Geographische Herkunftsangaben
Geographische Herkunftsangaben (§§ 126 ff. MarkenG) sind Angaben im geschäftlichen Verkehr, die über die Herkunft von Waren- und Dienstleistungen Auskunft geben. Eine geographische Herkunftsangabe ist beispielsweise die Bezeichnung "Bitburger" für Bier.
Geografische Herkunftsangaben dürfen nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geografische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn dadurch eine Irreführungsgefahr entsteht (§ 127 MarkenG).
Beispiel:
Die Werbung für ein „Himalaya Salz“ ist unzulässig, wenn das Salz tatsächlich nicht im Himalaya-Massiv abgebaut wurde, sondern in einer deutlich niedrigeren Mittelgebirgsebene (BGH, Urteil v. 31.3.2016 – I ZR 86/13 – Himalaya-Salz).
Geschützte geographische Herkunftsangaben sind auch:
- Aachener Weihnachtsleberwurst/Oecher Weihnachtsleberwurst
- Allgäuer Sennalpkäse
- Altbayerischer Senf
- BAYERISCHE BREZE / BAYERISCHE BREZN / BAYERISCHE BREZ’N / BAYERISCHE BREZEL
- Bayerischer Honig / Honig aus Bayern
- Bayerischer Leberkäs
- Bayerischer Meerrettich / Bayerischer Kren
- Bayerisches Bier
- Berliner Currywurst
- Blattsalate von der Insel Reichenau
- Bremer Klaben
- Dithmarscher Kohl
- Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
- Düsseldorfer Senf
- „EICHSFELDER FELDGIEKER“ / „EICHSFELDER FELDKIEKER“
- Erfurter Schittchen
- "Frankfurter Grüne Soße“ / “Frankfurter Grie Soß“
- Gögginger Bier
- Hessischer Apfelwein
- Hessischer Handkäse, Hessischer Handkäs
- Kieler Sprotten
- Kołocz śląski / Kołacz śląski
- Münchner Weißwurst
- Nürnberger Bratwürste / Nürnberger Rostbratwürste
- Obazda / Obatzter
- Oktoberfestbier
- Schwarzwälder Schinken
- Schwäbische Maultaschen / Schwäbische Suppenmaultaschen
- Spreewälder Gurken
- Wernesgrüner Bier
Auf der Website des DPMA findet man eine Liste Geografische Herkunftsangaben nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)
In der Database of Origin and Registration (DOOR) der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission findet man alle in der Europäischen Union produzierten Lebensmittel mit geschützten Herkunftsbezeichnungen.
Geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen für Weine
Auch viele Bezeichnungen für Weine sind geschützt nach Art. 107 der Verordnung (EU) 1308/2013 für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.).
Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) sind beispielsweise:
- Rheingauer Landwein
- Atlantique
- Bianco des Sillaro
Weine mit geschützter Urspungsbezeichnung (g.U.) sind beispielsweise:
- Alsace
- Hessische Bergstraße
- Barbaresco
Recherchemöglichkeit nach geschützten geographischen Herkunftsbezeichnungen für Weine - "E-Bacchus"
Nach solchen geschützten Bezeichnungen kann in der "E-Bacchus"-Datenbank der Europäischen Kommission recherchiert werden.
Verbände können Verletzungen von geographischen Herkunftsangaben verfolgen
Für Verletzungen von geographischen Herkunftsangaben sind nach dem Markengesetz auch Verbänden mit Verbandsklagebefugnis aktivlegitmiert, § 128 I 1 MarkenG, § 135 MarkenG.
Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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