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Designrechte entstehen nicht nur durch Registrierung

Sie haben ein Design entworfen oder als eingetragenes Design oder eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster registiert und dieses wird nun von jemand anderes angeboten? Neben den registrierten Designs und eingetragenen Gemeinschaftsgeschaftsgeschmacksmuster gibt es Rechte, die auch ohne Eintragung in ein Register entstehen können, beispielsweise das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Fordern Sie Unterlassung, Auskunft und Herausgabe des Gewinns

Gleichgültig, ob Ihnen ein registriertes oder ein unregistriertes Recht zusteht: Wem Rechte aus einem Design zustehen, kann von dem Verletzer dieses Rechts Unterlassung, Auskunft und Herausgabe des durch die Rechtsverletzung erzielten Gewinns fordern.

Wir haben lange Erfahrung bei Designverletzungen und setzen Ihre Designrechte gegen Nachahmer durch, außergerichtlich und gerichtlich.

Haben Sie Fragen zum Geschmacksmusterrecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns.

Kostenlose Ersteinschätzung

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SEIFRIED IP
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In Frage kommende eingetragenen Rechte

Auch wenn Sie für Ihr Design nicht über ein eingetragenes Design oder ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster verfügen können Ihnen Rechte zustehen, die alleine durch die Veröffentlichung des Designs, einen Verkauf der Produkte oder den Entwurf entstehen.

Ohne Eintragung entstehende Rechte

Ohne Registrierung können folgende Designrechte entstehen:

Was wir für Sie tun

Wir fordern Unterlassung und Schadenersatz

Wir prüfen die Verletzung Ihres Geschmacksmusters bzw. Designs und gehen konsequent gegen den Verletzer vor. Wir fordern Unterlassung und Ersatz des durch die Rechtsverletzung entstandenen Schadens.

Rechtsverletzer muss die Kosten einer Abmahnung tragen

Wir mahnen den Rechtsverletzer in Ihrem Namen ab und fordern diesen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Wer fremde Schutzrechte verletzt oder unlauter im Sinne des Wettbewerbrechts handelt, muss nach dem Gesetz und nach der Rechtsprechung die Kosten einer berechtigten Abmahnung bezahlen. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ihre Recht auch gerichtlich in Klage- und einstweiligen Verfügungsverfahren durch.

Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Design- und Geschmacksmusterrecht.

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