Thomas Seifried

Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz

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Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde im Jahr 2006 eingeführt. "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" darf sich ein Rechtsanwalt nur nennen, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen hat.

Kenntnisse eines Fachanwalts

Die theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt in einem fachspezifischen Lehrgang erworben haben. Erst wenn er den Fachanwaltslehrgang absolviert hat, die fachspezifischen Klausuren bestanden und seine besonderen Erfahrungen durch Vorlage einer Liste der bearbeiteten Fälle nachgewiesen hat, wird ihm von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt“ verliehen.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2007

Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Thomas Seifried hat über 20 Jahre Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und ist seit 2007 auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Fachbuchautor und hat viele erfolgreiche Verfahren vor Gerichten und den Markenämtern geführt.

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In den Medien

Rechtsanwalt Thomas Seifried ist in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes Ansprechpartner namhafter Medien:

Praktikerhandbuch zum Werberecht von Thomas Seifried

„Rechtssicher werben", 2. neubearbeite Auflage 2023, 232 Seiten, XchangeIP Verlag, im Buchhandel oder bei Amazon

Kostenloser Download "Abgemahnt - Die erste-Hilfe-Taschenfibel 2021" als ePUB oder PDF

Alles über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen

Praktikerhandbuch für die Modeindustrie von Thomas Seifried und Dr. Markus Borbach

„Schutzrechte und Rechtsschutz in der Mode- und Textilindustrie", 368 Seiten, erschienen 2014 in der dfv-Mediengruppe

Der gewerbliche Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) und das Kartellrecht. Als gewerbliche Schutzrechte bezeichnet man Schutzrechte, die gewerblich genutzt werden: Marken, sonstige Kennzeichen, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und Patente. Es sind Ausschließlichkeitsrechte: Der Rechteinhaber kann die Benutzung seines Rechts jedem Nichtberechtigten verbieten lassen. Gewerbliche Schutzrechte entstehen zum Teil durch Eintragung in ein Register (Marke, Patent, Gebrauchsmuster, eingetragenes Design und eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster), zum Teil aber auch einfach durch Benutzung (Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Benutzungsmarke) oder Veröffentlichung ("Offenbarung"), mämlich das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den gewerblichen Schutzrechten verwandt ist das Urheberrecht. Hier ist eine gewerbliche Nutzung für eine Rechtsverletzung nicht erforderlich. Ebenso wenig erforderlich (und im deutschen Recht auch gar nicht vorgesehen) ist eine Registrierung.

Voraussetzungen für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Titels "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Die theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an 120 Stunden in einem fachspezifischen Lehrgang erworben haben. Seine Rechtskenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz werden in Klausuren von insgesamt 15 Stunden Dauer geprüft. Praktische Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz muss er in mindestens 80 Fällen gesammelt haben. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz muss seiner Rechtsanwaltskammer jährlich 15 Stunden Fortbildung im gewerblichen Rechtsschutz nachweisen.

Thomas Seifried

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Thomas Seifried war Geschäftsführer eines Industrieverbandes der Textil- und Modeindustrie zum Schutz der gewerblichen Muster und Modelle und ist Autor des im XchangeIP Verlag erschienen Praktikerhandbuchs zum Werberecht "Rechtssicher werben". Er ist außerdem Co-Autor des bei der dfv Mediengruppe erschienenen Fachbuchs „Schutzrechte und Rechtsschutz in der Textil- und Modeindustrie". Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spricht er regelmäßig auf Messen und Veranstaltungen (Heimtextil, Digital Fashion Day, search-expo, marketing + services, TextilWirtschaft Sustainability Summit) zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen des Marketings und der Online- und Suchmaschinenwerbung. Er schreibt regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und gibt Interviews zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht, beispielsweise für die Zeitschriften "HORIZONT", "TextilWirtschaft" oder auf heise.de.

Mandanten und Branchen

Thomas Seifried berät und vertritt den etablierten Mittelstand, vom investorengestützten Start Up bis zum börsennotierten Unternehmen. Zu seinen Mandanten gehören einige der bekanntesten deutschen Onlinehändler, Markenhersteller, Markenlizenznehmer, traditionsreiche Familienunternehmen, Family Offices, Groß- und Einzelhändler, Werbeagenturen und mehrere namhafte Industrieverbände. Besondere Erfahrung besitzt er in den Branchen Onlinehandel, Textil- und Mode, Schuh- und Lederwaren, Groß- und Einzelhandel, Werbung, Heilmittelwerberecht und Kosmetik.

Bundesweite Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtssschutz

Landgerichte, Oberlandesgerichte, BPatG, EuG und den Ämtern

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried betreut bundesweit namhafte Unternehmen und Verbände im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt seine Mandanten im Markenrecht, im Kennzeichenrecht, Lauterkeitsrecht und Geschmacksmusterrecht, außergerichtlich und vor deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht, dem DPMA, dem EUIPO sowie vor dem Gericht der Europäischen Union.

Gerichtliche Erfolge

Die gerichtlichen Erfolge von Rechtsanwalt Thomas Seifried im Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Gerichtliche und außergerichtlche Vertretung

Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafeforderungen, Prozessführung, insbesondere einstweilige Verfügungsverfahren

Markenrecht und Domainrecht

Beratung und Vertretung bei Markenrechtsverletzung, Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, Markenanmeldungen, Markenrecherchen und im Domainrecht

Wettbewerbsrecht, Werberecht und Heilmittelwerberecht

Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht, z.B. Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, irreführender Werbung und unlauteren geschäftlichen Handlungen und im Heilmittelwerbercht

Designrecht und Geschmacksmusterrecht

Beratung und Vertretung bei Verletzung von Geschmacksmustern und Designs und Anmeldung von Geschmacksmustern und Designs

Urheberrecht

Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen und Verletzung von Lichtbildrechten

Kartellrecht

Beratung und Vertretung im Kartellrecht, insbesondere bei kartellrechtlichen Belieferungsansprüchen

Prozessführung

Prozessführung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Klageverfahren auf Aktiv- und Passivseite