Freihaltebedürftige beschreibende Angaben, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG/Art. 7 Abs. 1 c UMV
Beschreibende Angaben sind bei einer Markenanmeldung ein absolutes Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG/Art. 7 Abs. 1 c Unionsmarkenverordnung (UMV). Sie beschreiben mehr oder weniger die Waren oder Dienstleistungen nach ihrer Art, Menge oder Entstehungszeitpunkt. Solche Angaben sind freihaltebedürftig und können nicht als Unionsmarke oder deutsche Marke eingetragen werden.
Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können (vgl. EuGH v. 12.2.2004 - C-265/00 - BIOMILD, Rz. 35). Es reicht, dass ein Wortzeichen in üblicher Sprachform und verständlich ein Merkmal der betreffenden Produkte bezeichnet (EuGH v. 23.10.2003 - Rs. C-191/01–DOUBLEMINT, Rz. 32). Hier kann auch das Verständnis des Handels allein ausreichen. Jeder Mitbewerber muss nämlich beschreibende Angaben frei verwenden können (EuGH v. 9.12.2009 - C-494/08 – PRANAHAUS, Rz. 25; BPatG v. 14.11.2012 – 28 W (pat) 518/11) – Schutzfähigkeit der Bezeichnung M).
Autor: Thomas Seifried, Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Aktuelle Informationen im Markenrecht:
- Markenanmeldungen: Kann eine unwahrscheinlichere Benutzungsabsicht eine fehlende Unterscheidungskraft überwinden? BGH v. 21.6.2018 – I ZB 61/17 – #darferdas?
- Christian Louboutin – Rote Schuhsohle ist als Marke schutzfähig - EuGH Urteil vom 12.06.2018- C-163/16 - Christian Louboutin
- Adidas verbietet Vertrieb von Puma-Modellen - Verletzung einer drei-Streifen-Positionsmarke - Auch eigene ältere Marke half nicht - BGH, Urteil vom 9.11.2017 - I ZR 110/16 – form-strip II
- Inhaber von Zweibuchstabendomain „Ki.de“ muss Domain freigeben - BGH v. 14.07.2017 - I ZR 202/16 - ki.de - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
- Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke: BGH v. 11.05.2017 - I ZB 6/16 - Dorzo
- Das „Anhängen auf Amazon“ an fremde Angebote und Angebotsmanipulationen - BGH v. vom 3.3.2016 – I ZR 140/14 – Angebotsmanipulation bei Amazon
- Adidas muss die Anmeldung einer Zwei-Streifen-Positionsmarke nicht dulden - EuGH v. 17.02.2016 – C-396/15
- Neues europäisches Markenrecht 2016: “Gemeinschaftsmarke” wird am 23.03.2016 zur “Unionsmarke” – Die wichtigsten Änderungen mit Beispielen