Abmahnung im Domainrecht erhalten?

Domain Abmahnung

Abmahnung durch Registrierung oder Nutzung einer Domain erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen einer angeblich rechtsverletzenden Domain erhalten? Jetzt müssen Sie reagieren.

Rechtsverletzende Nutzung von Domains

Längst nicht jede Benutzung einer Domain verletzt fremde Unternehmenskennzeichen, Marken oder Namensrechte. Oft wird auch unzulässigerweise ein "Schlechthin-Verbot" gefordert.

Haben Sie Fragen zu einer Abmahnung wegen einer Domain?

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Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Abmahnung wegen Domain

Unterschreiben Sie nie vorschnell die Unterlassungserklärung

Sie haben Ärger mit einer Abmahnung wegen angeblichen Rechtsverletzungen durch Nutzung oder Registrierung einer Domain?

Behalten Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie eine Abmahnung wegen "Verletzung einer Domain" oder Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namensrechten durch die Nutzung einer Domain erhalten haben. Fristen zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung werden knapp gesetzt. Trotzdem: Unterschreiben Sie niemals vorschnell! Denn ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von vielen Fragen ab: Wie wurde die Domain genutzt? Welche Rechte (Marken- und andere Kennzeichenrechte oder Namensrechte?) macht der Gegner geltend? Wird ein sog. "Schlechthin-Verbot" verlangt? Hat der Abmahnende die Unterscheidungskraft eines Kennzeichens richtig eingeschätzt?

Wir haben jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge im Domainrecht, Marken- und Kennzeichenrecht.

Weshalb wurden Sie abgemahnt?

Rufen Sie uns kostenlos an unter 0 69 91 50 76 0 oder senden Sie uns Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular.

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