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Was können wir für Sie tun? Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per Email oder über unser Kontaktformular.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
In den Medien
Online, Print und Fernsehen
Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des Markenrechts Ansprechpartner namhafter Medien:
Wurde die Marke "MINI" von BMW tatsächlich verletzt?
Ob ein Angebot die Marke "MINI" verletzt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wurden neben "MINI" noch andere Bezeichnungen oder Zeichenbestandteile benutzt und besteht daher überhaupt eine Verwechslungsgefahr?
- Wurde bei zusammengesetzten Marken ("Kombinationszeichen"), z.B. bei weiteren Bezeichnungen oder Zeichenbestandteilen der Einfluss der jeweiligen Zeichenbestandteile und der Schutzumfang des Gesamtzeichens zutreffend bestimmt?
- Ist die Benutzung der Marke als Hinweis auf eine geringe Größe erlaubt?
- Wurde die Marke überhaupt "markenmäßig benutzt" wurde?
Unterschreiben Sie daher niemals vorschnell, auch wenn die Fristen knapp gesetzt wurden. Haben Sie die Unterlassungserklärung abgegeben, können Sie anschließend nicht mehr darauf berufen, dass ein Verstoß keine Markenrechtsverletzung darstellt.
Wir können meistens schnell erkennen, ob die geltend gemachten Ansprüche und Abmahnkosten berechtigt und durchsetzbar sind. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können wir die Abmahnkosten und eventuelle Schadenersatzzahlungen oft erheblich reduzieren.
Markenverletzung durch Markenanmeldung
Auch schon eine Markenanmeldung kann eine Marke verletzen. Denn die Rechtsprechung nimmt hier eine "Erstbegehungsgefahr" für die Markenbenutzung an.
Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge
Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Marken- und Kennzeichenrecht.
Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz