Logo schützen lassen

Logo schützen lassen – mit anwaltlicher Unterstützung

Das Logo eines Unternehmens stellt einen zentralen Bestandteil der Corporate Identity dar. Es verkörpert die Identität, Werte und Qualitätsversprechen Ihres Unternehmens und trägt maßgeblich zur Wiedererkennung sowie zum Aufbau von Kundenvertrauen bei. Umso ärgerlicher ist es, wenn Dritte das Logo ohne Erlaubnis verwenden, es nachahmen oder zweckentfremden.

Solche Eingriffe gefährden die Markenidentität und untergraben das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Wenn Sie diesen Risiken vorbeugen wollen, ist es unerlässlich, Ihr Logo schützen zu lassen. Als Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie bei der markenrechtlichen Eintragung und setze Ihre Rechte bei Markenverstößen durch.

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Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Erfahrung aus mehreren hundert gerichtlichen Verfahren im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht mit Streitwerten von über EUR 10 Mio. mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

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Welche Möglichkeiten gibt es, das Firmenlogo zu schützen?

Für die rechtliche Absicherung eines Logos kommt das Markenrecht in Betracht. Hier ist ein Schutz als Unternehmenskennzeichen möglich. Ein solches entsteht bei unterscheidungskräftigen Bezeichnungen und Zeichen ohne Registrierung allein durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Bei Unternehmenskennzeichen kann aber der Schutzbeginn und der Schutzumfang unsicher sein. Als sichereren Weg empfiehlt sich daher eine Markenanmeldung.

Markenrecht

Die Eintragung Ihres Logos als Marke bietet einen klar definierten Schutzumfang und ermöglicht die gezielte Durchsetzung von Rechten gegenüber Dritten. Je nach Ausgestaltung des Logos unterscheidet man zwischen verschiedenen Markenformen:

  • Bildmarke: Die Bildmarke enthält ausschließlich grafische Gestaltungen ohne Wortbestandteilen. Bei den Unionsmarken werden allerdings auch Wort-/Bildmarken (hierzu unten) als Bildmarken bezeichnet.
  • Wortmarke: Die Wortmarke schützt ausschließlich Buchstaben oder Worte ohne jede grafische Gestaltung und auch ohne besondere Schriftart. Reine Wortmarken kommen daher bei Logos nicht vor.
  • Wort-/Bildmarke: Die Wort-/Bildmarke kombiniert grafische Elemente und Wörter oder Buchstaben.

Die Wahl der richtigen Markenart ist für den effektiven Schutz Ihres Logos von entscheidender rechtlicher Bedeutung, da jede Markenform unterschiedliche Anforderungen an die Schutzfähigkeit und die rechtserhaltende Benutzung und stellt und auch unterschiedliche Schutzwirkungen entfalten. Als Anwalt für Markenrecht untersuche ich die Besonderheiten Ihres Logos und empfehle die optimale Kombination aus Bildmarke, Wortmarke und/oder Wort-Bild-Marke, um Lücken im Schutzumfang zu vermeiden.

Urheberrecht

In Ausnahmefällen kann ein Logo auch urheberrechtlich geschützt sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Logo eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Das kann bei Logos der Fall sein, die man als Kunst ansieht.

Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Logos, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Allerdings ist der urheberrechtliche Schutz in der Praxis weniger zuverlässig als eine markenrechtliche Eintragung. Klarheit darüber, ob tatsächlich Urheberrechtsschutz besteht, gewinnt man meist erst im Falle eines Rechtsstreits.

Als Anwalt für Urheberrecht stelle ich fest, ob Ihr Logo die erforderliche Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz aufweist, um Ihre Rechte im Falle einer Urheberrechtsverletzung durchzusetzen.

Logo schützen lassen: Deshalb ist Unterstützung durch einen Anwalt wichtig

Die Anmeldung eines Logos als Marke erscheint auf den ersten Blick unkompliziert, birgt in der Praxis aber zahlreiche potenzielle Fallstricke, die den Schutzumfang erheblich einschränken oder die Anmeldung gänzlich zum Scheitern bringen können. Meine Kanzlei für Markenrecht führt Sie sicher durch diesen Prozess und gewährleistet umfangreiche Unterstützung, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen bzw. Ihr Logo eintragen lassen wollen.

