Double-Opt-In-Verfahren

OLG München Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12

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"Rechtssicher werben" - Der Praxisratgeber für Werbung und Akquise

Jetzt bestellen und Abmahnungen vermeiden

Wer nicht wirbt, der stirbt, heißt es. Aber auch wer wirbt, generiert nicht immer nur Umsätze. Die Verwendung von nicht lizensierten Medien oder geschützter Bezeichnungen oder Designs kann ebenso teure Abmahnungen verursachen, wie rechtswidrige Werbung. Dieses Buch hilft, Abmahnungen zu vermeiden. Häufige rechtliche Risiken bei der Kreation und Durchführung von Werbekampagnen werden für den Laien verständlich erläutert. Viele Beispiele und Praxistipps machen das Buch zum unverzichtbaren Begleiter für jeden, der wirbt.

Thomas Seifried, Rechtssicher werben, XchangeIP Verlag; Auflage: 1. (13. September 2019), 180 Seiten, ISBN 978-3-00-063110-8.

Erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon

Leseproben:

Inhaltsverzeichnis

Aus KAPITEL 3 - DIE AUSWAHL DES MATERIALS

Aus KAPITEL 4 - INHALT DER WERBUNG

Aus KAPITEL 7 - SUCHMASCHINENWERBUNG (SEARCH ENGINE ADVERTISING - SEA)

Autor: Anwalt Internetrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried

Wer Emailnewsletter versendet, tut dies meistens an Adressen, die im Double-Opt-In-Verfahren generiert wurden: Wer den Emailnewsletter erhalten möchte, meldet sich unter Angabe seiner Emailadresse in einem Webformular an. Anschließend erhält er eine Bestätigungsemail, mit der er aufgefordert wird, durch anklicken eines Links die Emailadresse zu bestätigen. Dies galt bisher als sicherster Weg, um die erforderliche Einwilligung in den Erhalt von Werbeemails nachzuweisen. Auch die Rechtsprechung hatte diese erste Bestätigungsemail bisher noch nicht als wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung bzw. als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen (z.B. LG Berlin v. 30.11.2007, Az. 15 O 346/06; AG München v. 30.11.06, Az.161 C 29330/06).

Lesen Sie hier im BLOG, wie das Oberlandesgericht München nun das Double-Opt-In beerdigt hat.

Autor: Anwalt Internetrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried

Aktuelles zum Internetrecht:

Am 10.9.2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Hauptziel des Gesetzes ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), vor allem im Internet. Neue Regeln für Abmahung und Unterlassungserklärung