Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben

Haben Sie Fragen zum Markenrecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos.

SEIFRIED IP
Eschersheimer Landstraße 60 - 62
60322 Frankfurt am Main

0 69 91 50 76 0

info@seifried.pro

Upload über Kontaktformular

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtsicher werben", 180 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel"

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen, mit Musterformularen

Praktikerhandbuch Seifried/Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Geographische Herkunftsangaben

Geographische Herkunftsangaben (§§ 126 ff. MarkenG) sind Angaben im geschäftlichen Verkehr, die über die Herkunft von Waren- und Dienstleistungen Auskunft geben. Eine geographische Herkunftsangabe ist beispielsweise die Bezeichnung "Bitburger" für Bier.

Geografische Herkunftsangaben dürfen nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geografische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn dadurch eine Irreführungsgefahr entsteht (§ 127 MarkenG).

Beispiel:
Die Werbung für ein „Himalaya Salz“ ist unzulässig, wenn das Salz tatsächlich nicht im Himalaya-Massiv abgebaut wurde, sondern in einer deutlich niedrigeren Mittelgebirgsebene (BGH, Urteil v. 31.3.2016 – I ZR 86/13 – Himalaya-Salz).

Geschützte geographische Herkunftsangaben sind auch:

  • Aachener Weihnachtsleberwurst/Oecher Weihnachtsleberwurst
  • Allgäuer Sennalpkäse
  • Altbayerischer Senf
  • BAYERISCHE BREZE / BAYERISCHE BREZN / BAYERISCHE BREZ’N / BAYERISCHE BREZEL
  • Bayerischer Honig / Honig aus Bayern
  • Bayerischer Leberkäs
  • Bayerischer Meerrettich / Bayerischer Kren
  • Bayerisches Bier
  • Berliner Currywurst
  • Blattsalate von der Insel Reichenau
  • Bremer Klaben
  • Dithmarscher Kohl
  • Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
  • Düsseldorfer Senf
  • „EICHSFELDER FELDGIEKER“ / „EICHSFELDER FELDKIEKER“
  • Erfurter Schittchen
  • "Frankfurter Grüne Soße“ / “Frankfurter Grie Soß“
  • Gögginger Bier
  • Hessischer Apfelwein
  • Hessischer Handkäse, Hessischer Handkäs
  • Kieler Sprotten
  • Kołocz śląski / Kołacz śląski
  • Münchner Weißwurst
  • Nürnberger Bratwürste / Nürnberger Rostbratwürste
  • Obazda / Obatzter
  • Oktoberfestbier
  • Schwarzwälder Schinken
  • Schwäbische Maultaschen / Schwäbische Suppenmaultaschen
  • Spreewälder Gurken
  • Wernesgrüner Bier

Auf der Website des DPMA findet man eine Liste Geografische Herkunftsangaben nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

In der Database of Origin and Registration (DOOR)  der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission findet man alle in der Europäischen Union produzierten Lebensmittel mit geschützten Herkunftsbezeichnungen.

Geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen für Weine

Auch viele Bezeichnungen für Weine sind geschützt nach Art. 107 der Verordnung (EU) 1308/2013 für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.).

Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) sind beispielsweise:

  • Rheingauer Landwein
  • Atlantique
  • Bianco des Sillaro

Weine mit geschützter Urspungsbezeichnung (g.U.) sind beispielsweise:

  • Alsace
  • Hessische Bergstraße
  • Barbaresco

Recherchemöglichkeit nach geschützten geographischen Herkunftsbezeichnungen für Weine - "E-Bacchus"

Nach solchen geschützten Bezeichnungen kann in der "E-Bacchus"-Datenbank der Europäischen Kommission recherchiert werden.

Verbände können Verletzungen von geographischen Herkunftsangaben verfolgen

Für Verletzungen von geographischen Herkunftsangaben sind nach dem Markengesetz auch Verbänden mit Verbandsklagebefugnis aktivlegitmiert, § 128 I 1 MarkenG, § 135 MarkenG.

Abmahnung Markenverletzung erhalten?

Lesen Sie hier, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen Markenverletzung unbedingt wissen müssen.

"Frida"-Abmahnung erhalten?

Warum längst nicht alle Abmahnung wegen Verletzung der Marke "Frida" berechtigt sind.

Unsere Erfolge im Markenrecht

Unsere gerichtlichen Erfolge im Markenrecht

"Rechtssicher werben" - Der Ratgeber für Werbung und Akquise

Erhältlich im Buchhandel oder bei Amazon, ISBN 978-3-00-063110-8.

Kostenloser Download "Abgemahnt? Die Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF

Dieses Buch beantwortet die wichtigsten Fragen:
Erfüllt die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen?
Ist die Abmahnung unberechtigte oder missbräuchlich?
Muss man die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?
Muss man die Kosten bezahlen?