Designrecht

Anwalt für Designrecht und Geschmacksmusterrecht

Langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Geschmacksmusterrecht und Designrecht

Wir haben langjährige Erfahrung im Geschmacksmusterrecht und Designrecht. Wir vertreten deutsche, europäische und außereuropäische Unternehmen bei der Verletzung von Geschmacksmustern und Designs vor Landgerichten und Oberlandesgerichten und vor den Ämtern und dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Anmeldeverfahren (DPMA, EUIPO, WIPO) und Nichtigkeitsverfahren (DPMA und EUIPO).

Nachweisbare gerichtliche Erfolge im Geschmacksmuster- und Designrecht

Wir haben nachweisbare gerichtliche Erfolge im Geschmacksmusterrecht und Designrecht in Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsverfahren, z.B. einstweiligen Verfügungsverfahren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht

Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im Designrecht und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Ämtern geführt.

0800 8765544 (gebührenfrei)

info@seifried.pro

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In den Medien

Online, Print und Fernsehen

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist Ansprechpartner namhafter Medien:

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen

Praktikerhandbuch für die Modeindustrie von Thomas Seifried und Dr. Markus Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Geschmacksmusterrecht und Designrecht

Rechtlicher Schutz von Geschmacksmustern und Designs

Im Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht geht es um den rechtlichen Schutz von äußeren zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen. Die wichtigsten Rechte sind das (deutsche) eingetragene Design, das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Daneben gibt es noch den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (sog. "ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungssschutz") und den urheberrechtlichen Schutz von Designs.

Was wir für Sie tun

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Geschmacksmusterrecht und Designrecht engagiert bei

Jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge in gerichtlichen Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren

Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Designrecht und Geschmacksmusterrecht, insbesondere in gerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren und Geschmacksmusternichtigkeitsverfahren vor den Ämtern.

Unsere Schwerpunkte als Anwälte für Geschmacksmusterrecht und Designrecht: