Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Anwalt für Internetrecht und Domainrecht
Rechtsanwalt Thomas Seifried
Rechtsanwalt Thomas Seifried vertritt und berät deutsche, europäische und schweizer Unternehmen des etablierten Mittelstands im Domainrecht und Kennzeichenrecht. Er ist bereits seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Patentrecht). Er hat langjährige Erfahrung im Domainrecht und Kennzeichenrecht mit nachweisbaren Erfolgen.
Thomas Seifried spricht regelmäßig auf Messen (z. B. Digital Fashion Day, der search-expo, marketing + services) über Rechtsfragen des Onlinewerberechts und zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Onlinemarketings. Er gibt regelmäßig Interviews zu domainrechtlichen und markenrechtlichen Themen, beispielsweise für heise.de.
Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Seifried zum Domainrecht auf heise.de
- heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil III"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über rechtsverletzende Domains - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke Teil II"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über das Domainnamensrecht, das Domainkennzeichenrecht und die Übertragung von Domains - heise.de: "Eine Domain ist keine Marke"
Rechtsanwalt Thomas Seifried über die Rechtsnatur von Domains und die Entstehung von Schutzrechten an Domainnamen