Prüfung der Schutzfähigkeit

Nicht jedes Logo erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für eine markenrechtliche Eintragung. Absolute Schutzhindernisse wie eine fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung können einer erfolgreichen Eintragung entgegenstehen. Als Ihr Anwalt prüfe ich im Vorfeld, ob Ihr Logo die markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Gerne berate ich Sie darüber hinaus zur Gestaltung Ihres Logos unter markenrechtlichen Gesichtspunkten.

Markenrecherche

Anders als häufig angenommen, prüfen weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bei der Anmeldung, ob das einzutragende Logo mit älteren Marken oder anderen Kennzeichen kollidiert. Diese Prüfung obliegt vollständig dem Anmelder. Deshalb führt meine Kanzlei vor der Anmeldung eine umfassende Recherche im Markenregister durch und identifiziert identische und ähnlich aussehende oder klingende Marken und andere Rechte. Ich gebe Ihnen eine fundierte Einschätzung zum Kollisionsrisiko und spreche Empfehlungen zur Risikominimierung aus.

Markeneintragung

Die formale Anmeldung einer Marke erfolgt über das betreffende Markenamt und erfordert neben der korrekten Wahl der Markenform auch die präzise Identifizierung und Formulierung der Waren und Dienstleistungen . Gerade hier ist anwaltliche Expertise gefragt – ein zu eng gefasstes Verzeichnis kann Schutzlücken hinterlassen, während ein zu weit gefasstes Verzeichnis das Risiko von Widersprüchen und späteren Nichtigkeitsanträgen erhöht und unnötige Kosten verursacht. Unklare Formulierungen führen häufig zu Verzögerungen bei der Eintragung. Ich unterstütze Sie bei der präzisen Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und berate Sie darüber hinaus zur Auswahl der optimalen Markenform und Erstreckungen des Schutzes in das Ausland.

Markenschutz

Da die Markenämter nicht von Amts wegen prüfen, ob neue Anmeldungen ältere Rechte verletzen, liegt es in Ihrer Verantwortung, gegen solche Anmeldungen vorzugehen. Als Ihr Anwalt für Markenrecht übernehme ich die Überwachung Ihrer Marke. Dabei informiere ich Sie über potenziell kollidierende Neuanmeldungen und unterstütze Sie dabei, innerhalb der dreimonatigen Widerspruchsfrist zu reagieren. Im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite und übernehme die:

  • Rechtssichere Formulierung von Abmahnungen mit Ausarbeitung von Unterlassungserklärungen
  • Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen
  • Durchsetzung von eventuellen Vernichtungs- und Rückrufansprüchen
  • Markenamtliche oder gerichtliche Durchsetzung der Löschung kollidierender Marken
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren, einschließlich einstweiliger Verfügungen

Logo wirksam schützen lassen: mit anwaltlicher Begleitung

Ihr Logo schützen zu lassen ist in jedem Fall sinnvoll. Ein rechtlich abgesichertes Logo schützt Ihre Corporate Identity vor Nachahmung und Verwässerung und trägt so zu Ihrer Marktposition bei. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich seit 2007 über ausgewiesene Expertise im Markenrecht und begleite Unternehmen vom Startup bis zum börsennotierten Unternehmen bei der rechtlichen Absicherung ihrer Logos. Wenn Sie Ihr Logo schützen lassen möchten, unterstütze ich Sie rasch und zuverlässig in jedem Schritt.

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Bewertungen

SEIFRIED IP Kanzlei Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht Urheberrecht - Über 20 Jahre Erfahrung
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Basierend auf 11 Bewertungen

Ultimatrix
Ultimatrix
08.10.2025

Ich hatte eine sehr hilfreiche Erstberatung bei Herrn Seifried. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und wirkt sehr erfahren. Klare Empfehlung!

Sascha
Sascha
22.09.2025

Ich hatte eine Frage zum Thema Urheberrecht im Online- und Medienbereich und habe mich dazu vertrauensvoll an Seifried IP gewandt. Herr Seifried konnte mir schnell, professionell und vor allem zielführend weiterhelfen.

Raphael Zimmer
Raphael Zimmer
04.09.2025

Sehr kompetent, schnelle Antwort