Double-Opt-In-Verfahren

OLG München Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12

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"Rechtssicher werben" - 2. neubearbeitete Auflage 2023 mit neuer PAngV

Jetzt bestellen und Abmahnungen vermeiden

Dieses Praktikerhandbuch zum Werberecht hilft, Abmahnungen wegen Rechtverletzungen zu vermeiden. Häufige rechtliche Risiken bei der Kreation und Durchführung von Werbekampagnen werden für den Laien verständlich mit vielen Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. In der Neuauflage ist die 2022 geänderte Preisangabenverordnung und das 2022 geänderte UWG berücksichtigt. Die Neuauflage enthält außerdem ein neues Kapitel zum Datenschutzrecht und zur Haftung für Rechtsverletzungen. Viele Beispiele aus der Rechtsprechung bis Anfang 2023 mit Praxistipps machen das Buch zum unverzichtbaren Begleiter für jeden, der wirbt.

Inhalt:
• Leads generieren mit Gewinnspielen
• Auswahl von Begriffen, Texten, Medien und Designs
• Werbung mit fremden Marken
• Marken- und Designrecherchen durchführen
• Irreführende und vergleichende Werbung
• Preis- und Rabattwerbung
• E-Mail-Werbung und Telefonakquise
• Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)
• Social Media und Influencer-Marketing
• Affiliate-Marketing
• Werberelevantes Datenschutzrecht
• Haftung für Rechtsverletzungen

Thomas Seifried, Rechtssicher werben, XchangeIP Verlag; Auflage: 2. 2023, 232 Seiten, ISBN 978-3000749926

Erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon

 

Autor: Anwalt Internetrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried

Unsere Erfolge im Markenrecht

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Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten?

Lesen Sie hier, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung unbedingt wissen müssen.

Wer Emailnewsletter versendet, tut dies meistens an Adressen, die im Double-Opt-In-Verfahren generiert wurden: Wer den Emailnewsletter erhalten möchte, meldet sich unter Angabe seiner Emailadresse in einem Webformular an. Anschließend erhält er eine Bestätigungsemail, mit der er aufgefordert wird, durch anklicken eines Links die Emailadresse zu bestätigen. Dies galt bisher als sicherster Weg, um die erforderliche Einwilligung in den Erhalt von Werbeemails nachzuweisen. Auch die Rechtsprechung hatte diese erste Bestätigungsemail bisher noch nicht als wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung bzw. als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen (z.B. LG Berlin v. 30.11.2007, Az. 15 O 346/06; AG München v. 30.11.06, Az.161 C 29330/06).

Lesen Sie hier im BLOG, wie das Oberlandesgericht München nun das Double-Opt-In beerdigt hat.

Autor: Anwalt Internetrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried

Aktuelles zum Internetrecht:

Am 10.9.2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Hauptziel des Gesetzes ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), vor allem im Internet. Neue Regeln für Abmahung und Unterlassungserklärung