Abmahnung von BMW wegen Marke MINI erhalten?

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Unterschreiben Sie nie vorschnell die Unterlassungserklärung

Sie haben eine Abmahnung der BMW AG wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten,weil Sie Produkte unter der Bezeichnung "Mini" angeboten habe? Derartige Angebote werden von BWM umfangreich abgemahnt. Die Marke "MINI" ist zwar bekannt. Nicht jedes Angebot von Artikeln unter der Bezeichnung "Mini" verletzt aber die Marke MINI.

Marken von BMW

Die BMW AG ist Inhaberin von zahlreichen Marken. In gerichtlichen Fällen, besonders wenn es um die Bezeichnung "MINI" geht spielt aber praktisch vor allem die Unionsmarke 00143909 "MINI" eine Rolle.

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Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

In den Medien

Online, Print und Fernsehen

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:

Wurde die Marke "MINI" von BMW tatsächlich verletzt?

Ob ein Angebot die Marke "MINI" verletzt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wurden neben "MINI" noch andere Bezeichnungen oder Zeichenbestandteile benutzt und besteht daher überhaupt eine Verwechslungsgefahr?
  • Wurde bei zusammengesetzten Marken ("Kombinationszeichen"), z.B. bei weiteren Bezeichnungen oder Zeichenbestandteilen der Einfluss der jeweiligen Zeichenbestandteile und der Schutzumfang des Gesamtzeichens zutreffend bestimmt?
  • Ist die Benutzung der Marke als Hinweis auf eine geringe Größe erlaubt?
  • Wurde die Marke überhaupt  "markenmäßig benutzt" wurde?

Unterschreiben Sie daher niemals vorschnell, auch wenn die Fristen knapp gesetzt wurden. Haben Sie die Unterlassungserklärung abgegeben, können Sie anschließend nicht mehr darauf berufen, dass ein Verstoß keine Markenrechtsverletzung darstellt.

Wir können meistens schnell erkennen, ob die geltend gemachten Ansprüche und Abmahnkosten berechtigt und durchsetzbar sind. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können wir die Abmahnkosten und eventuelle Schadenersatzzahlungen oft erheblich reduzieren.

Markenverletzung durch Markenanmeldung

Auch schon eine Markenanmeldung kann eine Marke verletzen. Denn die Rechtsprechung nimmt hier eine "Erstbegehungsgefahr" für die Markenbenutzung an.

Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge

Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Marken- und Kennzeichenrecht.