gewähren
- Die Rechte von Personen oder Unternehmen gegenüber der Presse, etwa im Fall rufschädigender oder unwahrer Berichte.
Der Kern des Presserechts liegt dabei in der Pressefreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, speziell in Artikel 5 GG. Dieser besagt:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Das Presserecht besitzt weiterhin Grundlagen in Landespressegesetzen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und weiteren spezialisierten Regelungen. Somit regelt das Presserecht alle für die freie Berichterstattung notwendigen Tätigkeiten, beginnend bei der Informationsbeschaffung bis zur Veröffentlichung der Beiträge.
Medien- und Presserecht im Vergleich
Das Presserecht wird weiterhin als ein Spezialgebiet des Medienrechts verstanden. Letzteres umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um öffentliche Kommunikation, wodurch das Medienrecht Presse, Rundfunk als auch digitale Medien einschließt.
Unter der klassischen „Presse“ versteht man deshalb:
- Klassische Schriftmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine
- Die Online-Presse – entweder als die Online-Ausgaben klassischer Printmedien oder als reine Blogs mit journalistischer Ausrichtung und Pressewebsites
- Nachrichtenagenturen – Institutionen wie die dpa (Deutsche Presse-Agentur), welche die Aufgabe haben, Nachrichten zu sammeln und zu verbreiten
Andere Medien hingegen werden nicht unter den Begriff der Presse gezählt. Fragen rund um das Social-Media-Recht fallen also unter das allgemeine Medienrecht, ebenso Angelegenheiten rund um Funkmedien, Unterhaltungsmedien oder Werbemedien. Bei letzteren spielt oft das Wettbewerbsrecht eine Rolle oder – wenn mit Marken geworben wird – auch das Markenrecht.
Presserecht und Persönlichkeitsrecht: Wann kommt es zu Verletzungen?
Besonders häufig kommt es zu Spannungen zwischen dem Presserecht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht).
Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt nicht nur für Personen, sondern auch für Unternehmen. Für Journalisten gilt daher oft: Sie müssen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Rechte der Betroffenen gegeneinander abwägen.
Sie wollen prüfen lassen, ob eine Berichterstattung erlaubt und journalistische Sorgfaltspflichten beachtet wurden? Dann ist eine Beratung mit einem Anwalt für Presserecht empfehlenswert.
Unterstützung im Presserecht durch einen Rechtsanwalt – Ihre Vorteile
Fälle im Presse- und Persönlichkeitsrecht unterscheiden sich sehr. Mit einem Rechtsanwalt für Presserecht an Ihrer Seite finden Sie schneller eine passende Strategie für Ihren Fall.
Folgende Vorteile sprechen für die Unterstützung eines Anwalts:
- Schnelle Reaktionsmöglichkeit: So wird der Schaden durch Falschmeldungen möglichst stark begrenzt.
- Fachkundige Einschätzung der Rechtslage: Das Gebiet des Presserechts und der Persönlichkeitsrechte ist komplex. Mit einem Anwalt können Sie Ihre juristischen Erfolgsaussichten realistisch abwägen.
- Rechtssicherheit bei Medienkontakten: Besonders die Kommunikation mit weiteren Journalisten und Redaktionen muss in solchen Fällen vorsichtig und koordiniert ablaufen.
Unsere Leistungen im Presserecht
Rechtsanwalt für Presserecht, Thomas Seifried, unterstützt Unternehmer und Unternehmen dabei, ihre Rechte umzusetzen. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:
- Prüfung von Rechtsverletzungen
- Prüfung von Ansprüchen
- Durchsetzung von Gegendarstellungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch Abmahnung und einstweilige Verfügung
Als Anwalt für Medienrecht und erfahrener Berater bei Urheberrechtsverletzungen kann Sie Thomas Seifried auch auf diesen Gebieten beraten und unterstützen. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.
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