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Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Anwalt Geschmacksmusterrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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In Frage kommende eingetragenen Rechte
Auch wenn Sie für Ihr Design nicht über ein eingetragenes Design oder ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster verfügen können Ihnen Rechte zustehen, die alleine durch die Veröffentlichung des Designs, einen Verkauf der Produkte oder den Entwurf entstehen.
Ohne Eintragung entstehende Rechte
Ohne Registrierung können folgende Designrechte entstehen:
- ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Ansprüche nach dem sog. "ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz" (wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz)
- Urheberrecht
Was wir für Sie tun
Wir fordern Unterlassung und Schadenersatz
Wir prüfen die Verletzung Ihres Geschmacksmusters bzw. Designs und gehen konsequent gegen den Verletzer vor. Wir fordern Unterlassung und Ersatz des durch die Rechtsverletzung entstandenen Schadens.
Rechtsverletzer muss die Kosten einer Abmahnung tragen
Wir mahnen den Rechtsverletzer in Ihrem Namen ab und fordern diesen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Wer fremde Schutzrechte verletzt oder unlauter im Sinne des Wettbewerbrechts handelt, muss nach dem Gesetz und nach der Rechtsprechung die Kosten einer berechtigten Abmahnung bezahlen. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ihre Recht auch gerichtlich in Klage- und einstweiligen Verfügungsverfahren durch.