Designrecherche

Wie man Geschmacksmuster- bzw. Designrecherchen durchführt

Eintragung heißt nicht notwendigerweise auch Schutz

Die Eintragung eines Designs oder Geschmacksmusters im Register heißt längst noch nicht, dass der Inhaber der Schutzrechts damit auch gegen Nachahmungen vorgehen kann. Der Prüfungsumfang des DPMA und des EUIPO bei der Anmeldung von Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist gering.

Eigene Eintragung keine Benutzungserlaubnis

Designs und Geschmacksmuster sind ungeprüfte Schutzrechte. Schon gar nicht darf der Inhaber einer eigenen Eintragung glauben, er könne das Geschmacksmuster oder Design nun auch gefahrlos benutzen. Vor der Anmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters kommt also die Recherche.

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Hilfe für die Designrechereche und Geschmacksmusterrecherche: Die "Locarno-Klassifikation"

Die Nutzung der Datenbanken erfordert eine Kenntnis der für Designs einschlägigen Klassifikation. Erzeugnisangaben/Warenbegriffe werden mit der „Locarno-Klassifikation“ eingeteilt in 32 Hauptklassen, 219 Unterklassen. Derzeit umfasst die Locarno-Klassifikation 6.509 Warenbegriffe. „Strickjacken“ sind beispielsweise eingeteilt in die Hauptklasse 02 (Bekleidung und Kurzwaren) und die Unterklasse 02. Die Locarno-Unterklasse lautet also „02-02“. Eine Besonderheit nehmen hierbei die „Verzierungen“ (in der Hauptklasse 32) ein, weil die als „Verzierung“ eingetragenen Designs oft auch in andere Erzeugnisklassen eingeordnet werden können. Logos und grafische Symbole werden beispielsweise eingruppiert in die Locarno-Unterklasse 32-00.

Hier kann die komplette Locarno-Klassifikation in der 12. Ausgabe, Version 2019 als Excel-Datei heruntergeladen werden.

Wer zu einem Warenbegriff die entsprechende Locarno-Klassifikation erhalten möchte, kann dies mit dem entsprechenden Suchwerkzeug des DPMA tun.

Designrecherche nach deutschen eingetragenen Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern beim DPMA

In der Datenbank des DPMA werden neben den deutschen eingetragenen Designs auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster und international registrierte Designs mit Schutzwirkung für Deutschland angezeigt. Das DPMA stellt eine Einsteigerrecherche und eine Expertenrecherche zur Verfügung. Die Expertenrecherche erfordert eine Einarbeitung in die erforderliche Syntax. Die Operatoren und Platzhalter sind aber recht schnell zu erlernen und einmal verstanden, erlaubt die Expertenrecherche vergleichsweise präzise Suchanfragen.

Geschmacksmusterrecherche im Register des EUIPO mit Wiener Bildklassifikation möglich

Gemeinschaftsgeschmacksmuster lassen sich natürlich auch bei dem für diese zuständigen Amt, dem EUIPO ("Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum") recherchieren. Hier lassen sich Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch mit Hilfe der Wiener Bildklassifikation recherchieren.

Weltweite Geschmacksmusterrecherche mit der „Global Design Database“

International registrierte Designs können bei der WIPO in der Hague Express-Datenbank recherchiert werden oder - zusammen mit Kanadischen Designs – in der „Global Design Database

Mehrere parallele Geschmacksmuster-Suchanfragen mit „DesignView“

Für eine zeitgleiche Suche nach rechtlich geschützten Designs bei mehreren nationalen Ämtern bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustern empfiehlt sich „DesignView“, die gemeinsame Datenbank des EUIPO und der teilnehmenden nationalen Ämter. Die Nutzung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig. In dieser Datenbank sind derzeit auch sämtliche beim EUIPO eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster auffindbar. Außerdem sind hier die eingetragenen Designs/Geschmacksmuster der vieler nationalen Ämter sowie die bei der WIPO registrierten Designs/Geschmacksmuster enthalten.

Recherche nach nicht registrierten Mustern und Designs

Auch nicht registrierte Designs können auf dem Gebiet der Gemeinschaft, d.h. in allen 28 Mitgliedsstaaten, als nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 11 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) für drei Jahre ab erstmaliger Veröffentlichung geschützt sein. Voraussetzung: Das Design war im Zeitpunkt der Veröffentlichung neu und hatte "Eigenart", d.h. es unterschied sich von anderen Designs. Nicht registrierte Designs können daneben auch wettbewerbsrechtlich geschützt sein (§ 4 Nr. 3 UWG, sog. „ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz“).
Für eine Recherche nach nicht registrierten Designs empfiehlt sich eine Suche in den einschlägigen Onlineplattformen und Onlineshops, außerdem eine Bildersuche mit Hilfe von Google.

Weitere Informationen:

Was die Ämter bei Anmeldungen von Geschmacksmustern und Designs wirklich (nur) prüfen: Der Prüfungsumfang des DPMA und des EUIPO

"Abstrahierende Darstellung" und gestrichelte Linien: Wie liest man Eintragungen von Designs und Geschmacksmustern in den Registern richtig?

Wie führt man eine Markenrecherche richtig durch?