Markenrecht

Anwalt für Markenrecht für den anspruchsvollen Mittelstand

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?

Anmeldung und Schutz von Marken und Vertretung bei Markenrechtsverletzungen

Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie in allen Fragen des Markenrechts. Als Kanzlei für Markenrecht beraten und vertreten wir im gesamten Markenrecht und Kennzeichenrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Markenanmeldungen und recherchieren nach kollidierenden Marken und anderen Kennzeichen.

Unsere Dienstleistungen im Markenrecht

Beratung und Vertretung gegenüber Gegnern, Gerichten und Markenämtern

Wir beraten und vertreten ständig bei Markenrechtsverletzungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie in Anmelde-, Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA, dem EUIPO, dem Bundespatentgericht und dem Gericht der Europäischen Union.

Ihr Anwalt für Markenrecht

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Markenrechtsexperte: Anwalt für Markenrecht Thomas Seifried, seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht mit vielen nachweisbaren Erfolgen.

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Wir melden uns umgehend

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(gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)

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Unsere Ersteinschätzung ist stets kostenlos.

 

Die Abmahnung im Markenrecht

Alles, was Sie über das Instrument der Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wissen müssen

DPMA Eingang

Markenanmeldung

Markenarten, Schutzfähigkeit, Anmeldestrategien - Was Sie über eine Markenanmeldung wissen müssen

Das Markenrecht

Das Recht der Marken und Kennzeichen

Als Markenrecht im engeren Sinn wird das Recht der Marken als waren- oder dienstleistungskennzeichnende Zeichen oder Bezeichnungen verstanden. Im weiteren Sinn werden darunter alle im Markengesetz geregelten Kennzeichen verstanden, also auch Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsbezeichnungen (z.B. "Made in Germany"). Das deutsche Markenrecht ist im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Dieses beruht zu einem großen Teil auf der europäischen Markenrechtsrichtlinie. Die Vorschriften über die europaweit einheitliche Unionsmarken sind in der Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt.

Was ist eine Marke?

Marke als rechtlich geschütztes Zeichen mit Verbietungsrecht

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen (Bezeichnung, Logo, u.U. auch eine Farbe). Eine Marke gibt seinem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Produkte zu verbieten. Es dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens. Es gibt zahlreiche Arten von Marken, die sich in ihrem Schutzbereich stark unterscheiden. Eine Marke soll darauf hinweisen, dass die Ware oder die Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen stammt (sog. "Herkunftsfunktion"). Im Gegensatz zu einem Unternehmenskennzeichen, das ein Unternehmen oder Unternehmensteil kennzeichnet (z.B. "Amazon"), markiert eine Marke immer ein Produkt (Ware oder Dienstleistung).

Unsere anwaltlichen Leistungen im Markenrecht

Markenschutz und Vertretung bei Markenrechtsverletzungen

Wir beraten als Kanzlei für Markenrecht gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Markenrechts. Gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten in Fällen von Markenrechtsverletzungen. Vor den Markenämtern (EUIPO, DPMA) und den Beschwerdeinstanzen (EUIPO-Beschwerdekammern, EuG bzw. Bundespatentgericht) vertreten wir bei Markenanmeldungen, Widerspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren. Im Fall von International Registrierten Marken kümmern wir uns um die Erstreckung Ihrer Marken bei der WIPO. Unsere Dienstleistungen als Anwalt für Markenrechtt:
 

  1. Markenrecherche
    Bereits die Anmeldung einer Marke kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Wir recherchieren, ob einer Markenanmeldung ältere Rechte entgegenstehen.
     
  2. Markenanmeldung
    Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Zeichen und Bezeichungen als Marke, Auswahl der Waren und Dienstleistungen, Anmeldeverfahren
    Prüfung, der markenrechtlichen Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs, besonders bei Wort-/Bildmarken
    Markenschutzstrategie bei Anmeldungen für mehrere Länder
     
  3. Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern
    Vertretung in Widerspruchsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO einschließlich der Beschwerdeinstanzen (Bundespatentgericht bzw. Beschwerdekammer und Gericht der Europäischen Union)
     
  4. Nichtigkeitsverfahren vor den Markenämtern
    Vertretung in Markenlöschungsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO einschließlich der Beschwerdeinstanzen (Bundespatentgericht bzw. Beschwerdekammer des EUIPO und Gericht der Europäischen Union)
     
  5. Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
    Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Verletzungen von Marken und Kennzeichen, Prüfung von Markenrechtsverletzungen, Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr oder des “Erschöpfungsgrundsatzes
     
  6. Gerichtliche Vertretung bei Markenrechtsverletzungen
    Effiziente Vertretung in gerichtlichen Verfahren wegen Markenrechtsverletzungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten in allen Verfahrensarten, z.B. in einstweiligen Verfügungsverfahren
     

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