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Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Anwalt Geschmacksmusterrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Was wir für Sie tun
Wir beraten und vertreten als Anwälte im Geschmacksmusterrecht und Designrecht bei
- Verletzung nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster,
- Verletzung eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster,
- Verletzung eingetragener Designs,
- im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz) und bei
- Verletzung urheberrechtlich geschützter Designs.
Jahrelange Erfahrung und Nachweisbare Erfolge
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Design- und Geschmacksmusterrecht.
Unsere Schwerpunkte als Anwälte für Geschmacksmusterrecht und Designrecht:
- Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht (deutsches eingetragenes Design, eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster), ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Vertretung bei Abmahnungen und Abwehr unberechtigter Abmahnungen oder rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen im Geschmacksmusterrecht und Designrecht
- Vertretung bei Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtung (Vertragsstrafeforderungen) nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung
- Litigation / Prozessführung in Klageverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren
Beispiele aus unserer Praxis
Entscheidungen zum Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht

Ist der Vertrieb der Damenjacke rechts eine Verletzung des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters links? LG Düsseldorf, Urteil vom 27.2.2018 – 14c O 133/17