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Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.
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Wer in einem Prozess die Verletzung seines Unternehmenskennzeichens behauptet, muss dessen Entstehung und dessen Schutzumfang (d.h. den Umfang des Geschäftsbetriebs, der mit dem Firmennamen gekennzeichnet ist) beweisen. Eine besser durchsetzbare Schutzposition lässt sich durch die zusätzliche Markenanmeldung erzielen. Hier ergeben sich Beginn und Umfang des Schutzes aus dem Eintrag im Markenregister. Als Anwalt für Markenrecht begleite ich Sie bei der rechtssicheren Markenanmeldung und setze Ihre Rechte im Verletzungsfall konsequent durch.
Firmenname schützen lassen: Rechtsgrundlagen im Überblick
Der Schutz des Firmennamens folgt in Deutschland verschiedenen Rechtsgebieten. Als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfe ich für Sie, welcher Schutz zur Sicherung Ihres Firmennamens sinnvoll ist.
Zivilrechtlicher Namensschutz
Der zivilrechtliche Namensschutz nach § 12 BGB ermöglicht es Unternehmen, gegen die unbefugte Verwendung ihres Namens vorzugehen und Unterlassung und Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen. Der Schutz ist insofern begrenzt, als das Namensrecht vom Kennzeichenrecht verdrängt wird. Das Namensrecht spielt im geschäftlichen Bereich daher meistens nur bei Löschungen von Domains eine Rolle.
Markenrechtlicher Schutz
Der markenrechtliche Schutz nach dem Markengesetz (MarkenG) bietet den umfassendsten und wirksamsten Schutz für Firmennamen. Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Firmenschutz gewährt die Eintragung eines Firmennamens als Marke exklusive Nutzungsrechte und ermöglicht ein konsequentes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen. Der Schutzumfang des markenrechtlichen Schutzes eines Unternehmenskennzeichens erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, es sei denn das Geschäft bedient nur eine örtliche Laufkundschaft. Ein Unternehmenskennzeichen gewährt exklusive Nutzungsrechte für den Firmennamen in Bezug auf die in dem Geschäftsbetrieb ausgeübten Tätigkeiten. Ein Unternehmenskennzeichen schützt auch gegen eine unbefugte Benutzung des Firmennamens als Marke. Als Anwalt für Markenrecht berate ich Sie umfassend zur Wahl geeigneter Waren und Dienstleistungen, zur Anmeldung sowie zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte bei Unternehmenskennzeichenverletzungen und Markenverletzungen.
Deshalb sollten Sie Ihren Firmennamen markenrechtlich schützen lassen
Den Firmennamen durch eine Markenanmeldung zu schützen, bietet im Vergleich zu anderen rechtlichen Schutzmechanismen die größte Rechtssicherheit. Die Vorteile einer markenrechtlichen Eintragung sind wie folgt:
- Exklusive Nutzungsrechte mit klarem Schutzbeginn und Schutzumfang: Die Eintragung gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, den Firmennamen für alle eingetragenen Waren- und Dienstleistungen zu verwenden und anderen die Nutzung ähnlicher oder identischer Zeichen zu untersagen.
- Effektive Durchsetzbarkeit: Als formales Schutzrecht ist die eingetragene Marke leichter durchsetzbar als unregistrierte Kennzeichenrechte, da die Schutzumfang und Schutzbeginn durch die Eintragung leicht nachweisbar ist.
Unternehmensnamen schützen: mit anwaltlicher Unterstützung
Warum Sie anwaltliche Begleitung in Anspruch nehmen sollten, wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen möchten? Die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl von Markenanmeldungen aufgrund falscher Einschätzung der Schutzfähigkeit, formaler Fehler oder unzureichender Recherche scheitert. Bereits die Wahl des Markennamens ist entscheidend, ob der Firmenname unterscheidungskräftig und überhaupt schutzfähig ist. Auch drohende Kollisionen mit älteren Marken oder anderen Kennzeichen werden ohne fundierte Recherche häufig übersehen.
Als Anwalt für Markenrecht begleite ich Sie durch den gesamten Prozess der Markeneintragung. Meine Kanzlei analysiert sowohl identische als auch ähnliche Zeichen und bewertet die Risiken von Kollisionen, sei es aufgrund einer Verwechslungsgefahr oder auf Grund einer bekannten Marke oder eines bekannten Unternehmenskennzeichens. Auf Grundlage dieser Ergebnisse entwickle ich eine maßgeschneiderte Anmeldestrategie. Bei der Anmeldung selbst übernehme ich die professionelle Ausarbeitung aller Unterlagen und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Anmeldeverfahrens gegenüber dem DPMA oder dem EUIPO und kümmere mich auch um internationale Erstreckungen. Nach erfolgreicher Eintragung unterstütze ich Sie bei der kontinuierlichen Überwachung Ihrer Markenrechte und setze diese bei Verletzungen konsequent mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen durch.
Muss ich meinen Firmennamen schützen lassen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Eintragung des Firmennamens als Marke nicht. Das Markenrecht kennt keine Pflicht zur Anmeldung – der Schutz eines Unternehmenskennzeichens entsteht auch durch Benutzung. Der Nachweis der Entstehung und des Schutzumfangs muss dann aber in einem Prozess bewiesen werden: Ohne formelle Eintragung besteht ein erhöhtes Risiko, die eigenen Rechte im Konfliktfall nicht durchsetzen zu können.
Wird ein Unternehmensname identisch oder ähnlich von Dritten verwendet, kann das schwerwiegende Folgen haben: Es droht eine Verwässerung der eigenen Marktidentität, der Verlust von Kundenvertrauen und eine Schwächung der Markenwahrnehmung. Im schlimmsten Fall kann ein Wettbewerber den Firmennamen oder das Logo für sich als Marke eintragen lassen und versuchen, Ihnen die weitere Verwendung untersagen. Wenn Sie Ihren Firmennamen bzw. Ihr Logo nicht schützen lassen, kann das erhebliche Kosten und Imageschäden nach sich ziehen. Als Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Firmennamen zu schützen und solche Risiken von vornherein zu vermeiden.
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